Grunddienstbarkeiten werden von zukünftigem Nachbar ignoriert?

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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Escroda

Der Kommunist in dir hätte das Grundstück dann wohl der Stadt überschrieben um bezahlbaren Wohnraum für die Allgemeinheit zu schaffen?
Ja, aber da hätte er gegen den Kapitalisten in mir den Kürzeren gezogen.
... halte ich zwar für sehr unwahrscheinlich, jedoch fällt es mir auch schwer, an eine schlampige Planung zu glauben, so dass die Gegenseite ja irgendetwas als Rechtfertigung in der Hand haben muss und das wäre IMHO eine mögliche Strategie.
Wir wurden grundsätzlich nicht in den Genehmigungsablauf eingebunden und erst vor 2 Tagen mit dem Schrieb der Genehmigung informiert.
Merkwürdig - aber dazu kenne ich mich mit den Gepflogenheiten in Bayern nicht aus. Bei uns hättest Du gar keine Info bekommen.
Mit der Novellierung der BayBO im Februar dieses Jahres wurde auch Art. 66 Nachbarbeteiligung geändert. In den Vollzugshinweisen steht dazu:
... Mit der Streichung der bisherigen Sätze 2 bis 5 des Art. 66 Abs. 1 macht der Gesetzgeber klar, dass die Nachbarbeteiligung vollständig in der Hand des Bauherrn und des von ihm zu bestellenden Entwurfsverfassers liegt. ...
Vollständig und brauchbar im Sinn von Art. 51 Abs. 1 Satz 2 ist nur ein Bauantrag, für den die erforderliche Nachbarbeteiligung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt worden ist. ...

Ob im Umkehrschluss bei nicht ordnungsgemäßer Nachbarbeteiligung der Bauantrag unbrauchbar ist, muss Dein Anwalt herausfinden.
Mein Architekt meinte bei unserem Bau damals, dass es zwar von Vorteil wäre, wenn alle Nachbarn unterschreiben, es aber auch ohne deren Unterschrift ginge, das Genehmigungsverfahren dauere dann halt länger.
Ja schon, kann ja nicht sein, dass ein Nachbar, der sich tot stellt, den Bau verhindert, aber genausowenig kann es sein, dass ein Bauherr, der keine Lust hat, mit den Nachbarn zu sprechen, einfach behauptet, niemanden erreicht zu haben. Aber wie gesagt, da bin ich mit der alltäglichen Praxis in Bayern nicht genug vertraut.
Danke für den Hinweis mit dem formellen Fehler, was hätte das zur Folge?
Wenn tatsächlich ein formeller Fehler vorläge, wäre IMHO die Baugenehmigung nichtig.
Was sagt der Kommunist dazu?
Skandal! Keine Macht für Niemand! Großgrundbesitzer enteignen!
Gut, dass wir in einer sozialen Marktwirtschaft leben und im Bund und den Ländern keine Partei mehr die absolute Mehrheit hat.
wenn der Käufer ein Investor ist, deren einziges Interesse eben auch seiner Gewinnmaximierung gilt.
Es scheint, als hättet Ihr Euch in ein Haifischbecken begeben, und nun schauen wir mal, ob der Käfig, den Ihr gebaut habt, auch hält.
Berichte mal, wie's weitergeht.
 
11ant

11ant

Beim Architekten gehe ich davon aus, dass es VOR Planungsbeginn seine Aufgabe gewesen wäre, die örtlichen Gegebenheiten zu prüfen und dazu gehört für mich auch das Prüfen eventueller Grunddienstbarkeiten.
Allerdings braucht er von seinem Auftraggeber keine eidesstattliche Versicherung einzuholen, daß der ihm nichts arglistig vorenthält. Wo Menschen handeln, passieren Fehler - sogar wenn diese Menschen Kapitalisten sind, muß das nicht Vorsatz sein. Meine Resthoffnung, es handele sich um keine Böswilligkeit, ist jedenfalls noch nicht zerstört ;-)
EINE (Singular !!!) Chance zum friedlichen Rückzug würde ich dem Gegner jedenfalls geben. Und egal wie formaljuristisch der Architekt dabei wesentlicher Beteiligter ist: einen mehr von der ganzen "Bande" nachweislich über eine Rechtsverletzung in Kenntnis zu setzen, schadet zumindest nicht.
 
M

matte

Ja, aber da hätte er gegen den Kapitalisten in mir den Kürzeren gezogen.
:D

... halte ich zwar für sehr unwahrscheinlich, jedoch fällt es mir auch schwer, an eine schlampige Planung zu glauben, so dass die Gegenseite ja irgendetwas als Rechtfertigung in der Hand haben muss und das wäre IMHO eine mögliche Strategie.
Ich bin ja kein Jurist und meine eigene Moral und Wertevorstellung ist die Grundlage, wie ich sowas interpretiere. Daher kann ich das auch nicht ganz nachvollziehen. Eine Grunddienstbarkeit für Geh-/Fahrt/Leitungsrecht ist doch erstmal völlig alltäglich und hier sehe ich auch keine Grundlage einer Sittenwidrigkeit.
Etwas exotischer ist meinem Empfinden nach die Bebbauungsunterlassung auf den ersten 3m des Grundstück und die alleinige Instandhaltungs- und Unterhaltspflicht des Käufers was den Verkehrsweg betrifft.

Hier ist für mich die Lage allerdings so, dass der Käufer der Klausel ja zugestimmt hat und das ohne Not.
Niemand hat ihn gezwungen, das Grundstück zu kaufen.
Auch wird er dadurch in seiner Freiheit, das Grundstück zu bebauen ja nicht so eingeschränkt, dass dies nicht mehr möglich wäre. Es wäre halt wohl nicht mehr so rentabel für ihn. ;)
Aber Recht haben und Recht bekommen sind ja gern mal 2 Paar Schuhe...
Allerdings bin ich dir sehr dankbar über die Ausführung, ich werde das mal meinen Eltern so mitteilen, dass die das beim Anwalt ansprechen.
Sollte hier nämlich eine Sittenwidrigkeit vorliegen, müsste man sich mal über die Verantwortung des Anwalts unterhalten, der ja den Vertrag aufgesetzt hat.
Aber so weit sind wir noch lange nicht.

Ja schon, kann ja nicht sein, dass ein Nachbar, der sich tot stellt, den Bau verhindert, aber genausowenig kann es sein, dass ein Bauherr, der keine Lust hat, mit den Nachbarn zu sprechen, einfach behauptet, niemanden erreicht zu haben. Aber wie gesagt, da bin ich mit der alltäglichen Praxis in Bayern nicht genug vertraut.

Wenn tatsächlich ein formeller Fehler vorläge, wäre IMHO die Baugenehmigung nichtig.
Bzgl. Info an die Nachbarn bin ich relativ entspannt. Mir wär´s auch egal gewesen, hätte einer unserer Nachbarn unsere Pläne nicht unterschrieben. Solange man sich an die Vorschriften hält, bin ich eh der Meinung, dass jeder so bauen soll, wie er will und darf.
Hier bin ich allerdings froh, informiert worden zu sein, sonst wären wir wahrscheinlich vor vollendete Tatsachen gestellt worden.

Skandal! Keine Macht für Niemand! Großgrundbesitzer enteignen!
Gut, dass wir in einer sozialen Marktwirtschaft leben und im Bund und den Ländern keine Partei mehr die absolute Mehrheit hat.
:D

Es scheint, als hättet Ihr Euch in ein Haifischbecken begeben, und nun schauen wir mal, ob der Käfig, den Ihr gebaut habt, auch hält.
Berichte mal, wie's weitergeht.
Ja, spannend. Werd mich auf alle Fälle melden.

Allerdings braucht er von seinem Auftraggeber keine eidesstattliche Versicherung einzuholen, daß der ihm nichts arglistig vorenthält. Wo Menschen handeln, passieren Fehler - sogar wenn diese Menschen Kapitalisten sind, muß das nicht Vorsatz sein. Meine Resthoffnung, es handele sich um keine Böswilligkeit, ist jedenfalls noch nicht zerstört ;-)
EINE (Singular !!!) Chance zum friedlichen Rückzug würde ich dem Gegner jedenfalls geben. Und egal wie formaljuristisch der Architekt dabei wesentlicher Beteiligter ist: einen mehr von der ganzen "Bande" nachweislich über eine Rechtsverletzung in Kenntnis zu setzen, schadet zumindest nicht.
Ja, vollkommen klar. Ich mache in meinem Job auch Fehler und gestehe Sie auch jedem Anderen zu.
Deshalb wird hier auch der persönliche Kontakt zum Käufer gesucht, auch wenn wir uns das von ihm in gewisser Weise ebenso erwartet hätten, nachem er meinte, dass er sich meldet, sobald er vorzeigbare Pläne hätte...
Vorher wird aber das Gespräch mit dem Anwalt geführt. In dem Haifischbecken - wie treffend von @Escroda formuliert - Wollen wir ungern alleine Schwimmen, sowas geht meistens schief.

VL war´s ja wirklich ein Versehen, es fällt mir nur schwer, das zu glauben. ;)
Es liegt ja auch gar nicht in unserem Sinne, dass wir hier gleich auf die Barrikaden gehen.

Von der Sorte gibt´s in unserer Straße schon genug Nachbarn. Die haben sich ja im Frühling schon als Meute vor dem Grundstück versammelt, als der Käufer mit nem Bagger roden ließ, damit er mal nen Überblick über die Topographie des Grundstück bekommt. Die kamen gleich mit Ordnungsamt und Polizei und die Presse wurde auch noch informiert... :rolleyes:
Der Haupttenor der armen Nachbarschaft lautete, dass das noch höhere Verkehrsaufkommen die Straße ja gar nicht vertrage!
Das ist ne Sackgasse mit Einfamilienhaus, wo vl 2 Autos pro Stunde fahren :D
An sowas will ich mich nicht beteiligen und finde ich lächerlich. Dass man in der Stadt mit Nachverdichtung rechnen muss, sollte jedem normal denkendem Menschen klar sein.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Ich haette mir das eine Geschoss und Flachdach auch im GB eintragen lassen. Ich hoffe mal der Hang geht nach unten.
 
K1300S

K1300S

Und das ist aus welchen Gründen so verwerflich, wie ich es verstanden habe?
Weil durch solche Maximalausschöpfung eben, wie hier trefflich vorgeführt, Konstellationen entstehen, die für Missinterpretationen sorgen und andernfalls deutlich klarer und eleganter gewesen wären - ungeachtet der Fehlplanung des Architekten. Gier frisst auch hier manchmal Hirn. ;)
 
11ant

11ant

Maximalausschöpfung [...] ungeachtet der Fehlplanung des Architekten.
Grundstücke mit dem höchstmöglichen Maß an Quadratmetern verkaufbarer Fläche vollzu*(l)***en, ist genau das, worauf bei Investoren geschätzte Architekten "dressiert" sind. Diese Denkbahnen haben die internalisiert, das läuft bei denen schon als automatisches Programm. "Fehlplanung" ist da eine sozialkritische Deutung.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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