W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Hangabsicherung > 1,30 m zu überwinden / Haus in einem "Graben"


Erstellt am: 17.03.15 08:43

DG26.10.15 10:32
RamonaMira schrieb:

Am liebsten würde ich das anwaltlich prüfen lassen. Die Frage ist nur, wie erfolgsversprechend das ist.

Hallo,

wie erfolgversprechend das ist, kann natürlich nur ein Anwalt abschätzen. Grundsätzlich ist es aber so, dass Erstberatungen bei Fachplanern und Anwälten etc. kostenfrei sind, im schlimmsten Fall investiert man eben mal €100.- in eine Stunde Information, die einen idR in der Frage weiterbringt.

Grundsätzlich glaube ich aber, dass es schwierig sein wird, einem Architekten einen Planungsfehler nachzuweisen, da ihr als Bauherren in der Planung permanent involviert seid und natürlich über Schnitte und Lagepläne und letztlich den von Euch unterzeichneten Bauantrag die Planung anerkennt.

Es kann höchstens sein, dass die Höhenlage des/der Nachbarn im Bauantrag nicht korrekt dargestellt ist - dann wäre das tatsächlich ein Planungsfehler. Wenn die Höhe in den Lageplänen und Schnitten aber korrekt dargestellt ist, wird das mE sehr schwierig, wenn man nicht schriftlich auf den vermeintlichen Mangel hingewiesen hat.

Zudem würde Euch die Frage gestellt, warum ihr den Bauantrag freigebt, wenn Ihr das BV so nicht realisiert haben wolltet.

MfG
Dirk Grafe
WildThing26.10.15 11:17
Hmm... Aber habt ihr da beim planen auch wirklich gar keine Idee gehabt wie das Haus später auf eurem Grundstück stehen wird? Wenn du inzwischen sogar an der Dachform zweifelst??

Unser Haus hat uns ja von der Form immer noch gut gefallen, aber es hätte halt etwas Höher auf dem Grundstück sein können. Allerdings hätten wir dann ein Problem mit der Garage gehabt und hätten die Garage nicht mehr direkt ans Haus bauen können. Somit war dann die geplante, niedrige Höhe doch wieder soweit ok und für uns der bessere Kompromiss.

Ich empfehle inzwischen immer jedem Bauherren/-Herrin das man mit dem Planer auf das Hanggrundstück geht und sich die wirklichen Höhen (z. B. wo ist die Oberkante Erdgeschossfußoden) mal mit einem Laser und Markierspray anzeichnen lässt. Das hätte bei uns auf jeden Fall viel, viel früher den "AHA" Effekt ausgelöst. Wir haben von rechtlichen Schritten abgesehen, haben uns ein Wochenende so richtig geärgert, die Gabionen vom Rohbauer Mitsetzen lassen und anschließend unser Haus doch gebaut wie es dann war

Bei uns war es im Plan im im Endeffekt auch "richtig" eingezeichnet, aber die Darstellung war für uns als Laien halt so nicht ersichtlich und unser Architekt hat uns auch nicht darauf hingewiesen. Wir dachten auch, das sowas eigentlich zum Job des Architekten gehört. Aber "Annahme" und "Realität" ist halt doch was anderes....
bauantragarchitektenplanungsfehlergrundstückgarage