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ᐅ GU fordert Preiserhöhung auf gesamtes Haus


Erstellt am: 06.10.2022 15:33

Sunshine387 07.10.2022 15:06
Auch wenn es natürlich für alle ärgerlich ist. Das ist kein Betrug sondern eben die aktuelle Marktlage. Der GU muss auch zu den erhöhten Preisen kaufen. Und selbst wenn man sich auf seinen Vertrag beruft. Was ist denn wenn der GU einfach in die Insolvenz rutscht? Dann habt ihr ein Haus im Rohbau, was von einem anderen GU dann mutmaßlich mit 30-40% mehr fertiggestellt werden kann oder ihr schreibt die Gewerke selbst aus und landet auch bei den Beträgen. Dann lieber jetzt auf 20-25k einigen und es durchziehen. Es nützt euch nichts jetzt zu überlegen, wer rein rechtlich auf der richtigen Seite ist, da ihr ein fertiges Haus haben wollt, bevor hier in der Baubranche noch eine Insolvenzwelle zu befürchten ist, denn die hohen Preise fressen halt jede Marge nicht nur auf sondern sorgen für rote Zahlen.

fromthisplace 07.10.2022 16:06
xMisterDx schrieb:

Da wir da schon eine längere Leidensgeschichte haben... Ende 2019 unterschrieben, in der Hoffnung auf schnelle Erschließung des Baugebiets.

Oh. Den Vertrag ohne fertigen Bauplatz zu unterschreiben, war sicherlich nicht die schlaueste Idee.
xMisterDx schrieb:

2021 war echt das dümmste Jahr um mit dem Bau zu beginnen... oder in unseren Fall nicht rechtzeitig zu beginnen...

Für euch persönlich vielleicht.
Ich möchte nicht in den Haut der Bauherren stecken, die sich in diesem Jahr entscheiden/entscheiden mussten.

Bardamu 07.10.2022 16:17
xMisterDx schrieb:

Klar. Einfach dem GU sagen "Du, ich mach den Rest selbst, Geld haste ja ausreichend gekriegt, denke ich."

Na bevor das Geld weg ist und das Dach auch noch kaputt geht würde ich mich lieber für ein Übel entscheiden. Wenn schon geklagt wird dann kann man das ja auch noch mit dazu nehmen.

11ant 07.10.2022 16:50
K a t j a schrieb:

Eine Abnahme der Gewerke oder des gesamten Auftrages spielt für die Entstehung von Mehrkosten überhaupt keine Rolle und hat imho keinerlei Einfluss auf die Durchsetzung höherer Kosten. Die Frage ist doch, ob eine Überschreitung der Frist des Pauschalpreises automatisch zu einer willkürlichen Neuanpassung des Preises führen kann? [...] Man muss davon ausgehen dürfen, dass der Preis bis zum Tag X für den GU kostendeckend war. Ab Tag X nicht mehr. Entsprechend muss er die Kosten aufdröseln.
Daß der TE irrt, den erreichten Bautenstand als "abgehakt" betrachten zu können, ist schon erheblich. Allerdings gehe ich mit Dir d´accord, daß der GU diese ich sachma "Vergangenheit" dennoch als fiktiven "Ablesezeitpunkt" behandeln sollte, wenn man einvernehmlich anständig handeln will. Rechtlich wird es hier eher eine klare Rollenzuweisung geben, wer der Verlierer ist: nämlich derjenige, der bei der Vertragsabfassung tiefer gepennt hat. Mindestens einer der Vertragspartner hat sich hier wohl zu wenig Gedanken gemacht, was gelten soll, wenn das Werk nicht in der projektierten Zeit fertig wird. Wenn der Unternehmer sein Risiko, Teuerungen nicht ausreichend erahnt zu haben hier nicht berücksichtigt hat, dann wird man hilfsweise ins Gesetz schauen müssen (hier: Baugesetzbuch). Die Lücke im Vertrag ist freilich für beide Seiten günstiger im freiwilligen Einvernehmen zu heilen. Dabei kann das Gesetz durchaus auch ohne Richterspruch angewendet werden ;-)
Bardamu schrieb:

Also ganz allgemein, wenn ich ein Haus kaufe und in dem Vertrag steht ein Festpreis mit den dazugehörigen Leistungen die zu diesem Preis erbracht werden müssen, dann gehe ich als Käufer doch davon aus, dass das Material für dieses Haus schon zu diesem Zeitpunkt bezahlt und vorrätig ist.
Mindestens darfst Du davon ausgehen, daß Preissteigerungen nicht Dein Problem sind. Nach dem wenigen, was wir hier über den Einzelfall wissen, ist meine Einschätzung, bei der Vertragsabfassung seien wohl beide Seiten nachlässig gewesen. Entsprechend würde ich vermuten, ein Richterspruch läge nahe am "Mediationsergebnis", das Gesetz freiwillig anzuwenden.

MSHausbau 07.10.2022 20:13
Späte Antwort von mir. War bisschen stressig heute… ist auch eine interessante Diskussion hier entstanden. Gefällt mir.
Also Ergebnis von dem Telefonat war nicht wirklich zufriedenstellend. Er hat sein Standpunkt erklärt (den ich auch verstehe) ich hab unseren Standpunkt erklärt… bisschen auf der Mitleidschiene gefahren. Ergebnis ist das er sich die Zahlen nächste Woche nochmal vornimmt und wir uns denke ich irgendwo bei 15-25k einigen werden. Ist ärgerlich aber kein Beinbruch. Wir wollen beide kein Rechtsstreit der nur unnötig teuer wird für beide Seiten.

wir können abschließend über uns sagen das wir bei Vertragsunterzeichnung dumm jung und naiv waren. Den Fehler müssen wir uns eingestehen.
Ich war auch zu optimistisch eingestellt zwecks der 12 Monate. Ich dachte nämlich das es alles schneller geht. Aber Ämter und der Tiefbauer haben mir da ein Strich durch die Rechnung gemacht. Hab draus gelernt falls ich nochmal bauen sollte 😀
Die Nachzahlung verbuche ich als Lehrgeld fürs Leben.
Danke an alle für die hilfreichen Tipps und die nette Diskussion. Hatte tatsächlich ein wenig Bedenken vor der Erstellung. Aber ihr seid ja doch ganz nett 😀

xMisterDx 07.10.2022 20:14
K a t j a schrieb:

Der sich nach Vertragsabschluss erheblich ändert.
Preisänderungen bei bestehenden Verträgen führen regelmäßig zu Sonderkündigungsrechten.

Weil die Preisbindung ausläuft, ohne dass definiert wurde, was dann passiert und im Vertrag auch nicht definiert ist, dass sich ab Baubeginn am Preis nix mehr ändert bzw. die Gewerke einzeln abgenommen und verrechnet werden.

Du bist auf dem Holzweg. Moralisch magst du ja Recht haben, aber rechtlich eben nicht. Er ist an einen unfairen GU geraten, aber das hilft jetzt nix mehr.
vertragrechtlichgesetz