ᐅ Grundrissoptimierung Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
Erstellt am: 19.01.26 10:26
ypg schrieb:
Hier meinen Quick&Dirty-Entwurf:Wow, dafür erstmal noch ein großes Dankeschön an dich!
Und ja, da hast du vieles bedacht, auch wenn es riesig geworden wäre und wir jetzt umso froher sind, dass wir ein kleines Häuschen bauen können. So, wir wir es selbst möchten.
MachsSelbst schrieb:
Ich weiß, es ist wieder sehr pessimistisch... aber hast du das schriftlich?Nein, das ist realistisch. Und ja, tatsächlich habe ich den Kaufvertrag falsch gelesen. ich dachte, die dort benannte Strafzahlung beträfe nur Falschaussagen wie zB Schwangerschaft. Aber tatsächlich gilt sie auch für andere Falschangaben. Eigentlich logisch, so im Nachhinein, aber naja, hinterher ist man bekanntlich meistens schlauer.
Also: die Möglichkeit liegt schriftlich vor und wir dürfen uns freuen.
Das nächste Mal presche ich mit dem Grundriss hier nicht mehr so vor und ich stelle erst wieder was ein, wenn wir es auch selbst gut finden 😉.
DieHnnH schrieb:
Nein, das ist realistisch. Und ja, tatsächlich habe ich den Kaufvertrag falsch gelesen. ich dachte, die dort benannte Strafzahlung beträfe nur Falschaussagen wie zB Schwangerschaft. Aber tatsächlich gilt sie auch für andere Falschangaben. Eigentlich logisch, so im Nachhinein, aber naja, hinterher ist man bekanntlich meistens schlauer.
Also: die Möglichkeit liegt schriftlich vor und wir dürfen uns freuen.Die Euphorie teile ich nicht. Da Du von einer "Falschaussage" sprichst, interpretiere ich eine Strafzahlung als auf das Erschleichen der Bauplatzzuteilung mit der betrügerischen Zusage der Errichtung einer Einliegerwohnung gemünzt - das ist m.E. nicht gleichbedeutend mit einer Ablösegebühr, gegen die der Bau der Einliegerwohnung tatsächlich erlassen wird !
DieHnnH schrieb:
Das nächste Mal presche ich mit dem Grundriss hier nicht mehr so vor und ich stelle erst wieder was ein, wenn wir es auch selbst gut finden ????.Eine frühe Diskussionsbeteiligung ist schon sinnvoll, ibs. wenn Laien (also "Ihr" oder "Ihr und ein/e BauzeichnerIn") die Planung verzapfen !
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11ant schrieb:
Die Euphorie teile ich nicht. Da Du von einer "Falschaussage" sprichst, interpretiere ich eine Strafzahlung als auf das Erschleichen der Bauplatzzuteilung mit der betrügerischen Zusage der Errichtung einer Einliegerwohnung gemünzt - das ist m.E. nicht gleichbedeutend mit einer Ablösegebühr, gegen die der Bau der Einliegerwohnung tatsächlich erlassen wird !Es steht wortwörtlich im Kaufvertrag, dass im Falle von Falschangaben im Bewerbungsverfahren der Kaufpreis um xx€/qm erhöht wird. Es steht ebenfalls wortwörtlich darin, dass dieser Betrag als Sicherungshypothek des bedingten Nachzahlungsanspruchs von vorne herein von uns als Käufern bewilligt wird. Weiterhin wurde bereits im letzten Jahr mit einem anderen Baugrundstück der Gemeinde so verfahren.
Welchen Sinn sollte es ergeben, uns zusätzlich zu den vorliegenden Infos aus dem Kaufvertrag das auch zuzusichern, wenn es dann am Ende so nicht realisiert wird und der Bauplatz im schlimmsten Fall von der Gemeinde zurückgekauft wird? Das ist ja lediglich Mehraufwand, auch für die Gemeinde.
Ich sprach von keiner drohenden Rückabwicklung (wie man sie von Verstößen gegen den Bauzwang kennt), sondern bin lediglich skeptisch, daß damit bereits der ganze Ablaßhandel erledigt sein soll.
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M
MachsSelbst29.01.26 17:36Wenn es so einfach wäre, bräuchte man solche Auflagen gar nicht in den Vertrag zu schreiben.
Ich vermute ihr werdet, trotz Aussage vom Bauamt, ohne Einliegerwohnung keine Baugenehmigung kriegen.
Das wäre ja so, als würde ich eine Planung einreichen, die nicht genehmigungsfähig ist und gleich den Scheck für die Strafe mit beilegen...
Ich vermute ihr werdet, trotz Aussage vom Bauamt, ohne Einliegerwohnung keine Baugenehmigung kriegen.
Das wäre ja so, als würde ich eine Planung einreichen, die nicht genehmigungsfähig ist und gleich den Scheck für die Strafe mit beilegen...
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