Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Grünfläche, Umwandlung Bauland und Grundstücksteilung


Erstellt am: 09.11.21 16:28

H
hanghaus2000
10.11.21 08:47
Was sagt das Bauamt? Das ist Euer Ansprechpartner.

MMn wird das Bauamt, bei der groesse des Grundstück, einen neuen Teil-Bebauungsplan fordern. Der dann durch Alle Instanzen geht.
H
hanghaus2000
10.11.21 09:25
Dein naechster Weg ist zu einem Architekten der sich mit so einer Grundstücksteilung und Erschliessung auskennt. Der sollte Dir auch zu den Kosten etwas sagen koennen.

Wenn das Grundstück ca. 55 m breit auf 10 m Hoehenunterschied hat, dann hast ein Gefaelle von 18 %. Das macht das Vorhaben nicht leichter.

Ein Plan wuerde hier wirklich helfen das zu beurteilen.
1
11ant
10.11.21 11:26
saralina87 schrieb:

Ich schätze deine Beiträge sehr, aber das ist doch ziemlich befremdlich.
Es tut mir leid, wenn Du die sinnbildliche Verwendung des ich sachma "Volksliedes" in den falschen Hals bekommen haben solltest. Ich habe diesen Anklang verwendet, weil hoffentlich jede/r (und somit auch die TE) dann das Lied "im Ohr hat", und damit "der Groschen fällt": nämlich das Phänomen zu bedenken, daß in jeder Strophe des Bauprojektliedes aus einem anderen Grund ein Mitstreiter abspringen wird: einer wollte nur das Grundstück vorne links und sonst keines, der nächste das Grundstück nicht am Wendehammer, dem dritten stinkt der Rolldienst für die Mülltonnen bis an die Ecke zur öffentlichen Straße und so weiter. Die Avatare dieser unsicheren Kantonisten im Lied sind rein symbolisch "kleine Negerlein", und niemals ernsthaft buchstäblich "wie man heute sagen würde, minderjährige Farbige (m/w/d)" gewesen. Hab´ ich ibrigens a jiddisches Mammele und ganz gewiß nicht blau gewählt ;-)
hanghaus2000 schrieb:

MMn wird das Bauamt, bei der groesse des Grundstück, einen neuen Teil-Bebauungsplan fordern. Der dann durch Alle Instanzen geht.
Das denke ich eher nicht. So wie ich die TE verstand, liegt das Grundstück in einem überplanten Gebiet und wird lediglich eine Umwidmung erfahren, aber in die - von der TE ja leider verschwiegenen - Bebauungskriterien der umliegenden Parzellen mit übergestülpt bekommen. Das Faß eines besonderen Abschnittes würde man dabei wohl nur dann aufmachen, wenn sich der Bedarf seit der jüngsten Version des Bebauungsplanes wesentlich verändert hätte, also z.B. wenn so viele Doppelhausinteressenten Schlange stünden, daß man in diesem Gebiet keine weiteren freistehenden Einfamilienhaus mehr entstehen lassen wollte. Wir reden hier von dreitausend Quadratmetern abzüglich Straßenraum, also im Sinne von Herrn Kopper von Peanuts ;-)
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
grundstückbauamt