W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauen im Bestand - Nachträglich Mehrkosten trotz Festpreis


Erstellt am: 26.02.23 20:56

Berlinho202.03.23 08:22

Im Vertrag steht "Der Festpreis wird garantiert, es sei denn, dass es während der Bauausführung zu Unterbrechungen von über 2 Monaten kommt, die nicht vom GÜ zu vertreten sind."

Meine Frage war aber eher ob die sagen können, " wenn die Zusatzvereinbarung nicht unterschrieben ist, bauen wir nicht und das ist dann Ihre Schuld, also müssen Sie mehr zahlen."
Dabei ist ja gar nicht klar, ob die Fundamentertüchtigung überhaupt von mir zu tragen ist.
SoL02.03.23 09:10
Klar können die das sagen.
Die können auch sagen, dass sie die Arbeiten nicht fortführen, bis Du im Adamskostüm mit Apfel auf dem Kopf O La Paloma singend in deren Bauhof hoppst.

Was ich damit sagen will: Setz Dich mit denen zusammen (GF Termin hast Du ja). Das Forum wird dir hier nicht helfen. Entweder einvernehmlich klären oder per Anwalt, dann aber vom Haus schon Mal gedanklich Abstand nehmen.

Die Definition oben ist übrigens maximal negativ für dich. Kriegen die irgendein Teil über zwei Monate nicht ran, dürfen sie den Preis erhohen, ohne dass Du etwas dafür kannst.
Das müsste heißen "aufgrund von vom Bauherren verschuldeter Verzögerung" oder Ähnliches.
WilderSueden02.03.23 09:10
Berlinho2 schrieb:

Der zuständige Bauleiter hat uns jetzt ein Ultimatum gesetzt
Ich sag ja, recht haben und recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Und recht haben und ein Haus bekommen ebenfalls. Deshalb auch ganz am Anfang die Frage, ob es möglich wäre, den Vertrag aufzulösen.
Rechtlich sauber ist das Ultimatum sicherlich nicht. Falls die Forderung des GÜ rechtens wäre, bleibt sie ja auch bestehen, wenn ihr nichts unterschreibt. Ich würde gar nicht reagieren und am Freitag direkt vom Anwalt das entsprechende Schreiben an den GÜ faxen lassen. Inhalt vermutlich: Aufforderung zum Weiterbau
Reggert02.03.23 09:21
Unterschreib den wisch, Zahl die Zeche und Teile am Dienstag dem GF mit dass das dein absolutes entgegenkommen war und du jetzt sicherlich von einem zügigen großartigen bau ausgehen kannst

Außer du willst nicht einziehen bis 2025, dann bring dein Recht durch und mach einen neuen Vertrag für 20% mehr oder so...

Verstehe dich, hier kannst du aber nur verlieren außer du baust das Haus ohne Emotion und kannst drauf warten...
hanghaus202302.03.23 10:29
Reggert schrieb:

Unterschreib den wisch, Zahl die Zeche und Teile am Dienstag dem GF mit dass das dein absolutes entgegenkommen war und du jetzt sicherlich von einem zügigen großartigen bau ausgehen kannst

Außer du willst nicht einziehen bis 2025, dann bring dein Recht durch und mach einen neuen Vertrag für 20% mehr oder so...
Verstehe dich, hier kannst du aber nur verlieren außer du baust das Haus ohne Emotion und kannst drauf warten...
Damit ist aber das Problem nicht gelöst. Der Unternehmer droht ja jetzt schon mit Nichteinhaltung des Festpreises. (Da sind am Ende sicher mehr als 20% drin) Das ist vermutlich sein Ziel. Ohne hier Fakten zu schaffen ist der TE am kurzen Hebel. Verzögerungen des Bauablaufs gehen zu Lasten des Unternehmers. Der soll doch erstmal beweisen, das Er die zusätzlichen Fundamente nicht schuldet. Die Frage beantwortet der Fachanwalt. Ich würde vorsorglich Schadenersatz, für vom Unternehmer zu verantwortende Verzögerungen, ankündigen. Diese dann auch sauber dokumentieren mit dem Verhandlungsprotokoll der Besprechung (Nebeneffekt, ist die Dokumentierung der versuchten Erpressung), welches man dem Unternehmer zukommen lassen sollte.
hanghaus202302.03.23 10:38
Es könnte eine saubere Beschreibung des Vertragsinhalts geben, wo die zu erbringende Leistung detailliert beschrieben ist. Wenn dann keine Fundamente enthalten sind, kann die Rechtslage durchaus auch zweifelhaft sein. Der Anwalt hilft hier (der kennt den Vertrag). Festpreis heißt ja nur das die im Vertrag enthaltenen Leistungen fixiert sind. Anders sieht es aus, wenn ein Pauschalangebot zum Vertragsinhalt wurde.
vertraganwaltunternehmerfestpreisfundamente