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ᐅ Grundstücksplanung für ein dreieckiges Grundstück


Erstellt am: 14.12.20 11:53

naKruul11.03.22 09:18
Mir wäre es auch lieber, wenn mein 76 Lenze zählender Vater eine für Ihn passendere Wohnsituation annimmt. Wird aber nicht passieren. Was aus dem anderen Haus wird ist mir nachrangig dann erstmal egal. Im Zuge der Teilung wird wahrscheinlich mein Bruder das Haus mit dem übrigen Grundstück bekommen - mit entsprechender Kompensation an mich.

Was den Garten angeht sieht das laut Bauvoranfrage so aus. Das rechte Haus hat dann den Garten im Süden.


Lageplan: grüner Bereich links, rotes geplantes Wohnhaus, Parkplatz und Bestandsgebäude rechts.
K a t j a11.03.22 09:29
naKruul schrieb:

Was aus dem anderen Haus wird ist mir nachrangig dann erstmal egal.
Echt jetzt?
So wie ich das sehe, verbaust Du Deinem Vater oder dessen Nachfolger die Terrasse und den Balkon. Wäre interessant zu wissen, wie denn die Räume im alten Haus derzeit ausgerichtet sind? Ist eine Südterrasse ohne weiteres möglich? Müssen Umbauten dafür her? Wenn ja, wer bezahlt die?

Davon abgesehen, liegt Dein geplantes Haus mit der Süd-Westspitze nicht im Abstandsbereich?
naKruul11.03.22 09:39
Südterrasse ist dort ohne weiteres möglich, dort liegt auch das Wohnzimmer. Der Balkon zeigt Richtung Westen, grenzt an die beiden Kinderzimmer und wurde eigentlich nie genutzt. In der Nordwest-Ecke befindet sich die Küche, darunter das Esszimmer. darunter in der Südwest-Ecke ein Freisitz. Insgesamt also glaube ich zu verkraften.
gutentag11.03.22 09:44
Welche Funktion hat denn der Wall an der Straße?

Wurm wird die Anfrage vom Architekten vorab positiv beantwortet und dann macht das Amt einen Rückzieher?

Oder sah die Frage des Architekten Anders aus?

Mich wundert, das einfach Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Das hätte ich auch erstmal abgelehnt.

Ich hätte es so versucht.


Lageplan eines Grundstücks: grüne Grünfläche, blaues Gebäude, roter Baubereich, Parkplätze rechts.
K a t j a11.03.22 09:47
naKruul schrieb:

Südterrasse ist dort ohne weiteres möglich, dort liegt auch das Wohnzimmer. Der Balkon zeigt Richtung Westen, grenzt an die beiden Kinderzimmer und wurde eigentlich nie genutzt. In der Nordwest-Ecke befindet sich die Küche, darunter das Esszimmer. darunter in der Südwest-Ecke ein Freisitz. Insgesamt also glaube ich zu verkraften.

So dachte ich mir das schon. Es wird also stockfinster in der Küche. Ich wäre da sehr sauer und von "verkraften" weit entfernt. Aber für's Söhnchen... naja, da ist das was anderes. Normalerweise müsste das alte Haus mit umgeplant und -gebaut werden und zwar auf Deine Kappe.
naKruul11.03.22 09:55
Der Erdwall - keine Ahnung, haben die Eltern damals so gemacht, Vielleicht wussten sie auch nicht wohin mit dem Aushub. Es ist eine Sackgasse mit wenig Verkehr. Eine Hecke hätte es genauso getan.
Die Stadt hat nicht wegen der Abstandsflächen abgelehnt, bis zur Straßenmitte ist erlaubt (§6 Bauordnung NRW 2018 Abs 2). Ablehnungsgrund ist die Außenbereichsthematik und unerwünschte Vorbildwirkung für die verbleibenden Flächen im weiteren Verlauf der Straße.
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