ᐅ Grundriss Einfamilienhaus 110m² - EG + OG - erster Entwurf Einteilung Räume
Erstellt am: 25.08.21 08:40
ruebe8725.08.21 18:28
ypg schrieb:
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Und was ist das für ein Schacht? Kann der weg oder umgelegt werden?Genau, Wäscheabwurf von EG und OG. Eventuell kann im Keller ein anderer Raum vorgesehen werden
ruebe8725.08.21 18:29
ypg schrieb:
Und dann die Frage: ist die Eckbank so gewollt oder wird sie vom Planer genutzt, um platzsparend Größe vorzutäuschen?
Denn ich wundere mich über die Wünsche des offenen Wohnens im EG, wenn doch eine Eckbank eher Enge und Kuschelfaktor suggeriert. Wozu also Offenheit, wenn doch der Lebensmittelpunkt der Familie in einer Ecke gedrängt stattfinden soll?Absolut nicht so gewollt, nur vom Planer so eingezeichnet. Wir möchten eher einen freistehenden Tisch.
ypg25.08.21 18:29
11ant schrieb:
Ich vermute, der besagte Wäscheabwurfschacht zur Waschküche bei der Tiefgarage
Wohl entsprechend nichtwenn das nur ein WAS ist, dann kann man ja verlegen... wie auch immer.Ich nehme an, dass sich die Förderung der "110qm-Wohnung" auf vollwertigen Wohnraum bzw vollwertige Aufenthaltsräume bezieht?! Insofern würde ich das Dachgeschoss mit einbeziehen - für einen Rückzugsraum ist dort ja oft noch Platz. Oder fürs elterliche Schlafzimmer.
ypg25.08.21 18:31
ruebe87 schrieb:
Absolut nicht so gewollt, nur vom Planer so eingezeichnet. Wir möchten eher einen freistehenden Tisch.Dann beantworte doch mal bitte alle angesammelten Fragen. Das sind ja jetzt einige. Sonst kann da auch nichts mehr von uns kommen. 🙄
ruebe8725.08.21 18:39
ypg schrieb:
wenn das nur ein WAS ist, dann kann man ja verlegen... wie auch immer.
Ich nehme an, dass sich die Förderung der "110qm-Wohnung" auf vollwertigen Wohnraum bzw vollwertige Aufenthaltsräume bezieht?! Insofern würde ich das Dachgeschoss mit einbeziehen - für einen Rückzugsraum ist dort ja oft noch Platz. Oder fürs elterliche Schlafzimmer.Die 110m² gelten für die gesamte bewohnbare Fläche, also Zimmer, Bäder, Küche, Wohnzimmer etc. Der Dachboden ist nicht nutzbar, kann aber in Zukunft bewohnbar werden wenn die gesetzliche Grundlage passt.
Momentan kann man höchstens einen Schreibtisch hineinstellen oder irgendwelche Regale, etc. Nach einigen Jahren kommt eine Kontrolle, wenn sie einen Wohnraum vorfinden kann der gesamte Beitrag zurückgezahlt werden.
ruebe8725.08.21 18:52
11ant schrieb:
Grundrisse bitte immer original vom Bauunternehmer einstellen, bei den Laien-Nachzeichnungen gehen zu viele Details verloren. "Stiege" lese ich mal als Hinweis auf einen Bauort in Österreich (?), und was Ihr hier überhaupt zu sagen habt, ist mir nicht ganz klar: bei Reihenhäusern hat der Käufer typisch nur eine sehr kleine Auswahl von Entscheidungspunkten: 1) die Grundriss Aufteilung im Bereich WC / Garderobe, 2) Küche geschlossen oder zum Wohnbereich offen, 3) Trennwand zwischen Kinder- und Gästezimmer ja/nein, 4) Optionsraum als zweites Bad oder zweite Abstellkammer. Neben anderen Gründen contra Kinderbad generell sehe ich es speziell in der Größenklasse 110 qm als "nicht geboten". Mich irritiert das fehlende Dachgeschoss. Im übrigen sehe ich ein Haus dieser Größe eher als Zwischenhaus denn als Lebensprojekt. Was wären denn die nicht umgesetzten Wünsche gewesen ?Der Grundriss wäre schon von unserem Architekten, es handelt sich aber lediglich um einen ersten Entwurf für welchen ich ein paar Inputs sammeln wollte, diese habe ich auch erhalten (z.B. Speise, Bad oben etc.). Nun werden wir uns mal mit unserem Architekten treffen und schauen, dass wir einen Grundrissplan mit Maßen und Möbeln erhalten. Diesen lade ich dann natürlich hoch.
1) Innen können wir die Einteilung machen wie wir wollen, die Außenmaße bzw. die Form ist hingegen fix.
2) Küche zum Wohnbereich offen
3) es handelt sich um 2 Kinderschlafzimmer, deshalb wird die Wand benötigt
4) zweites Bad wird sich wohl nicht ausgehen aufgrund eurer Meinungen
Die Wünsche habe ich doch schon beschrieben, wir wollten im EG die Küche vorne und nicht hinten, was mit dem neuen Plan korrigiert wurde. Im OG wollten wir das Elternschlafzimmer mit direktem Zugang zum großen Bad und ein kleineres Kinderbad, dieses werden wir aber wohl streichen müssen.
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