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ᐅ Darf man Sichtschutz auf eigenem Grundstück beliebig positionieren?


Erstellt am: 13.03.21 10:21

Escroda14.03.21 13:33
kati1337 schrieb:

Darf ich das ohne weiteres tun?
Ja.
kati1337 schrieb:

Muss ich da irgendwelche Abstände einhalten?
Nein, sofern dein Sichtschutz unter 2m Höhe bleibt.
kati1337 schrieb:

ein paar Zentimeter weit auf deren Grundstück.
Das ist nicht zulässig. Entweder auf die Grenze oder 1m Abstand.
kati1337 schrieb:

Will mich auch nicht mit denen anlegen wegen sowas.
Gute Einstellung.
kati1337 schrieb:

Ich habe generell von der Gemeinde nie was von Nachbargrundstücken bekommen
Das sieht die niedersächsische Landesbauordnung auch nur vor, wenn der Nachbar von nachbarschützenden Vorschriften abweichen will.
kati1337 schrieb:

Wenn ich jetzt sagen wir mal im gleichen Abstand von 20cm zur Grenze nen Holz-Sichtschutzzaun aufstelle, bin ich dann rechtlich safe?
Ja.
kati1337 schrieb:

Wo muss ich denn da reinschauen? Baugesetzbuch?
Nein.
kati1337 schrieb:

Bauordnung?
Ja. §5, Absatz 8, Nr. 1, Buchstabe b)
kati1337 schrieb:

Es gibt doch auch spezielle Verordnungen nur für Gärten ,oder?
Nicht, dass ich wüsste. Aber es gibt das Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz, sechster Abschnitt.
kati1337 schrieb:

Alles wieder Ländersache?
Ja.
kati1337 schrieb:

Wie viel Abstand hätte man denn zur Grenze einhalten müssen?
Keinen oder mindestens einen Meter, es sei denn, der Kasten ist höher als 3m oder länger als 9m oder es steht schon ein anderes Gebäude auf der Grenze, so dass insgesamt die 9m überschritten werden, oder auf irgendeiner anderen Grenze des Nachbarn, außer zur Straße, steht schon ein oder mehrere Gebäude, so dass insgesamt 15m überschritten werden.
kati1337 schrieb:

mit dem Sichtschutz-Zaun?
bis 2m Höhe egal
kati1337 schrieb:

wie wir das nachher mit der Einfriedung machen
Ist nicht Dein Problem. Nach §27 Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz, Absatz 1, Nr. 1 muss dein Nachbar auf seinem Grundstück einfrieden.
kati133714.03.21 15:42
Escroda schrieb:

Ja.

Ich zitiere mal eine Antwort stellvertretend für alle: Danke, danke, danke! 🙂
Das hilft mir enorm weiter.
Ich denke ich werde einfach auf meiner Seite des Grundstücks nen Sichtschutz dann aufbauen, aber wenn ich mich an keine Abstände halten muss vermutlich nahe der Grenze.
11ant14.03.21 20:03
motorradsilke schrieb:

Baufenster gibt es doch auch nur dort, wo es Bebauungspläne gibt, oder?
"Oder" ist korrekt. In §34-Gebieten bekommt man es häufig mit "faktischen Baugrenzen" zu tun, d.h. ein gedachter Rahmen wird um die Bestandsbauten der Nachbarschaft gelegt. "Nicht weiter nach vorne als der Meier" und "nicht weiter nach hinten als der Müller" haben dann denselben Effekt als hätte man diese Linien direkt in das betroffene Grundstück gemalt.
kati133716.03.21 14:36

Gartenbaustelle mit silbernem Metall-Schuppen, Schlamm und Pfützen, Hintergrund mit Häusern.

Das ist übrigens das Schmuckstück. 🙂
Hab gerade mal geschaut, der steht tatsächlich doch genau auf der Grenze. Also der Schuppen nicht, aber die Bodenplatten laufen wohl entlang der Grenze.
Dann müssen wir uns doch nochmal wegen der Einfriedung unterhalten. Wir hatten ja mal abgesprochen, dass wir mit einer gemeinsamen Hecke auf der Grenze einfrieden wollen, das hat sich jetzt ja aber wohl erledigt. Und die Hecke von meinem Grundstück abzuknappsen sehe ich dann doch nicht ein, wir haben eh schon einen Minigarten.
11ant16.03.21 14:47
kati1337 schrieb:

Das ist übrigens das Schmuckstück.
Das steht aber erstens so tief, daß sich das Problem schon fast komplett durch im bildlichen Sinne "drüber schauen" erledigt; und zweitens würde ich das schlicht für einen Container zum Wegschließen der Baugeräte halten.
Holzhäuschen16.03.21 14:56
Schimi1791 schrieb:


So ist es gemeint. Die Wellblechwand würde ich dann trotzdem begrünen, genauer: die Sichtschutzwand. Für sowas soll sich Hopfen eignen. Eine Überdachung wäre dann auch noch sinnvoll. Natürlich nichts zu protziges 🙂

Ich würde sehr sehr stark vom Hopfen abraten. Der breitet sich total aus, ist kaum zu kontrollieren und hat mehrere meiner Pflanzen quasi erwürgt. Beim Entfernen ist er sehr störrisch und hinterlässt viele Kratzer. Der ist noch vom Vormieter und ich verfluche ihn jedes Jahr auf neue.

Ich finde zur schnellen und schönen Begrünung die Pfeifenwinde (Aristolchia macrophylla ) super, die hat wunderschöne Blätter und wächst auch sehr schnell.
Ist auch einfacher zurückzuschneiden.
grundstücksichtschutznachbarrechtsgesetzgebäudehecke