ᐅ Grundstück im Außenbereich - Lohnt sich Widerspruch?
Erstellt am: 29.06.21 17:52
Nagučki29.06.21 17:52
Hallo wertes Forum,
wir haben die Aussicht auf unser Wunschgrundstück, nun aber telefonisch erfahren, dass dieses im Außenbereich liegt und wir wohl laut Sachbearbeiterin eher keine Chance auf einen positiven Bescheid bekämen. Die Dame sprach aber im Konjunktiv, sodass ich dennoch einen Versuch starten möchte. Aber eben nicht ohne Tipps.
Zum Grundstück:
Es handelt sich um ca. 3000qm, fest eingezäunt inkl. Zuwegung. Es liegt direkt an der Hauptstraße und ist das letzte Grundstück in der Reihe, bevor das Industriegebiet in ca. 600m beginnt. Zwischen Grundstück & Industriegebiet befindet sich Wald, der das Grundstück an 2 Seiten einfasst.
Das Grundstück befindet sich offiziell im Wohngebiet, allerdings verläuft der Flächennutzungplan/Bevauungsplan direkt mit der Grenze zum Nachbargrundstück. Alle Anschlüsse liegen an und sämtliche Grundstücke der Straße sind bebaut. Meiner Meinung spricht nichts gegen eine Bebauung nach P. 34, außer bockbeinige Sachbearbeiter.
Oder übersehe ich da etwas?
Beste Grüße
Edit: 221 ist das Grundstück

wir haben die Aussicht auf unser Wunschgrundstück, nun aber telefonisch erfahren, dass dieses im Außenbereich liegt und wir wohl laut Sachbearbeiterin eher keine Chance auf einen positiven Bescheid bekämen. Die Dame sprach aber im Konjunktiv, sodass ich dennoch einen Versuch starten möchte. Aber eben nicht ohne Tipps.
Zum Grundstück:
Es handelt sich um ca. 3000qm, fest eingezäunt inkl. Zuwegung. Es liegt direkt an der Hauptstraße und ist das letzte Grundstück in der Reihe, bevor das Industriegebiet in ca. 600m beginnt. Zwischen Grundstück & Industriegebiet befindet sich Wald, der das Grundstück an 2 Seiten einfasst.
Das Grundstück befindet sich offiziell im Wohngebiet, allerdings verläuft der Flächennutzungplan/Bevauungsplan direkt mit der Grenze zum Nachbargrundstück. Alle Anschlüsse liegen an und sämtliche Grundstücke der Straße sind bebaut. Meiner Meinung spricht nichts gegen eine Bebauung nach P. 34, außer bockbeinige Sachbearbeiter.
Oder übersehe ich da etwas?
Beste Grüße
Edit: 221 ist das Grundstück
nordanney29.06.21 18:22
Nagučki schrieb:
Meiner Meinung spricht nichts gegen eine Bebauung nach P. 34, außer bockbeinige Sachbearbeiter.Doch. Und zwar, dass es sich um Außenbereich handelt und somit erledigt sich die Geschichte. Es sei denn, Du hast ein privilegiertes Gewerbe (Bauer, Kiesgrube o.ä.).Das hat mit "bockbeinig" nichts zu tun.
Meiner Meinung nach kann man auch auf ausgebauten Landstraßen 120 kmh fahren. Darf ich trotzdem nicht. Punkt. Aus.
Nagučki29.06.21 18:31
Aber gibt es da wirklich keinerlei Möglichkeit?
ich verstehe die Gründe die gegen eine Bebauung im Außengebiet sprechen. Aber sie machen hier augenscheinlich keinen Sinn, vor allem war das Grundstück vor einigen Jahren noch im Bebauungsplan drin.
Meiner Ansicht stellt das Grundstück eine Lücke in der Bebauung dar, die damit geschlossen wird. Eine weitere Zersplitterung ist nicht gegeben, da sich ringsum Wald befindet und dies sichtbar das einzige freie Grundstück ist.
ich verstehe die Gründe die gegen eine Bebauung im Außengebiet sprechen. Aber sie machen hier augenscheinlich keinen Sinn, vor allem war das Grundstück vor einigen Jahren noch im Bebauungsplan drin.
Meiner Ansicht stellt das Grundstück eine Lücke in der Bebauung dar, die damit geschlossen wird. Eine weitere Zersplitterung ist nicht gegeben, da sich ringsum Wald befindet und dies sichtbar das einzige freie Grundstück ist.
Escroda29.06.21 19:34
Nagučki schrieb:
Das Grundstück befindet sich offiziell im Wohngebietsteht im direkten Widerspruch zuNagučki schrieb:
allerdings verläuft der Flächennutzungplan/Bevauungsplan direkt mit der Grenze zum Nachbargrundstück.Was qualifiziert die Art der baulichen Nutzung offizieller als der Bebauungsplan?Nagučki schrieb:
Meiner Meinung spricht nichts gegen eine Bebauung nach P. 34Deinen Angaben zufolge sprechen sowohl Flächennutzungsplan als auch Bebauungsplan dagegen.Nagučki schrieb:
Oder übersehe ich da etwas?Vermutlich nicht, Du ordnest nur die Tatsachen falsch ein.Nagučki schrieb:
Aber gibt es da wirklich keinerlei Möglichkeit?Doch:- §35 Baugesetzbuch
- Bebauungsplan Änderung
Nagučki schrieb:
Aber sie machen hier augenscheinlich keinen SinnVielleicht. Leider können wir uns dazu mangels Luftbild, Flächennutzungsplan und Bebauungsplan keine eigene Meinung bilden.Nagučki schrieb:
vor allem war das Grundstück vor einigen Jahren noch im Bebauungsplan drinWer hat's denn da aus welchen Gründen rausgeworfen?Nagučki schrieb:
Meiner Ansicht stellt das Grundstück eine Lücke in der Bebauung darDie Liegenschaftskarte und die Umgebungsbeschreibung sprechen ganz klar gegen diese Ansicht.Nagučki29.06.21 20:17
Myrna_Loy29.06.21 20:50
Die Linien und die Nummerierung sagen ja erst mal nur, dass es ein Flurstück ist. Und nicht, dass es ein Bauland ist. Der Außenbereich fängt hinter der letzten Bebauung an. Da stehen die Chancen eher sehr schlecht, dass es zu Bauland umgewidmet wird.
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