Grundriss Einfamilienhaus mit optionaler Einliegerwohnung

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N

nordanney

Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung ist rechtlich etwas anderes als ein Zweifamilienhaus.
Tatsächlich nicht. Ist beides identisch. Klassisch ist die Einliegerwohnung nur kleiner, während das „normale“ Zweifamilienhaus zwei normal große Wohnungen hat.
Bei beiden gelten dieselben Vorgaben zur Abrechnung, Kündigung usw.
 
T

Teimo1988

Tatsächlich nicht. Ist beides identisch. Klassisch ist die Einliegerwohnung nur kleiner, während das „normale“ Zweifamilienhaus zwei normal große Wohnungen hat.
Bei beiden gelten dieselben Vorgaben zur Abrechnung, Kündigung usw.
Kann ich so unterschreiben. Und beim Neubau würde ich Elektro und Heizkreislauf sowie Wasser komplett trennen. Also alles separate vom Technikraum aus anfahren und Unterverteilung / Heizkreisverteiler in den Wohnungen.
 
M

MachsSelbst

Ganz simple Überlegung. Du baust ein Haus, damit du deine Ruhe hast und, in gewissen Grenzen, machen kannst was du willst, wann du es willst.

Und dann holst du dir im Alter einen Mieter da rein? Mit allen Nachteilen, die das mit sich bringt?

Oder, in meinen Augen ja fast noch schlimmer, es zieht eins der Kinder ein. Das ist selten gesund, weder für die Kinder noch für die Eltern.
 
H

HuppelHuppel

Ich würde aus dem Kinderzimmer sofort einen Hobbyraum, Sportraum oder was weis ich machen. Da würde mir schon etwas einfallen. :D
 
Zuletzt aktualisiert 13.06.2025
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