ᐅ GU fordert Preiserhöhung auf gesamtes Haus
Erstellt am: 06.10.22 15:33
K a t j a 07.10.22 13:10
11ant schrieb:
Eine Teilabnahme - auch fiktiv - ist damit nicht verbunden, folglich geht auch die Auffassung fehl, bezüglich der dort bezeichneten Teilerfüllungen sei man nun explizit quitt.Eine Abnahme der Gewerke oder des gesamten Auftrages spielt für die Entstehung von Mehrkosten überhaupt keine Rolle und hat imho keinerlei Einfluss auf die Durchsetzung höherer Kosten. Die Frage ist doch, ob eine Überschreitung der Frist des Pauschalpreises automatisch zu einer willkürlichen Neuanpassung des Preises führen kann? Da habe ich starke Zweifel. Was wäre denn, wenn der GU jetzt einen Mehrpreis von 1 Mio ausruft? Die müsste er doch im Zweifel nachweisen und hier liegt imho der Hase im Pfeffer.Man muss davon ausgehen dürfen, dass der Preis bis zum Tag X für den GU kostendeckend war. Ab Tag X nicht mehr. Entsprechend muss er die Kosten aufdröseln. Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Richter hier anders entscheiden könnte.
K a t j a 07.10.22 13:12
xMisterDx schrieb:
Was braucht man noch, um einzusehen, dass man das dann lieber lassen sollte?Wir sind uns alle einige, dass eine gütliche Einigung immer einem Rechtsstreit vorzuziehen wäre. Dennoch ist es interessant zu wissen, wie die Sachlage im konkreten Fall entschieden würde, wenn es zum Eklat käme. xMisterDx 07.10.22 13:48
K a t j a schrieb:
Eine Abnahme der Gewerke oder des gesamten Auftrages spielt für die Entstehung von Mehrkosten überhaupt keine Rolle und hat imho keinerlei Einfluss auf die Durchsetzung höherer Kosten. Die Frage ist doch, ob eine Überschreitung der Frist des Pauschalpreises automatisch zu einer willkürlichen Neuanpassung des Preises führen kann? Da habe ich starke Zweifel. Was wäre denn, wenn der GU jetzt einen Mehrpreis von 1 Mio ausruft? Die müsste er doch im Zweifel nachweisen und hier liegt imho der Hase im Pfeffer.
Man muss davon ausgehen dürfen, dass der Preis bis zum Tag X für den GU kostendeckend war. Ab Tag X nicht mehr. Entsprechend muss er die Kosten aufdröseln. Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Richter hier anders entscheiden könnte.Wie kommst du darauf, dass die hier vorliegende Anpassung willkürlich ist?
Auch wenn man erst mal unterstellt, der GU würde das einfach mal probieren und gucken ob es klappt. Völlig fern jeglicher vertragsrechtlichen Grundlage wird er damit nicht liegen.
Man hat einen Pauschalpreis. Da muss man gar nichts aufdröseln, deswegen nennt man das Pauschalpreis. Wir würden nie und nimmer einem Kunden unsere Kalkulation, Einkaufspreise oder Marge offenlegen. Das sind streng vertrauliche Informationen, die unsere Wettbewerbsfähigkeit betreffen...
Bardamu 07.10.22 14:02
Also ganz allgemein, wenn ich ein Haus kaufe und in dem Vertrag steht ein Festpreis mit den dazugehörigen Leistungen die zu diesem Preis erbracht werden müssen,
dann gehe ich als Käufer doch davon aus, dass das Material für dieses Haus schon zu diesem Zeitpunkt bezahlt und vorrätig ist.
Ansonsten ist so ein Vertrag doch sinnlos. Von Betrug gar nicht zu reden.
Ich ließe es mir eingehen, wenn bei den Handwerkern die dieses Haus bauen eine Erhöhung des Stundenlohnes erfolgt. Aber selbst diese Erhöhungen müsste man als
Anbieter oder Verkäufer doch bereits in den Festpreis einkalkulieren. Und selbst wenn nicht, 16% des Gesamtpreises macht so etwas bestimmt nicht aus.
Man kann bei solchen Tricksereien wirklich nur noch von Betrug reden. Ich weiß nicht ob es bei solchen Fertighäusern auch gestaffelte Abschläge für bereits fertiggestellte Bauabschnitte gibt. Aber wenn ja, dann ist es schon komisch dass der GU erst nach Erhalt des der gesamten Abschläge mit der Erhöhung daher kommt.
Und die Dacheindeckung selbst in die Hand nehmen ist keine Option?
dann gehe ich als Käufer doch davon aus, dass das Material für dieses Haus schon zu diesem Zeitpunkt bezahlt und vorrätig ist.
Ansonsten ist so ein Vertrag doch sinnlos. Von Betrug gar nicht zu reden.
Ich ließe es mir eingehen, wenn bei den Handwerkern die dieses Haus bauen eine Erhöhung des Stundenlohnes erfolgt. Aber selbst diese Erhöhungen müsste man als
Anbieter oder Verkäufer doch bereits in den Festpreis einkalkulieren. Und selbst wenn nicht, 16% des Gesamtpreises macht so etwas bestimmt nicht aus.
Man kann bei solchen Tricksereien wirklich nur noch von Betrug reden. Ich weiß nicht ob es bei solchen Fertighäusern auch gestaffelte Abschläge für bereits fertiggestellte Bauabschnitte gibt. Aber wenn ja, dann ist es schon komisch dass der GU erst nach Erhalt des der gesamten Abschläge mit der Erhöhung daher kommt.
Und die Dacheindeckung selbst in die Hand nehmen ist keine Option?
xMisterDx 07.10.22 14:21
Bardamu schrieb:
Und die Dacheindeckung selbst in die Hand nehmen ist keine Option?Klar. Einfach dem GU sagen "Du, ich mach den Rest selbst, Geld haste ja ausreichend gekriegt, denke ich."
K a t j a 07.10.22 15:01
xMisterDx schrieb:
Wie kommst du darauf, dass die hier vorliegende Anpassung willkürlich ist?Ich habe mit 11ant über die Theorie diskutiert, nicht über den konkreten Fall oder gar Deine Firma.xMisterDx schrieb:
Man hat einen Pauschalpreis. Der sich nach Vertragsabschluss erheblich ändert.Preisänderungen bei bestehenden Verträgen führen regelmäßig zu Sonderkündigungsrechten.
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