W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ SiGeKo für ein Einfamilienhaus beauftragen?


Erstellt am: 12.06.17 16:22

dohuli15.06.17 07:54
Auch bei einem Einfamilienhaus muss man einen SiGeKo bestellen, sofern man auf der Baustelle Arbeiter von verschiedenen Firmen hat. Das steht ganz eindeutig in der Baustellenverordnung. Ich habe mich mit diesem Thema lang und breit beschäftigt, da wir von der BezReg die Anfrage bekamen, wer denn unser SiGeKo ist.
Den SiGeKo kann u.U. auch dein Architekt machen, sofern er denn dazu bereit ist und die nötigen Voraussetzungen hat, was aber meistens der Fall ist.
Viele wollen das nicht wahrhaben und sagen, dass man den bei kleinen Bauvorhaben nicht braucht. Fakt ist, dass es ein Gesetz dazu gibt.

Gute Infos zum Thema gibt es bei der Architektenkammer NRW. Auch wenn das eine NRW-Seite, die BaustellV ist ein Bundesgesetz, gilt also in ganz Deutschland.
tempic15.06.17 09:26
Danke für den Verweis auf die Baustellenverordnung.

Die besagt, dass ein SiGeKo nur bei Baustellen mit mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig oder einem Umfang von mehr als 500 Personentagen nötig ist.

Das trifft ja auf Einfamilienhaus wohl ehr nicht zu... im Zweifel spielt der Bauherr den SiGeKo
dohuli15.06.17 10:29
Nein, das ist nicht richtig. Die 20 Beschäftigte und 500 Personentage beziehen sich einzig auf die Vorankündigung (siehe §2 (2)). Das wird immer wieder falsch gelesen.
§3 (1) ist relevant.

/Edit: siehe Tabelle unter 2. in den RAB 31
micric329.07.19 13:07
Aus der Bauleistungsbeschreibung von Town & Country

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Die allgemeinen Arbeitsschutzgrundsätze (§4 Arbeitsschutzgesetz) sind vom Bauherren während der Planung und Ausführung - unabhängig von Größe und Art des Bauvorhabens zu beachten. Der Bauherr hat die Verantwortung dafür, dass die allgemeinen Arbeitsschutzgrundsätze beachtet werden, eine Vorankündigung erstellt und an die zuständige Arbeitsschutzbehörde übermittelt wird, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erarbeiten, sowie eine Unterlage für spätere Arbeiten zu erstellen. Dies wurde zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf der Baustelle als Umsetzung der EU-Baustellenrichtlinie in der Baustellenverordnung geregelt und trat am 01. Juli 1998 in Kraft. Der Auftragnehmer erbringt diese vom Gesetzgeber auferlegte Leistung unentgeltlich und bringt den Alarmplan und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan gut sichtbar auf der Baustelle an (Rückseite Baustellenschild)


Mehrarbeit für den Bauherren -.- bei Town & Country

Bauleistungsbeschreibung Helma: "...übernimmt ohne Aufpreis, sämtl Verpflichtungen .. im Rahme des BauSchutzBriefs"
Lumpi_LE29.07.19 16:02
Theoretisch bräuchte man es, praktisch nicht. Fragen wird danach auch niemand.
Yosan29.07.19 22:04
micric3 schrieb:

Mehrarbeit für den Bauherren -.- bei Town & Country
Wo ist da Mehrarbeit für den Bauherren? Steht doch, dass der Auftragnehmer (Town & Country)das erbringt
town & countrysigekobaustellenverordnungeinfamilienhausbauleistungsbeschreibungmehrarbeit