Grundstücksteilung - Hausverkauf + Hausbau auf neuem Grundstück

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FabianBW

Wenn es ein 34er Gebiet nach dem Baugesetz ist, dann zählt, wie die Umgebung gebaut hat. Also die Flächenbebauung eines Grundstückes bzw auch virtuelle Baulinien. Wenn man so Zickzack vorhat, bietet es sich außerdem an, auch mal Maße zur Verfügung zu stellen, um zu schauen, ob das Grundstück dann überhaupt so bebaubar ist, sodass man zufrieden ein kleines ausreichendes Haus mit etwas Garten zur Verfügung hat.
Vermasse das doch mal bitte und stelle einen GoogleMaps-Ausschnitt ein, wo man die Nachbarbebauung erkennen kann.
Vielen Dank für die Infos und Rückmeldung.
Hier ein GoogleMaps-Ausschnitt. Ich hoffe, der Ausschnitt ist groß genug:


Satellitenbild eines Wohnviertels mit markiertem Grundstück; Seitenlängen 34 m und 28 m.


Des Weiteren hier die grobe Idee bzgl. des Umrisses und Platzierung eines potentiellen Hauses:


Satellitenbild: rechts eine L-Form mit roter Schraffur; Maße 14,5m x 9,7m.
 
S

Schorsch_baut

Das ist eine Schnapsidee. Du musst ja auch Stellplätze nachweisen und dann bist Du mit der Flächenversiegelung - selbst bei der in der Umgebung dichten Bebauung bei einer fast Vollversiegelung. Das andere Haus hätte dann ja praktisch keinen Garten und nur eine Terrasse direkt vor Deiner Nase. Hast Du schon mal geschaut, ob es für das Gebiet einen Bebauungsplan gibt?
 
N

nordanney

34er Gebiet sieht bei Dir keine Hinterlandbebauung vor. Auch daran dürfte es scheiten.
 
Y

ypg

Ich sehe auch jetzt erst: Du kannst eine Garage nicht an weiteren drei Grundstücksgrenzen verlaufen lassen. Da gilt eine 9 bzw 12 Meter-Regel in quasi jeder Landesbauordnung.
Die „Auffahrt“ rechts ist ca. 9 Meter breit und kann nicht wirklich als Grundstück genutzt werden.
34er Gebiet sieht bei Dir keine Hinterlandbebauung vor. Auch daran dürfte es scheiten.
Ist das so? Mir erscheint es, dass der Nachbar Planrechts auch eine Hinterlandbebauug hat (Flachdachbungalow)
 
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FabianBW

Ich sehe auch jetzt erst: Du kannst eine Garage nicht an weiteren drei Grundstücksgrenzen verlaufen lassen. Da gilt eine 9 bzw 12 Meter-Regel in quasi jeder Landesbauordnung.
Die „Auffahrt“ rechts ist ca. 9 Meter breit und kann nicht wirklich als Grundstück genutzt werden.

Ist das so? Mir erscheint es, dass der Nachbar Planrechts auch eine Hinterlandbebauug hat (Flachdachbungalow)
Das ist lediglich ein Schuppen und kein Wohnraum.
 
Zuletzt aktualisiert 11.10.2025
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