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ᐅ Grundstücksteilung - Hausverkauf + Hausbau auf neuem Grundstück


Erstellt am: 30.06.24 17:35

FabianBW30.06.24 17:35
Hallo zusammen,
ich besitze und bewohne aktuell ein altes Haus, welches auf einem ca. 950m2 großen Grundstück in BW steht.
Gerne würde ich in naher Zukunft ein neues Haus bauen wollen. Aufgrund fehlender Baugrundstücke in meinem Wohnort kam mir nun die Idee, mein Grundstück zu teilen, das alte Haus inkl. dem Teilgrundstück zu verkaufen und auf dem anderen Teilgrundstück ein neues Haus zu bauen und dies dann selbst zu bewohnen.
Das aktuelle Flurstück ist hier zu sehen:


Lageplan eines Baugrundstücks mit roter Umgrenzung und Maßen ca. 34m x 28m.


Oben links ist die Garage und in der Mitte das alte Haus. Die rote Linie soll eine ungefähre Aufteilung darstellen. Nun würde ich gerne das linke Grundstück (inkl. Haus + Garage) verkaufen und oben rechts ein Haus bauen wollen.

Dazu hätte ich nun folgende Fragen:
- Ich würde die Grundstücksteilung gerne zugunsten des „neuen“ Grundstücks (rechte Seite) durchführen. Der Grenzabstand beträgt zum alten Haus 2,5m. Ist es mir erlaubt, die Grenze direkt am alten Haus verlaufen zu lassen und nicht die 2,5m einzuhalten? Dies würde ich gerne tun, um so einen größeren Garten in meinem „neuen“ Grundstück zu haben. Mir ist bewusst, dass ich dafür auf meinem Grundstück einen entsprechenden Ausgleich vorsehen muss und nicht direkt an der Grenze bauen darf (möchte ich ohnehin nicht).
- Wie gehe ich bei diesem Vorhaben vor und wie bekomme ich raus, ob ich auf diesem Grundstück überhaupt noch ein weiteres Haus bauen darf bzw. was für Beschränkungen gelten?

Kennt sich jemand mit diesem Anwendungsfall aus und kann mir ggf. Ratschläge/Tipps geben?

Ich würde mich sehr über Rückmeldungen freuen.

Viele Grüße
Fabian
Schorsch_baut30.06.24 19:12
Das lässt sich nicht mit so wenigen Infos beantworten. Gibt es einen Bebauungsplan für das Gebiet? Gibt es Bebauungen in zweiter Reihe? Was ist mit der Geschossflächenzahl? Und wer sollte das alte Haus mit so wenig attraktiver Gartenfläche kaufen wollen, wenn Du baust?
FabianBW30.06.24 21:00
Schorsch_baut schrieb:

Das lässt sich nicht mit so wenigen Infos beantworten. Gibt es einen Bebauungsplan für das Gebiet? Gibt es Bebauungen in zweiter Reihe? Was ist mit der Geschossflächenzahl? Und wer sollte das alte Haus mit so wenig attraktiver Gartenfläche kaufen wollen, wenn Du baust?

Einen Bebauungsplan gibt es nicht. In der Straße gibt es keine Bebauungen in zweiter Reihe, jedoch in anderen Gebieten in diesem Ort. Der Geschossflächenzahl ist mir nicht bekannt. Nach grober Schätzung hätte das „alte“ Grundstück ca. 410m2, meiner Meinung nach also immer noch attraktiv genug. Aber klar, nicht mehr ganz so attraktiv wie zuvor.
kbt0930.06.24 21:28
Schorsch_baut schrieb:

Das lässt sich nicht mit so wenigen Infos beantworten.
... und neben einfachen Strichen in einen Lageplan zu zeichnen, wäre es sinnvoll, den so zu vermaßen, dass man die einzelnen Abschnitte wie Grundstücksbreiten, Breiten vorhandener Häuser, Abstände, die lt. Bauordnung notwendig sind, erkennen kann. Wenn ich das "verhältnismäßig" auf Basis der 28 m Grundstücksbreite sehe, bleibt für ein abgetrenntes Grundstück wie eingezeichnet schätzungsweise eine Breite von 5 m ... oder man muss aushandeln, dass man mit Anbaupflicht im "Sinne eines Doppelhauses" baut.

Wozu gibt es eigentlich Fachleute wie Architekten etc, die so etwas mit den entsprechenden Basisinformation über Gemeinde, Bebauungsplan, Änderungen zum Plan etc. wahrscheinlich fundierte beantworten können?
Schorsch_baut30.06.24 22:07
FabianBW schrieb:

Einen Bebauungsplan gibt es nicht. In der Straße gibt es keine Bebauungen in zweiter Reihe, jedoch in anderen Gebieten in diesem Ort. Der Geschossflächenzahl ist mir nicht bekannt. Nach grober Schätzung hätte das „alte“ Grundstück ca. 410m2, meiner Meinung nach also immer noch attraktiv genug. Aber klar, nicht mehr ganz so attraktiv wie zuvor.
Wenn es in der Straße keine Bebauung in zweiter Reihe gibt, dann kann das in einem 34er Baugebiet ein Ausschlusskriterium sein. Da hilft Dir nur eine Voranfrage weiter.
ypg30.06.24 23:54
Wenn es ein 34er Gebiet nach dem Baugesetz ist, dann zählt, wie die Umgebung gebaut hat. Also die Flächenbebauung eines Grundstückes bzw auch virtuelle Baulinien. Wenn man so Zickzack vorhat, bietet es sich außerdem an, auch mal Maße zur Verfügung zu stellen, um zu schauen, ob das Grundstück dann überhaupt so bebaubar ist, sodass man zufrieden ein kleines ausreichendes Haus mit etwas Garten zur Verfügung hat.
Vermasse das doch mal bitte und stelle einen GoogleMaps-Ausschnitt ein, wo man die Nachbarbebauung erkennen kann.
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