ᐅ Grundrissoptimierung Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
Erstellt am: 19.01.26 10:26
DieHnnH schrieb:
Also, um es zusammenzufassen: unsere eigenen Entwürfe sind so schlecht, dass es sich nicht lohnt, den Rotstift anzusetzen ????
Na gut, wir haben es versucht.
Was glaubt ihr denn, wie wir vorgegangen sind? Wir sind mit Absicht OHNE Vorplanung und nur mit Raumprogramm und BP zum Planer (nicht zu Fjorborg) gegangen, der es dann an den Architekt weitergeleitet hat. Herausgekommen ist das, was ihr auf Seite 1 seht. Offensichtlich hat es so nicht geklappt, daher die DIY-Anpackwut.
Ich hätte gerne als Rückmeldung etwas zurückgeschickt, das besser passt, damit der Planer/Architekt sieht, in welche Richtung es gehen könnte.
Wie dem auch sei. Wir überlegen die weitere Vorgehensweise. Danke euch trotzdem.DieHnnH schrieb:
Danke für die vielen guten Tipps! Wir werden alles zusammenschreiben und nochmal an den Planer weitergeben. Alternativ wirds dann eben doch der freie Architekt für die Planung.Nein, gebt an DIESEN Planer garkein Feedback weiter, der ist für dessen Verarbeitung offensichtlich nicht qualifiziert (wie Ihr selbst ja auch nicht, was wohl in beiden Fällen keine Schande ist: weder Laien noch Bauzeichner müssen als Architekten taugen). Ja, den freien Architekten zumindest vorläufig nur für das "Modul A" zu beauftragen, empfiehlt mein (extern zu findender) "Ein Hausbau-Fahrplan, auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI" in jedem Fall und aus Erfahrung wärmstens. Das benötigt man in jedem Fall und ist mit 9/98 des Gesamthonorars auch sehr erschwinglich. Ein Entwurf, der nur von einem "anderen Laien" stammt, taugt für DIY Umbastelung nur im engen Rahmen, lediglich Details ändern zu wollen. Hier jedoch gibt es in Form der vom Bebauungsplan bzw. Bauplatzvergabeverfahren erzwungenen Einliegerwohnung eine Hypothek für die Planung, die erheblich schwerer wiegt als ein drittes Kind / zweites Home Office, eine leichte Gehbehinderung oder dergleichen. Das macht das Vorhaben architektenpflichtig im Sinne eines Architekten ausdrücklich ohne Anführungszeichen. Und möglichst auch kein Discounter / Ersthalbzeitler (wenngleich @roteweste mit Frau Forster recht zufrieden ist). Die Einliegerwohnung - insbesondere diese lächerliche Alibi-Variante - zerschießt Euch auch die Chance, einen adaptionsfähigen Katalogentwurf zu finden. Möglicherweise - aber mir kommt gerade kein konkretes Beispiel in den Sinn - findet Ihr auch einen Entwurf in den Tiefen von Kerstins Portfolio an Schubladenentwürfen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
@11ant Ja, auf deiner Website habe ich auch schon herumgesurft 🙂
Die Einliegerwohnung ist tatsächlich ein härteres Brett vor den Kopf, als wir angenommen hatten.
Daher habe ich heute nochmal das Gespräch mit dem Bauamtsleiter gesucht: wir dürfen nun doch eine Strafzahlung leisten, auch wenn's sehr ungern gesehen wird! Diese liegt bei ca. 1/5 der Kosten für eine potentielle Einliegerwohnung.
ERLEICHTERUNG PUR strömt gerade durch meine Adern.
Die Chancen stehen gut, dass nun auch ein "adaptionsfähiger Katalogentwurf" passt.
Ansonsten habe ich mich auch schon zu Frau Forster und Co. informiert.
Jetzt muss ich noch "Kerstins Portfolio an Schubladenentwürfen" finden und dann bin ich für diese Woche ein glücklicher Mensch.
Ich werde dann mit den Entwürfen zu den neuen Bedingungen einen neuen Thread eröffnen.
Euch allen ein schönes Wochenende.
Die Einliegerwohnung ist tatsächlich ein härteres Brett vor den Kopf, als wir angenommen hatten.
Daher habe ich heute nochmal das Gespräch mit dem Bauamtsleiter gesucht: wir dürfen nun doch eine Strafzahlung leisten, auch wenn's sehr ungern gesehen wird! Diese liegt bei ca. 1/5 der Kosten für eine potentielle Einliegerwohnung.
ERLEICHTERUNG PUR strömt gerade durch meine Adern.
Die Chancen stehen gut, dass nun auch ein "adaptionsfähiger Katalogentwurf" passt.
Ansonsten habe ich mich auch schon zu Frau Forster und Co. informiert.
Jetzt muss ich noch "Kerstins Portfolio an Schubladenentwürfen" finden und dann bin ich für diese Woche ein glücklicher Mensch.
Ich werde dann mit den Entwürfen zu den neuen Bedingungen einen neuen Thread eröffnen.
Euch allen ein schönes Wochenende.
haydee schrieb:
Führe bitte diesen Thread fort.
ist nur die Frage wer und wie die Kosten für eine Einliegerwohnung festgelegt werdenWenn das besser ist auch gerne.
Ich habe das pauschal festgelegt mit folgender Annahme: 30qm x 3.300 €
DieHnnH schrieb:
wir dürfen nun doch eine Strafzahlung leisten, auch wenn's sehr ungern gesehen wird! Diese liegt bei ca. 1/5 der Kosten für eine potentielle Einliegerwohnung.
ERLEICHTERUNG PUR strömt gerade durch meine Adern.Wahrscheinlich ist es das Beste 🙂
Ich hatte dennoch letzte Woche mal rumprobiert mit der Einliegerwohnung. Man bekommt da schon ein nettes Haus. Allerdings ist ja auch die Frage, ob es die Zelgruppe, die Ihr nennt, auch gibt.
Hier meinen Quick&Dirty-Entwurf:
M
MachsSelbst26.01.26 23:45DieHnnH schrieb:
Daher habe ich heute nochmal das Gespräch mit dem Bauamtsleiter gesucht: wir dürfen nun doch eine Strafzahlung leisten, auch wenn's sehr ungern gesehen wird! Diese liegt bei ca. 1/5 der Kosten für eine potentielle Einliegerwohnung.
ERLEICHTERUNG PUR strömt gerade durch meine Adern.Ich weiß, es ist wieder sehr pessimistisch... aber hast du das schriftlich?
Du planst jetzt alles ohne Einliegerwohnung, freust dich... der Bauamtsleiter fällt plötzlich aus (Krankheit, Burnout, es kann so viel passieren) und sein Vertreter/Nachfolger sagt "Öhh, Strafzahlung? Gibts nicht, ohne Einliegerwohnung keine Baugenehmigung..."
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