Handwerker bohrt Elektro-Leitung an - wer haftet?

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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G

guckuck2

Das ist dieselbe Argumentation die der Handwerker anführt. Wenn man das konsequent zu Ende denkt wäre immer der Auftraggeber Schuld, egal was der Handwerker macht, da der Auftraggeber immer das "ok" zur Ausführung gibt - sonst würde die Arbeit ja überhaupt nicht begonnen werden. Aus meiner Sicht keine stichhaltige Argumentation.
Eben deswegen wären Päzenzdenfälle interessant...
Löse dich mal von der Schuldfrage. Die kann dir nur ein Richter final beantworten. Wir taugen auch nicht als Meinungsverstärker gegenüber deinem Handwerker.

Denk mal lieber drüber nach, wie der Defekt zu beheben ist. Binde dabei den Handwerker und den Elektriker ein
 
H

hampshire

Meine Frage war ja konkret: wer haftet?
Der Handwerker haftet für Schäden, die er verursacht und hat er eine Versicherung. Also haftet der Handwerker.

Um im Zweifel einen Haftungsanspruch durchzusetzen hilft Dir eine gute Aktenlage, aus der der Sachverhalt klar hervorgeht. Das ist eine andere Sache und hat vielfältige Aspekte, über die sich zu spekulieren hier nicht lohnt.

Denk mal lieber drüber nach, wie der Defekt zu beheben ist.
Das ist der goldene Tipp.
 
H

HilfeHilfe

Der Handwerker haftet für Schäden, die er verursacht und hat er eine Versicherung. Also haftet der Handwerker.

Um im Zweifel einen Haftungsanspruch durchzusetzen hilft Dir eine gute Aktenlage, aus der der Sachverhalt klar hervorgeht. Das ist eine andere Sache und hat vielfältige Aspekte, über die sich zu spekulieren hier nicht lohnt.


Das ist der goldene Tipp.
Dazu muss er den Schaden melden . Da er die Schuldfrage nicht bei sich sieht und seine Schäden bei der Versicherung nicht hochtreiben will wird er abwarten . Würde ich ehrlich gesagt auch tun. Welche Alternativen hat der TE ? Er versucht krampfhaft billig eine , nämlich seine Meinung , hier abzusichern
 
T

Traumfaenger

Der Handwerker haftet für Schäden, die er verursacht und hat er eine Versicherung. Also haftet der Handwerker.
Das setzt aber voraus, dass ein gültiger Vertrag zwischen einem Handwerker und dem Auftraggeber zustande gekommen ist. Wenn es sich um ein zugelassenes Handwerksunternehmen handelt, ist der Vertrag gültig und die werden bestimmt auch versichert sein. Wenn es sich aber z.B. um Schwarzarbeit handelt, dann sagt die Rechtsprechung dass der "Handwerker" für Schäden und Mängel grundsätzlich nicht haftbar ist. Denn der "Vertrag" ist wegen Gesetzesverstoßes nichtig. Somit gibt es auch keine Gewährleistungsansprüche daraus. Diese Klarstellung ob es sich um ein zugelassenes Handwerksunternehmen handelt, wird hier aber über 5 Seiten vermieden.... Da kann sich jeder seinen Teil zu denken.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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