Hallo zusammen,
mein Vater bewohnt ein Haus auf einem etwa 1050m² großen Grundstück in einem Ort östlich von Köln. Da Bauplätze hier sehr rar sind und die Kosten entsprechend hoch (Bodenrichtwert >=650€/m²), haben wir uns entschlossen, auf seinem Grundstück ein weiteres Haus zu errichten. Unserer Vorstellung nach würden wir westlich des Bestandsobjekts bauen wollen. Eine formlose Anfrage bei der Stadt wurde mit Verweis auf §34 (es gibt keinen Bebauungsplan) als "erscheint grundsätzlich machbar, rechtliche Klärung über Bauvoranfrage oder Genehmigungsplanung", beantwortet.
Zu den Bildern: Norden ist planrichtig an der oberen Bildkante.
Das abgetrennte Flurstück hätte eine Größe von etwa 410m². Die Erschließung würde sinnvollerweise über die Straße im Süden erfolgen. hellblau habe ich ein mögliches Baufenster eingezeichnet, mit Abstand von 3m zum nördlichen Nachbarn und 3m zur gedachten Grenze zum Grundstück meines Vaters, sowie 3m zur Straße im Süden (ist eine Sackgasse)
Sollte ich für die Bauvoranfrage direkt zu einem Architekten oder gibt es hier eine Möglichkeit sinnvoll selber tätig zu werden? Ich bin aktuell noch völlig unbedarft was das Thema bauen angeht. Falls Ihr Ideen habt, was man wie auf dem Grundstück platzieren kann bin ich für alle offen. Das Einzige, was ich ungerne machen würde, ist meinem Vater eine Garage direkt auf die Grundstücksgrenze zu setzen.
Vielen Dank für euren Input


mein Vater bewohnt ein Haus auf einem etwa 1050m² großen Grundstück in einem Ort östlich von Köln. Da Bauplätze hier sehr rar sind und die Kosten entsprechend hoch (Bodenrichtwert >=650€/m²), haben wir uns entschlossen, auf seinem Grundstück ein weiteres Haus zu errichten. Unserer Vorstellung nach würden wir westlich des Bestandsobjekts bauen wollen. Eine formlose Anfrage bei der Stadt wurde mit Verweis auf §34 (es gibt keinen Bebauungsplan) als "erscheint grundsätzlich machbar, rechtliche Klärung über Bauvoranfrage oder Genehmigungsplanung", beantwortet.
Zu den Bildern: Norden ist planrichtig an der oberen Bildkante.
Das abgetrennte Flurstück hätte eine Größe von etwa 410m². Die Erschließung würde sinnvollerweise über die Straße im Süden erfolgen. hellblau habe ich ein mögliches Baufenster eingezeichnet, mit Abstand von 3m zum nördlichen Nachbarn und 3m zur gedachten Grenze zum Grundstück meines Vaters, sowie 3m zur Straße im Süden (ist eine Sackgasse)
Sollte ich für die Bauvoranfrage direkt zu einem Architekten oder gibt es hier eine Möglichkeit sinnvoll selber tätig zu werden? Ich bin aktuell noch völlig unbedarft was das Thema bauen angeht. Falls Ihr Ideen habt, was man wie auf dem Grundstück platzieren kann bin ich für alle offen. Das Einzige, was ich ungerne machen würde, ist meinem Vater eine Garage direkt auf die Grundstücksgrenze zu setzen.
Vielen Dank für euren Input
Mir wäre es auch lieber, wenn mein 76 Lenze zählender Vater eine für Ihn passendere Wohnsituation annimmt. Wird aber nicht passieren. Was aus dem anderen Haus wird ist mir nachrangig dann erstmal egal. Im Zuge der Teilung wird wahrscheinlich mein Bruder das Haus mit dem übrigen Grundstück bekommen - mit entsprechender Kompensation an mich.
Was den Garten angeht sieht das laut Bauvoranfrage so aus. Das rechte Haus hat dann den Garten im Süden.

Was den Garten angeht sieht das laut Bauvoranfrage so aus. Das rechte Haus hat dann den Garten im Süden.
naKruul schrieb:
Was aus dem anderen Haus wird ist mir nachrangig dann erstmal egal.Echt jetzt?So wie ich das sehe, verbaust Du Deinem Vater oder dessen Nachfolger die Terrasse und den Balkon. Wäre interessant zu wissen, wie denn die Räume im alten Haus derzeit ausgerichtet sind? Ist eine Südterrasse ohne weiteres möglich? Müssen Umbauten dafür her? Wenn ja, wer bezahlt die?
Davon abgesehen, liegt Dein geplantes Haus mit der Süd-Westspitze nicht im Abstandsbereich?
Südterrasse ist dort ohne weiteres möglich, dort liegt auch das Wohnzimmer. Der Balkon zeigt Richtung Westen, grenzt an die beiden Kinderzimmer und wurde eigentlich nie genutzt. In der Nordwest-Ecke befindet sich die Küche, darunter das Esszimmer. darunter in der Südwest-Ecke ein Freisitz. Insgesamt also glaube ich zu verkraften.
Welche Funktion hat denn der Wall an der Straße?
Wurm wird die Anfrage vom Architekten vorab positiv beantwortet und dann macht das Amt einen Rückzieher?
Oder sah die Frage des Architekten Anders aus?
Mich wundert, das einfach Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Das hätte ich auch erstmal abgelehnt.
Ich hätte es so versucht.

Wurm wird die Anfrage vom Architekten vorab positiv beantwortet und dann macht das Amt einen Rückzieher?
Oder sah die Frage des Architekten Anders aus?
Mich wundert, das einfach Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Das hätte ich auch erstmal abgelehnt.
Ich hätte es so versucht.
naKruul schrieb:
Südterrasse ist dort ohne weiteres möglich, dort liegt auch das Wohnzimmer. Der Balkon zeigt Richtung Westen, grenzt an die beiden Kinderzimmer und wurde eigentlich nie genutzt. In der Nordwest-Ecke befindet sich die Küche, darunter das Esszimmer. darunter in der Südwest-Ecke ein Freisitz. Insgesamt also glaube ich zu verkraften.So dachte ich mir das schon. Es wird also stockfinster in der Küche. Ich wäre da sehr sauer und von "verkraften" weit entfernt. Aber für's Söhnchen... naja, da ist das was anderes. Normalerweise müsste das alte Haus mit umgeplant und -gebaut werden und zwar auf Deine Kappe.
Der Erdwall - keine Ahnung, haben die Eltern damals so gemacht, Vielleicht wussten sie auch nicht wohin mit dem Aushub. Es ist eine Sackgasse mit wenig Verkehr. Eine Hecke hätte es genauso getan.
Die Stadt hat nicht wegen der Abstandsflächen abgelehnt, bis zur Straßenmitte ist erlaubt (§6 Bauordnung NRW 2018 Abs 2). Ablehnungsgrund ist die Außenbereichsthematik und unerwünschte Vorbildwirkung für die verbleibenden Flächen im weiteren Verlauf der Straße.
Die Stadt hat nicht wegen der Abstandsflächen abgelehnt, bis zur Straßenmitte ist erlaubt (§6 Bauordnung NRW 2018 Abs 2). Ablehnungsgrund ist die Außenbereichsthematik und unerwünschte Vorbildwirkung für die verbleibenden Flächen im weiteren Verlauf der Straße.
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