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Egal, ob Garage oder Schuppen. Es ist ein Nebengebäude - von Aufenthaltsraum schrieb ich nichts und hat die Landesbauordnung auch keine 9-/12-Meter-Regelung.
Noch eine Frage: Wäre es mir erlaubt, die Grundstücksgrenze rechts des alten Hauses etwas nach links zu versetzen, damit ich auf meinem „neuen“ Grundstück einen etwas größeren Garten habe?
Noch eine Frage: Wäre es mir erlaubt, die Grundstücksgrenze rechts des alten Hauses etwas nach links zu versetzen, damit ich auf meinem „neuen“ Grundstück einen etwas größeren Garten habe?