Grundstücksgröße falsch!

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Zuletzt aktualisiert 15.07.2025
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S

SimonMoers

Ja das Problem liegt halt im Abstand nach oben, bei den 8,6m Tiefe war vorgesehen das der Abstand zu der Mauer bei 6m liegt. Jetzt mal abgesehen von der näheren Enge zur Mauer. Muss man diesen Abstand nicht gesetzlich immer einhalten? Also 3m zur Grenze und 6m zum nächsten Gebäude?
 
B

Bauexperte

Jetzt mal abgesehen von der näheren Enge zur Mauer. Muss man diesen Abstand nicht gesetzlich immer einhalten? Also 3m zur Grenze und 6m zum nächsten Gebäude?
Typisch sind 3.00 m Abstand zu beiden Grenzen rechts und links des neuen Gebäudes; das stimmt. Es kommt aber auch immer auf den Bebauungsplan an oder ob es bspw. um ein Bestandsgebiet handelt, in welchem der Neubau errichtet werden soll.

Hast Du keinen Vermesser - brauchst Du eh - den Du befragen kannst?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DG

Hallo Simon,

die Datei, die Du hochgeladen hast, ist kein Lageplan, sondern meiner Meinung nach nur eine Skizze bzw. eine Mischung aus einer Skizze und einem digitalen Plan.

Trotzdem Obacht, denn solche Abweichungen kommen durchaus vor, das Problem bekommt man hier im Forum aber kaum erklärt.

Wie oben schon mal richtig erwähnt, benötigst Du für Dein BV sowieso einen Vermesser, es wäre hier ratsam, diesen sofort zu Rate zu ziehen bzw. den Vermesser zu kontaktieren, der die (kürzlich erfolgte!?) Aufteilung des Grundstücks vorgenommen hat. Dieser kann Dir exakte/verlässliche Grundstücksdaten liefern bzw. digital an Deinen Architekten/Bauunternehmer weitergeben.

Zur Problematik der Abstandsflächen bzw. Abstände der Gebäude untereinander schreibe ich lieber gar nichts, weil es auf Grund Deiner Beschreibungen und der Skizze mehrere "Wenns" gibt, die man abfragen/abfangen muss. Dazu benötigt man aber mehr Informationen.

Wenn Du unsicher bist oder Fragen hast, einfach anrufen, meine Kontaktdaten sind in meinem Profil hinterlegt.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 15.07.2025
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