ᐅ Gelten die Baugesetze gleichermaßen auch für die Gemeinde?
Erstellt am: 14.07.24 16:12
N
nordanney15.07.24 08:41NicoleW schrieb:
Ja, der soll unter die Erde. Hast du eine Quelle zu deinem Wissen? 🙂Hab bei Deinem Profil mal nachgeschaut. Ist NW - also Landesbauordnung NRW. Dort steht und §6 das Abstandsflächenthema (gilt nur für Gebäude).Davon abgesehen empfehle ich Dir mal den §69. Der könnte wg/des Allgemeinwohls auch die Abstandsflächen aushebeln (falls denn welche gelten würden).
K a t j a schrieb:
Zur Beurteilung, ob hier eine Chance für eine Bauerlaubnis besteht, müsste man mal die Nachbarbebauung sehen, am besten als Google Maps Ausschnitt. Wenn Ihr irgendwo am Rand seid, sieht es schlecht aus.
Ansonsten wäre der Zeitpunkt vielleicht günstig, eine Bauvoranfrage zu stellen. Wichtig dabei ist, alle notwendigen Zusagen zur Erschließung beizufügen. Also Wasser, Strom, Abwasser, Straße, Feuerwehr, Naturschutz-Bilanz, Einfügung in die Nachbarbebauung usw. - der ganze Terz. Das Bundesland ist NRW. Oberbergischer Kreis. Angefügt ist ein Bild aus Google Maps sowie der Ausschnitt von Tim Online. Die grün eingezeichnet Fläche ist das Stück der Gemeinde, auf dem der Tank eingelassen werden soll. Flurstück 10 ist unsere Fläche, bereits erschlossen (Wasser, Abwasser, Telefon, Gas liegt alles bis 1m Abstand zum Grundstück)
N
nordanney15.07.24 13:22Wenn ich das richtig sehe, sind rund um Dein Grundstück nur privilegierte Gebäude (aus der Nutzung in der Vergangenheit oder bis heute).
Nur deutlich gen Süden kommt normale Bebauung.
Insofern sehe ich ein klare "Nein" zu einer wohnwirtschaftlichen Bebauung. Unabhängig vom Löschwasserspeicher.
Nur deutlich gen Süden kommt normale Bebauung.
Insofern sehe ich ein klare "Nein" zu einer wohnwirtschaftlichen Bebauung. Unabhängig vom Löschwasserspeicher.
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