ᐅ SiGeKo für ein Einfamilienhaus beauftragen?
Erstellt am: 12.06.17 16:22
dohuli15.06.17 07:54
Auch bei einem Einfamilienhaus muss man einen SiGeKo bestellen, sofern man auf der Baustelle Arbeiter von verschiedenen Firmen hat. Das steht ganz eindeutig in der Baustellenverordnung. Ich habe mich mit diesem Thema lang und breit beschäftigt, da wir von der BezReg die Anfrage bekamen, wer denn unser SiGeKo ist.
Den SiGeKo kann u.U. auch dein Architekt machen, sofern er denn dazu bereit ist und die nötigen Voraussetzungen hat, was aber meistens der Fall ist.
Viele wollen das nicht wahrhaben und sagen, dass man den bei kleinen Bauvorhaben nicht braucht. Fakt ist, dass es ein Gesetz dazu gibt.
Gute Infos zum Thema gibt es bei der Architektenkammer NRW. Auch wenn das eine NRW-Seite, die BaustellV ist ein Bundesgesetz, gilt also in ganz Deutschland.
Den SiGeKo kann u.U. auch dein Architekt machen, sofern er denn dazu bereit ist und die nötigen Voraussetzungen hat, was aber meistens der Fall ist.
Viele wollen das nicht wahrhaben und sagen, dass man den bei kleinen Bauvorhaben nicht braucht. Fakt ist, dass es ein Gesetz dazu gibt.
Gute Infos zum Thema gibt es bei der Architektenkammer NRW. Auch wenn das eine NRW-Seite, die BaustellV ist ein Bundesgesetz, gilt also in ganz Deutschland.
tempic15.06.17 09:26
Danke für den Verweis auf die Baustellenverordnung.
Die besagt, dass ein SiGeKo nur bei Baustellen mit mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig oder einem Umfang von mehr als 500 Personentagen nötig ist.
Das trifft ja auf Einfamilienhaus wohl ehr nicht zu... im Zweifel spielt der Bauherr den SiGeKo
Die besagt, dass ein SiGeKo nur bei Baustellen mit mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig oder einem Umfang von mehr als 500 Personentagen nötig ist.
Das trifft ja auf Einfamilienhaus wohl ehr nicht zu... im Zweifel spielt der Bauherr den SiGeKo
dohuli15.06.17 10:29
Nein, das ist nicht richtig. Die 20 Beschäftigte und 500 Personentage beziehen sich einzig auf die Vorankündigung (siehe §2 (2)). Das wird immer wieder falsch gelesen.
§3 (1) ist relevant.
/Edit: siehe Tabelle unter 2. in den RAB 31
§3 (1) ist relevant.
/Edit: siehe Tabelle unter 2. in den RAB 31
micric329.07.19 13:07
Aus der Bauleistungsbeschreibung von Town & Country
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Die allgemeinen Arbeitsschutzgrundsätze (§4 Arbeitsschutzgesetz) sind vom Bauherren während der Planung und Ausführung - unabhängig von Größe und Art des Bauvorhabens zu beachten. Der Bauherr hat die Verantwortung dafür, dass die allgemeinen Arbeitsschutzgrundsätze beachtet werden, eine Vorankündigung erstellt und an die zuständige Arbeitsschutzbehörde übermittelt wird, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erarbeiten, sowie eine Unterlage für spätere Arbeiten zu erstellen. Dies wurde zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf der Baustelle als Umsetzung der EU-Baustellenrichtlinie in der Baustellenverordnung geregelt und trat am 01. Juli 1998 in Kraft. Der Auftragnehmer erbringt diese vom Gesetzgeber auferlegte Leistung unentgeltlich und bringt den Alarmplan und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan gut sichtbar auf der Baustelle an (Rückseite Baustellenschild)
Mehrarbeit für den Bauherren -.- bei Town & Country
Bauleistungsbeschreibung Helma: "...übernimmt ohne Aufpreis, sämtl Verpflichtungen .. im Rahme des BauSchutzBriefs"
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Die allgemeinen Arbeitsschutzgrundsätze (§4 Arbeitsschutzgesetz) sind vom Bauherren während der Planung und Ausführung - unabhängig von Größe und Art des Bauvorhabens zu beachten. Der Bauherr hat die Verantwortung dafür, dass die allgemeinen Arbeitsschutzgrundsätze beachtet werden, eine Vorankündigung erstellt und an die zuständige Arbeitsschutzbehörde übermittelt wird, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erarbeiten, sowie eine Unterlage für spätere Arbeiten zu erstellen. Dies wurde zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf der Baustelle als Umsetzung der EU-Baustellenrichtlinie in der Baustellenverordnung geregelt und trat am 01. Juli 1998 in Kraft. Der Auftragnehmer erbringt diese vom Gesetzgeber auferlegte Leistung unentgeltlich und bringt den Alarmplan und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan gut sichtbar auf der Baustelle an (Rückseite Baustellenschild)
Mehrarbeit für den Bauherren -.- bei Town & Country
Bauleistungsbeschreibung Helma: "...übernimmt ohne Aufpreis, sämtl Verpflichtungen .. im Rahme des BauSchutzBriefs"
Lumpi_LE29.07.19 16:02
Theoretisch bräuchte man es, praktisch nicht. Fragen wird danach auch niemand.
Yosan29.07.19 22:04
micric3 schrieb:
Mehrarbeit für den Bauherren -.- bei Town & CountryWo ist da Mehrarbeit für den Bauherren? Steht doch, dass der Auftragnehmer (Town & Country)das erbringtÄhnliche Themen