Nein, aber es ist Usus, weil die Notarkosten idR dem Käufer auferlegt werden. Der Kostenträger darf dann eben aussuchen, bei welchem Notar er den Vertrag aufsetzen lässt.Steht das wirklich irgendwo?
Das gilt für beide Parteien ;)Als Käufer hast du aber das Recht, den Notar selbst zu bestimmen!