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lesmue79
Wahrscheinlich eine außergewöhnliche Frage die nicht allzu oft vorkommt, aber evtl hat das schon mal erlebt.
Ein Bauplatz bestehend aus 2 Flurstücken welche jeweils zur Hälfte 2 Parteien einer Erbengemeinschaft gehören. Welche Hälfte wem gehört ist im Grundbuch nicht definiert lediglich das jeweils das Flurstück zur Hälfte dem anderen gehört.
Besteht da überhaupt Die Möglichkeit das eine der beiden Parteien zumindest den jeweiligen Anteil verkauft, auch wenn es kaum einen was nützt?
Oder kann das Grundstück nur komplett veräußert werden, und das auch nur wenn beide Parteien dem Verkauf zustimmen?
Ein Bauplatz bestehend aus 2 Flurstücken welche jeweils zur Hälfte 2 Parteien einer Erbengemeinschaft gehören. Welche Hälfte wem gehört ist im Grundbuch nicht definiert lediglich das jeweils das Flurstück zur Hälfte dem anderen gehört.
Besteht da überhaupt Die Möglichkeit das eine der beiden Parteien zumindest den jeweiligen Anteil verkauft, auch wenn es kaum einen was nützt?
Oder kann das Grundstück nur komplett veräußert werden, und das auch nur wenn beide Parteien dem Verkauf zustimmen?