ᐅ Grundstückskauf an Architekten gebunden ist das Normal?
Erstellt am: 15.10.15 14:00
nordanney15.10.15 17:00
R4Sh schrieb:
Danke für eure bisherigen Antworten. Grunderwerbsteuer fällt wohl nur auf das Grundstück an, da der Kauf ja nicht an einen Bauträger gebunden ist, sondern nur an den Architekten.
Es sollten ursprünglich Reihenhäuser entstehen. Nach 2 Jahren Verhandlung konnte wohl der Kompromiss mit dem Architekten gefunden werden. Würde ich auch einleuchtend finden, wenn man sich nicht raus kaufen könnte. So scheint es ja doch nicht zwingend vorgeschrieben zu sein.
Mal schauen, was das FA zur Grundsteuerthematik sagt, da Du ja nicht frei in Deiner Wahl bist...Den zweiten Teil Deines Posts verstehe ich allerdings nicht.
toxicmolotof15.10.15 17:20
Das FA sieht das sicherlich anders, da ja eine Bindung an einen Baupartner besteht.
MarcWen15.10.15 20:31
toxicmolotow schrieb:
Das FA sieht das sicherlich anders, da ja eine Bindung an einen Baupartner besteht.Warum? Er wird das Grundstück ja nicht vom Architekten kaufen. Diese Vorgehensweise scheint wohl immer mehr in Mode zu kommen. Oft arbeiten wohl Baufirmen im Hintergrund mit Maklern zusammen. Ohne Grundstück verkauft/baut man kein Haus und so schlägt man quasi 2 Fliegen mit einer Klappe.
Wir hatten die Tage mal ein interessantes Grundstück, welches extrem günstig angeboten wurde. Haken dran, man musste mit Baufirma X darauf bauen. Wahrscheinlich zahlt man dann später bei seinem Häuschen darauf, so dass zum Schluss alle glücklich sind.
Bauexperte15.10.15 20:45
Guten Abend,
Kaufst Du das Grundstück, ohne Dich von der Bindung an den Architekten frei zu kaufen - entfällt die Grunderwerbsteuer sowohl auf den Grundstücks- wie auch Hausanteil. Siehe EuGH, Urteil v. 27.11.2008, C - 156/08.
Gemäß diesem Urteil *"kommt eine getrennte Behandlung und damit Steuer nur auf den Grund und Boden _nur noch_ in Betracht, wenn Neubesitzer selbst nach einer passenden Baufirma Ausschau halten und hierbei keine Verbindung zum Verkäufer des Grundstücks besteht."
*Quelle: meine HP
Grüße, Bauexperte
R4Sh schrieb:Jein ...
Grunderwerbsteuer fällt wohl nur auf das Grundstück an, da der Kauf ja nicht an einen Bauträger gebunden ist, sondern nur an den Architekten.
Kaufst Du das Grundstück, ohne Dich von der Bindung an den Architekten frei zu kaufen - entfällt die Grunderwerbsteuer sowohl auf den Grundstücks- wie auch Hausanteil. Siehe EuGH, Urteil v. 27.11.2008, C - 156/08.
Gemäß diesem Urteil *"kommt eine getrennte Behandlung und damit Steuer nur auf den Grund und Boden _nur noch_ in Betracht, wenn Neubesitzer selbst nach einer passenden Baufirma Ausschau halten und hierbei keine Verbindung zum Verkäufer des Grundstücks besteht."
*Quelle: meine HP
Grüße, Bauexperte
R4Sh15.10.15 22:02
Ein Käufer hat wohl bereits wegen der Grunderwerbsteuer eine Anfrage beim Amt gestellt. Es müsste also demnächst geklärt werden. Wir sind gespannt.
Bauexperte15.10.15 22:29
R4Sh schrieb:
Ein Käufer hat wohl bereits wegen der Grunderwerbsteuer eine Anfrage beim Amt gestellt. Es müsste also demnächst geklärt werden. Wir sind gespannt.Fein; das erspart einem FA-Mitarbeiter ein gut Teil seines I-Net Job´s Grüße, Bauexperte
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