ᐅ Grundstückskauf: Fragen zum Notar
Erstellt am: 14.06.2015 11:34
daytona 14.06.2015 11:34
Hallo zusammen,
wir möchten ein Grundstück in Thüringen kaufen, der derzeitige Eigentümer lebt jedoch in Sachsen-Anhalt und möchte auch dort einen Notar für den offiziellen Kaufabschluss beauftragen.
Gibt es hier ggf. Nachteile: grunderwerbsteuer ist in beiden Bundesländern gleich... , sonstige Gebühren, Besonderheiten, Unabhängigkeit (eigentlich gesetzlich geregelt) ???
Müssen eigentlich meine Frau und ich gemeinsam unterschreiben? (Sie ist derzeit nicht mobil und kann daher nicht mit zum Notar)
Danke und Gruß
wir möchten ein Grundstück in Thüringen kaufen, der derzeitige Eigentümer lebt jedoch in Sachsen-Anhalt und möchte auch dort einen Notar für den offiziellen Kaufabschluss beauftragen.
Gibt es hier ggf. Nachteile: grunderwerbsteuer ist in beiden Bundesländern gleich... , sonstige Gebühren, Besonderheiten, Unabhängigkeit (eigentlich gesetzlich geregelt) ???
Müssen eigentlich meine Frau und ich gemeinsam unterschreiben? (Sie ist derzeit nicht mobil und kann daher nicht mit zum Notar)
Danke und Gruß
nordanney 14.06.2015 11:53
Nein, keine Nachteile (außer Fahrtkosten). Im Zweifel kann der Verkäufer auch ein Verkaufsangebot machen, was Ihr bei Eurem Notar annehmt.
Du kannst Deine Frau bei der Unterzeichnung des Vertrags sogar vollmachtslos vertreten. Sie muss dann nachträglich den Vertrag genehmigen. Geht m.W. auch bei Eurem Notar (und nicht dem des Verkäufers).
Du kannst Deine Frau bei der Unterzeichnung des Vertrags sogar vollmachtslos vertreten. Sie muss dann nachträglich den Vertrag genehmigen. Geht m.W. auch bei Eurem Notar (und nicht dem des Verkäufers).
ypg 15.06.2015 00:03
Als Käufer hast du aber das Recht, den Notar selbst zu bestimmen!
Voki1 15.06.2015 05:48
ypg schrieb:
Als Käufer hast du aber das Recht, den Notar selbst zu bestimmen!Wenn dem so wäre, dann würde es aber nichts nutzen. Der Verkäufer kann dann auch an jemand verkaufen, der dort beurkundet. 😉
ypg 15.06.2015 06:55
Voki1 schrieb:
Wenn dem so wäre, dann würde es aber nichts nutzen. Der Verkäufer kann dann auch an jemand verkaufen, der dort beurkundet. 😉Da hast du wohl Recht 😉
Welch' Krux
toxicmolotof 15.06.2015 08:25
ypg schrieb:
Als Käufer hast du aber das Recht, den Notar selbst zu bestimmen! Steht das wirklich irgendwo?
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