ᐅ Gebäudeenergiegesetz vs. KfW55 vs. EH55: Unterschiede beim Neubau einfach erklärt? (Stand 2025)
Erstellt am: 26.12.25 03:33
Arauki1126.12.25 12:44
MachsSelbst schrieb:
Und auch so ne zentrale Belüftung ist ja nicht umsonst... sie kostet Strom...Den Stromverbrauch kannst du quasi vernachlässigen, wike ich nach nun mehreren Jahren Kontrollierte-Wohnraumlüftung festgestellt habe. Dagegen ist der Mehrwert für so manchen Nutzer ungemein höher durch die jeweilige Luftqualität und Vorbeugung gegeh Schimmel etc.Wenn es im Budget ist würde ich immer maximal dämmen, ob ich nun eine Kfw40-Förderung bekomme oder nicht. Es erscheint mir einfach sinnvoll und angemessen, von vorneherin weniger Energie zu verbrauchen.
VielleichtBau26.12.25 13:09
Hallo,
Danke für die zahreichen Antworten. Mir geht es wirklich erstmal darum technisch zu verstehen, ob es unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich Gebäudeenergiegesetz (aktueller Stand im Jahr 2025), EH 55 und KFW 55.
Denn was mich eben wundert ist dass paar GUs mich eben gefragt haben ob es ein EH55 bzw. KFW55 sein soll und das dies nicht identisch mit Gebäudeenergiegesetz sei. Diese Aussage kam mehrfach auch auf mein Nachfragen, da ich gesagt habe dass das Gebäudeenergiegesetz doch alktuell auch nur 55% vom Ref.haus als Mindeststandard vorsieht.
Ich frage mich was techn. der Unterschied hinsichtlich den Anforderungen für die 3 Typen ist?
Kann jemand den Hinweis von bzw. dem Transmissionswärmeverlust bestätigen, dass dieser zwischen EH55 und Gebäudeenergiegesetz unterschiedlich sei?
Ach so bitte keinen Glaubenskrieg bzw. Dämmung, Wirtschaftlichkeit, Kontrollierte-Wohnraumlüftung, etc. 😉
Das schaue ich mir dann an wenn ich erstmal den o.g. Unterschied verstehe.
Danke für die zahreichen Antworten. Mir geht es wirklich erstmal darum technisch zu verstehen, ob es unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich Gebäudeenergiegesetz (aktueller Stand im Jahr 2025), EH 55 und KFW 55.
Denn was mich eben wundert ist dass paar GUs mich eben gefragt haben ob es ein EH55 bzw. KFW55 sein soll und das dies nicht identisch mit Gebäudeenergiegesetz sei. Diese Aussage kam mehrfach auch auf mein Nachfragen, da ich gesagt habe dass das Gebäudeenergiegesetz doch alktuell auch nur 55% vom Ref.haus als Mindeststandard vorsieht.
Ich frage mich was techn. der Unterschied hinsichtlich den Anforderungen für die 3 Typen ist?
Kann jemand den Hinweis von bzw. dem Transmissionswärmeverlust bestätigen, dass dieser zwischen EH55 und Gebäudeenergiegesetz unterschiedlich sei?
Ach so bitte keinen Glaubenskrieg bzw. Dämmung, Wirtschaftlichkeit, Kontrollierte-Wohnraumlüftung, etc. 😉
Das schaue ich mir dann an wenn ich erstmal den o.g. Unterschied verstehe.
Tolentino26.12.25 13:50
Meine Annahme bezieht sich auf:
§ 16 Gebäudeenergiegesetz
Dort steht: [...]"Transmissionswärmeverlusts das 1,0fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nach § 15 Absatz 1 nicht überschreitet"
Sowie der "Anlage zum Merkblatt Kredit Nr. 297/298/498 Effizienzhaus 55 - Wohngebäude - Technische Mindestanforderungen"
Dort steht:
"Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind einzuhalten: Effizienzhaus 55 EH 55 QP in % von QP REF 55 % H’T in % von H’T REF 70 %"
Also nach Gebäudeenergiegesetz 1,0 des Referenzgebäudes, nach KfW-Förderbedingung: 0,7 (=70%) des Referenzgebäudes (H'T REF) nach Anlage 1 Gebäudeenergiegesetz.
H'T heißt Transmissionswärmeverlust.
§ 16 Gebäudeenergiegesetz
Dort steht: [...]"Transmissionswärmeverlusts das 1,0fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nach § 15 Absatz 1 nicht überschreitet"
Sowie der "Anlage zum Merkblatt Kredit Nr. 297/298/498 Effizienzhaus 55 - Wohngebäude - Technische Mindestanforderungen"
Dort steht:
"Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind einzuhalten: Effizienzhaus 55 EH 55 QP in % von QP REF 55 % H’T in % von H’T REF 70 %"
Also nach Gebäudeenergiegesetz 1,0 des Referenzgebäudes, nach KfW-Förderbedingung: 0,7 (=70%) des Referenzgebäudes (H'T REF) nach Anlage 1 Gebäudeenergiegesetz.
H'T heißt Transmissionswärmeverlust.
nordanney26.12.25 16:14
VielleichtBau schrieb:
b es unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich Gebäudeenergiegesetz (aktueller Stand im Jahr 2025), EH 55 und KFW 55.Also auch von mir noch einmal:Es gibt nur Gebäudeenergiegesetz (55% Primärenergieverbrauch) und EH 55 (nach Vorgabe der KfW). EH 55 ist derselbe Primärenergieverbrauch wie nach Gebäudeenergiegesetz, aber der Ht Wert ist etwas strenger (bessere Dämmung erforderlich).
Also nur zwei Standards - einmal nach Gesetz und einmal für eine potentielle Förderung (der Topf wird nur Tage oder Wochen halten, nicht Monate - meine Erfahrung bei uns in der Bank).
VielleichtBau schrieb:
Ich frage mich was techn. der Unterschied hinsichtlich den Anforderungen für die 3 Typen ist?Siehe oben. EH55 hat eine marginal bessere Gebäudehülle. Das war es auch schon.VielleichtBau schrieb:
Ach so bitte keinen Glaubenskrieg bzw. Dämmung, Wirtschaftlichkeit, Kontrollierte-Wohnraumlüftung, etc. 😉
Das schaue ich mir dann an wenn ich erstmal den o.g. Unterschied verstehe.Praktisch so gut wie kein Unterschied. Gebäudeenergiegesetz ist absolutes Minimum und nicht mehr ganz zeitgemäß. Wer lediglich Gebäudeenergiegesetz anbietet, wird auch ansonsten der "Billigheimer" sein, der versucht, Dir das absolute Minimum als Angebot zu unterbreiten, damit das Haus günstig ausschaut. Was dann aber durch Wünsche oder lt. Baubeschreibung "bauseits" wieder teurer wird.VielleichtBau27.12.25 14:10
Ich habe nun im Detail das Gebäudeenergiegesetz mir angesehen. In Summe würde dies bedeuten, dass es „nur“ einen Unterschied im Transmissionwärmeverlust gibt.
Beim EH 55 müsste dieser 70 % vom Gebäudeenergiegesetz betragen. Ich würde jetzt unterstellen, dass sich für einen die notwendige Energie zum Heizen auch nur ca. 70% reduziert. ist das richtig. Das wäre ja dann doch signifikant.
Beim EH 55 müsste dieser 70 % vom Gebäudeenergiegesetz betragen. Ich würde jetzt unterstellen, dass sich für einen die notwendige Energie zum Heizen auch nur ca. 70% reduziert. ist das richtig. Das wäre ja dann doch signifikant.
Tolentino27.12.25 14:33
Naja nee, also deine Gebäudehülle muss vom H't-Wert auf 70% vom (um 30% besser als das) Referenzgebäude sein, um die Förderung zu kriegen.
Das heißt nicht automatisch dass dein fertiger Gebäudeenergiegesetz Bau nur Referenzgebäudewerte erreicht (das hängt von der konkreten Ausführung ab).
Anscheinend gibt es auch nicht mehr die genaue Nachweismethode (wo dann dass gesamte Gebäude einen gewissen Wert einhalten sollte), sondern jedes Bauteil einzeln muss die geforderten Werte erreichen.
Das kann dann unter Umständen teurer sein als nötig.
Auf den Energiebedarf kannst du das nicht 1:1 umrechnen, da du ja auch solare Gewinne, Abwärme vom Wohnen etc. hast. Deswegen ist der Primärenergiebedarf schon ausschlaggebend für den voraussichtlichen Energieverbrauch.
Aber natürlich ist das alles eine theoretische Berechnung.
Am Ende zählt das Heizverhalten und wie man darin lebt mehr als irgendwelche Berechnungen nach Norm.
Das heißt nicht automatisch dass dein fertiger Gebäudeenergiegesetz Bau nur Referenzgebäudewerte erreicht (das hängt von der konkreten Ausführung ab).
Anscheinend gibt es auch nicht mehr die genaue Nachweismethode (wo dann dass gesamte Gebäude einen gewissen Wert einhalten sollte), sondern jedes Bauteil einzeln muss die geforderten Werte erreichen.
Das kann dann unter Umständen teurer sein als nötig.
Auf den Energiebedarf kannst du das nicht 1:1 umrechnen, da du ja auch solare Gewinne, Abwärme vom Wohnen etc. hast. Deswegen ist der Primärenergiebedarf schon ausschlaggebend für den voraussichtlichen Energieverbrauch.
Aber natürlich ist das alles eine theoretische Berechnung.
Am Ende zählt das Heizverhalten und wie man darin lebt mehr als irgendwelche Berechnungen nach Norm.
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