W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ GU fordert Preiserhöhung auf gesamtes Haus


Erstellt am: 06.10.22 15:33

K a t j a 07.10.22 13:10
11ant schrieb:

Eine Teilabnahme - auch fiktiv - ist damit nicht verbunden, folglich geht auch die Auffassung fehl, bezüglich der dort bezeichneten Teilerfüllungen sei man nun explizit quitt.
Eine Abnahme der Gewerke oder des gesamten Auftrages spielt für die Entstehung von Mehrkosten überhaupt keine Rolle und hat imho keinerlei Einfluss auf die Durchsetzung höherer Kosten. Die Frage ist doch, ob eine Überschreitung der Frist des Pauschalpreises automatisch zu einer willkürlichen Neuanpassung des Preises führen kann? Da habe ich starke Zweifel. Was wäre denn, wenn der GU jetzt einen Mehrpreis von 1 Mio ausruft? Die müsste er doch im Zweifel nachweisen und hier liegt imho der Hase im Pfeffer.
Man muss davon ausgehen dürfen, dass der Preis bis zum Tag X für den GU kostendeckend war. Ab Tag X nicht mehr. Entsprechend muss er die Kosten aufdröseln. Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Richter hier anders entscheiden könnte.

K a t j a 07.10.22 13:12
xMisterDx schrieb:

Was braucht man noch, um einzusehen, dass man das dann lieber lassen sollte?
Wir sind uns alle einige, dass eine gütliche Einigung immer einem Rechtsstreit vorzuziehen wäre. Dennoch ist es interessant zu wissen, wie die Sachlage im konkreten Fall entschieden würde, wenn es zum Eklat käme.

xMisterDx 07.10.22 13:48
K a t j a schrieb:

Eine Abnahme der Gewerke oder des gesamten Auftrages spielt für die Entstehung von Mehrkosten überhaupt keine Rolle und hat imho keinerlei Einfluss auf die Durchsetzung höherer Kosten. Die Frage ist doch, ob eine Überschreitung der Frist des Pauschalpreises automatisch zu einer willkürlichen Neuanpassung des Preises führen kann? Da habe ich starke Zweifel. Was wäre denn, wenn der GU jetzt einen Mehrpreis von 1 Mio ausruft? Die müsste er doch im Zweifel nachweisen und hier liegt imho der Hase im Pfeffer.
Man muss davon ausgehen dürfen, dass der Preis bis zum Tag X für den GU kostendeckend war. Ab Tag X nicht mehr. Entsprechend muss er die Kosten aufdröseln. Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Richter hier anders entscheiden könnte.

Wie kommst du darauf, dass die hier vorliegende Anpassung willkürlich ist?
Auch wenn man erst mal unterstellt, der GU würde das einfach mal probieren und gucken ob es klappt. Völlig fern jeglicher vertragsrechtlichen Grundlage wird er damit nicht liegen.

Man hat einen Pauschalpreis. Da muss man gar nichts aufdröseln, deswegen nennt man das Pauschalpreis. Wir würden nie und nimmer einem Kunden unsere Kalkulation, Einkaufspreise oder Marge offenlegen. Das sind streng vertrauliche Informationen, die unsere Wettbewerbsfähigkeit betreffen...

Bardamu 07.10.22 14:02
Also ganz allgemein, wenn ich ein Haus kaufe und in dem Vertrag steht ein Festpreis mit den dazugehörigen Leistungen die zu diesem Preis erbracht werden müssen,
dann gehe ich als Käufer doch davon aus, dass das Material für dieses Haus schon zu diesem Zeitpunkt bezahlt und vorrätig ist.
Ansonsten ist so ein Vertrag doch sinnlos. Von Betrug gar nicht zu reden.

Ich ließe es mir eingehen, wenn bei den Handwerkern die dieses Haus bauen eine Erhöhung des Stundenlohnes erfolgt. Aber selbst diese Erhöhungen müsste man als
Anbieter oder Verkäufer doch bereits in den Festpreis einkalkulieren. Und selbst wenn nicht, 16% des Gesamtpreises macht so etwas bestimmt nicht aus.

Man kann bei solchen Tricksereien wirklich nur noch von Betrug reden. Ich weiß nicht ob es bei solchen Fertighäusern auch gestaffelte Abschläge für bereits fertiggestellte Bauabschnitte gibt. Aber wenn ja, dann ist es schon komisch dass der GU erst nach Erhalt des der gesamten Abschläge mit der Erhöhung daher kommt.

Und die Dacheindeckung selbst in die Hand nehmen ist keine Option?

xMisterDx 07.10.22 14:21
Bardamu schrieb:

Und die Dacheindeckung selbst in die Hand nehmen ist keine Option?

Klar. Einfach dem GU sagen "Du, ich mach den Rest selbst, Geld haste ja ausreichend gekriegt, denke ich."

K a t j a 07.10.22 15:01
xMisterDx schrieb:

Wie kommst du darauf, dass die hier vorliegende Anpassung willkürlich ist?
Ich habe mit 11ant über die Theorie diskutiert, nicht über den konkreten Fall oder gar Deine Firma.
xMisterDx schrieb:


Man hat einen Pauschalpreis.
Der sich nach Vertragsabschluss erheblich ändert.
Preisänderungen bei bestehenden Verträgen führen regelmäßig zu Sonderkündigungsrechten.
pauschalpreisvertragfestpreis