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ᐅ GU Angebot erhalten - Einschätzung faires Angebot?


Erstellt am: 28.03.2021 22:39

Antonio2908 04.04.2021 20:48
11ant schrieb:

Wenn man das Haus einfach so vekleinern kann, war es vorher zu groß geplant. Das macht am Preis pro qm bzw. cbm aber nichts.

Naja das Einfamilienhaus ist mit 10m breite geplant, und finde das ist eine mind. Größe für ein Einfamilienhaus. Einfach so verkleinern kann man immer alles.. Und wenn man keinen Keller bauen darf tut das um so mehr weh..

11ant 04.04.2021 20:52
Antonio2908 schrieb:

Einfach so verkleinern kann man immer alles.
Nein, was einfach so verkleinerbar ist, mu0 vorher zu groß gewesen sein - sonst hätte die Verkleinerung weh getan.

Antonio2908 04.04.2021 21:04
11ant schrieb:

Nein, was einfach so verkleinerbar ist, mu0 vorher zu groß gewesen sein - sonst hätte die Verkleinerung weh getan.

Kann ja auch ein Einfamilienhaus mit 1 m breite bauen klar.. 2m könnte ja auch zu groß sein..

K1300S 04.04.2021 21:16
So doch lieber froh, dass Dir diese Übergröße erspart bleibt. 😉

Gerddieter 26.04.2021 22:42
11ant schrieb:

...
Bei einem 210 qm / 650k Bau haben GU-Bauleistungsbeschreibung nichts mehr zu suchen, da sollte die Bauleistungsbeschreibung vom planenden, ausschreibenden und bauleitenden Architekten kommen - selbst bei Nullproblemogrundstücken.
Warum?
Was macht der GU schlechter?

11ant 26.04.2021 23:48
Gerddieter schrieb:

Warum?
Was macht der GU schlechter?
Du schriebst von einem 210 qm / 650 k Bauvorhaben. Das ist keine Hobbyhomepage, für die man nach "Disclaimer Generator kostenlos" gugelt. Sondern hier halte ich für angemessen, einen freien Architekten zu nehmen. Dann vergleicht man nicht GU´ anhand ihrer Fertig-Bauleistungsbeschreibung aus der Tüte, sondern erarbeitet seine Bauleistungsbeschreibung mit seinem Architekten. Ausschreiben macht man aktiv.
einfamilienhausarchitektenbauleistungsbeschreibung