ᐅ Haus mit Kniestock 75cm oder 2 Vollgeschosse bauen? Eure Meinung?
Erstellt am: 09.06.2018 06:32
Donradon 09.06.2018 06:32
Hallo,
wir dürfen laut Bebauungsplan entweder ein Haus mit Kniestock bis 75cm bauen oder eben 2 komplette Vollgeschosse.
Deshalb schwanken wir momentan zwischen den 2 folgenden Varianten.
- Haus mit Kniestock 75cm , Dach 45 Grad und einem Zwerchgiebel mit Flachdach
- Haus mit 2 Vollgeschossen , Satteldach mit ca 22 Grad Dachneigung
Wir bauen ohne Keller und sind daher auf den Stauraum auf dem Dachboden angewiesen. Daher scheidet ein Haus im Toskanastil wohl eher aus.
Ich schreibe jetzt mal bewusst nicht unser für und wider dazu, da ich gerne eure Meinungen hören würde.
Ach ja dadurch, dass wir unten den Hauswirtschaftsraum und ein Büro planen wird es oben bei beiden Varianten kein Platzproblem geben
Viel Glück und danke schon einmal Vorab!
wir dürfen laut Bebauungsplan entweder ein Haus mit Kniestock bis 75cm bauen oder eben 2 komplette Vollgeschosse.
Deshalb schwanken wir momentan zwischen den 2 folgenden Varianten.
- Haus mit Kniestock 75cm , Dach 45 Grad und einem Zwerchgiebel mit Flachdach
- Haus mit 2 Vollgeschossen , Satteldach mit ca 22 Grad Dachneigung
Wir bauen ohne Keller und sind daher auf den Stauraum auf dem Dachboden angewiesen. Daher scheidet ein Haus im Toskanastil wohl eher aus.
Ich schreibe jetzt mal bewusst nicht unser für und wider dazu, da ich gerne eure Meinungen hören würde.
Ach ja dadurch, dass wir unten den Hauswirtschaftsraum und ein Büro planen wird es oben bei beiden Varianten kein Platzproblem geben
Viel Glück und danke schon einmal Vorab!
Escroda 09.06.2018 08:31
Wie alt ist denn der Bebauungsplan? Der Vollgeschossbegriff wurde in Bayern ja schon vor elf Jahren abgeschafft. Sollte der Bebauungsplan jünger sein und eine maximale Zweigeschossigkeit vorgeben, darf der Dachboden nicht so groß werden, dass Aufenthaltsräume möglich wären.
kbt09 09.06.2018 08:58
Donradon 09.06.2018 09:15
Escroda schrieb:
Wie alt ist denn der Bebauungsplan? Der Vollgeschossbegriff wurde in Bayern ja schon vor elf Jahren abgeschafft. Sollte der Bebauungsplan jünger sein und eine maximale Zweigeschossigkeit vorgeben, darf der Dachboden nicht so groß werden, dass Aufenthaltsräume möglich wären.Der Bebauungsplan ist nagelneu. Das Neubaugebiet wird gerade erschlossen.
Wir kommen bei den Vollgeschossen auf ca. 1,8 Meter Höhe im Dachgeschoss[emoji846]
Wir haben eine Max. Firsthöhe von 9 Meter.
Der Dachboden soll für die Klassiker wie Weihnachtsschmuck ,diverse Umzugskartons etc. genutzt werden.
kbt09 09.06.2018 09:21
aber auch nur in der Spitze, das fällt blitzschnell nach rechts und links ab. Ist halt die Frage, was ihr dort unterbringen wollt und wollt ihr es mit einer normalen Treppe erschließen oder einer Bodentreppe? Wie groß seid ihr selber? Wenn annähernd an die 180 cm, dann kann das auch sehr lästiger Stauraum werden.
Übrigens fände ich es sinnvoll, wenn ihre eure Plus/Minuslisten mal hier vorstellt, dann muss nicht jeder, der wie ihr denkt, das auch noch mal schreiben, sondern kann zustimmen oder Gegenargumente bringen. Das ist wesentlich zielführender. Sonst ist es eher ein Abfragen der Vorlieben der anderen. Und, eben auch Infos darüber, was ihr dort unterbringen wollt, sonst wird es noch beliebiger.
Übrigens fände ich es sinnvoll, wenn ihre eure Plus/Minuslisten mal hier vorstellt, dann muss nicht jeder, der wie ihr denkt, das auch noch mal schreiben, sondern kann zustimmen oder Gegenargumente bringen. Das ist wesentlich zielführender. Sonst ist es eher ein Abfragen der Vorlieben der anderen. Und, eben auch Infos darüber, was ihr dort unterbringen wollt, sonst wird es noch beliebiger.
Escroda 09.06.2018 10:02
Donradon schrieb:
Wir kommen bei den Vollgeschossen auf ca. 1,8 Meter Höhe im DachgeschossWie gesagt, in Bayern gibt es keine Vollgeschosse mehr. Wenn der Bebauungsplan Max. zweigeschossig erlaubt, könnte Variante 1 unzulässig werden, da je nach Grundrissgestaltung der Dachboden ein drittes Geschoss wird. Um das zu klären, müsstest Du aber schon mit mehr Informationen rüberkommen, z.B. Bebauungsplan-Ausschnitt, textliche Festsetzungen, Gebäudeabmessungen. Wenn's Dir nur um geschmackliche Einschätzungen geht, bin ich raus.
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