ᐅ Gebäudeenergiegesetz vs. KfW55 vs. EH55: Unterschiede beim Neubau einfach erklärt? (Stand 2025)
Erstellt am: 26.12.25 03:33
VielleichtBau27.12.25 20:33
Tolentino schrieb:
Naja nee, also deine Gebäudehülle muss vom H't-Wert auf 70% vom (um 30% besser als das) Referenzgebäude sein, um die Förderung zu kriegen.
Das heißt nicht automatisch dass dein fertiger Gebäudeenergiegesetz Bau nur Referenzgebäudewerte erreicht (das hängt von der konkreten Ausführung ab).
Anscheinend gibt es auch nicht mehr die genaue Nachweismethode (wo dann dass gesamte Gebäude einen gewissen Wert einhalten sollte), sondern jedes Bauteil einzeln muss die geforderten Werte erreichen.
Das kann dann unter Umständen teurer sein als nötig.
Auf den Energiebedarf kannst du das nicht 1:1 umrechnen, da du ja auch solare Gewinne, Abwärme vom Wohnen etc. hast. Deswegen ist der Primärenergiebedarf schon ausschlaggebend für den voraussichtlichen Energieverbrauch.
Aber natürlich ist das alles eine theoretische Berechnung.
Am Ende zählt das Heizverhalten und wie man darin lebt mehr als irgendwelche Berechnungen nach Norm.Da laut Gebäudeenergiegesetz der H't-Wert nur maximal dem H't-Wert vom Referenzhaus entsprechen muss, vermute ich mal dass viele Bauträger und GUs im ersten Moment auch das Haus nur so auslegen, dass sie diesen knapp erreichen. Alles andere kostet dann halt mehr.
Was mich aber bzgl. dem End-Energiebedarf interessiert: Der Transmissionswärmeverlust Ht-Wert multipiliert mal den Termperaturunterschied ergibt die Energieverluste. Ergo denke, dass für die Endenergieberechnung für Heizung (Solare Gewinne, Wasseraufbereitung, etc. mal herausgenommen) einfach der Ht-Wert mit das Deltatemperatur-Zeit Profil berechnet wird. Sprich dann sollten eine maximale Verringerung von H't ggü der Minimalanforderung im Gebäudeenergiegesetz schon stark auswirken, oder liege ich hier falsch.
Tolentino28.12.25 10:54
Nee. Du steigerst dich hier in ein Detail rein, was am Ende in der Praxis wirklich vernachlässigbar ist:
1. Selbst mit KfW 70 (Das war Gebäudeenergiegesetz 2020 -> Primärenergiebedarf 0,7 vom Referenzgebäude) erreiche ich im H'T 80% des Gebäudeenergiegesetz Referenzgebäudes.
D.h. also, wenn du im Primärenergiebedarf die 0,55 schaffen willst musst du eh schon besser sein und dann schaffst du automatisch einen besseren Wert als das Referenzgebäude.
Nur wenn du sagst, es soll KfW 55 -förderfähig sein, dann plant der Buunternehmer mit entsprechenden Puffern und muss bei jedem Bauteil darauf achten, dass es maximal 0,7 der Bauteilliste im Anhang 1 hat.
Das lässt er sich dann entsprechend bezahlen. Dafür kannst du dich dann halt darauf verlassen, dass du nirgends nur 0,75 H'T hast.
Aber an deinem Energieverbrauch (der ja nochmal weniger als der Primärenergiebedarf ist) ändert das kaum was.
Noch ein bsp. Der Transmissionswärmeverlust spielt ja nur bei der Heizlast eine Rolle. Die Heizlast ist aber nur etwa 2/3 des gesamten Energiebedarfs (ca. 1/3) entfällt auf Warmwassser).
Also wenn ich meinen Verbrauch als Bsp nehme: Hochgerechnet haben wir 3300 kWh an Stromverbrauch für Heizung und Warmwasser. Sagen wir 1/3 geht für Warmwasser drauf (ich kann das bei meinem Setup leider nicht genau auslesen).
Dann sind noch 2200 kWh bei der Heizung (jaja, ist viel ich weiß, meine Frau ist leider von der Spezies Dauerlüfter bis -5°C).
Nehmen wir jetzt einfach nur mal an, dass die % des Referenzgebäudes linear verlaufen und 1:1 auf die Heizenergie übertragbar wären (einfach als Modellrechnung), dann wäre dein Gebäudeenergiegesetz 2023 Bau schon 21% sparsamer als mein Gebäudeenergiegesetz 20 Bau.
Also 1738 kWh
2200-1738 = 462 * 0,39 = 180 EUR
Auf 40 Jahre darf dann der Preis für dein Haus 7200 EUR höher sein als für meins (nur für die bessere Dämmung).
Der Unterschied zwischen Gebäudeenergiegesetz 2023 und KfW 55-fähig dürfte noch geringer sein.
Das ist jetzt nur grob auf dem Papier gerechnet.
Und wie gesagt, in der Praxis kann ein Vollbad pro Woche mehr oder weniger schon mehr aus machen.
Der durchschnittliche Aufpreis für KfW fähigkeit dürfte höher sein, aber manchmal hat man Glück.
Besser wäre es tatsächlich, wie schon von Mitdiskutanten erwähnt, einen Anbieter zu wählen, der den Standard als seinen Mindeststandard schon anbietet.
Du solltest deine Zeit und Energie lieber in andere Fragestellungen investieren, die dir bei diesem Lebensprojekt garantiert noch begegnen werden und dort Fruchtbarer angelegt sind.
1. Selbst mit KfW 70 (Das war Gebäudeenergiegesetz 2020 -> Primärenergiebedarf 0,7 vom Referenzgebäude) erreiche ich im H'T 80% des Gebäudeenergiegesetz Referenzgebäudes.
D.h. also, wenn du im Primärenergiebedarf die 0,55 schaffen willst musst du eh schon besser sein und dann schaffst du automatisch einen besseren Wert als das Referenzgebäude.
Nur wenn du sagst, es soll KfW 55 -förderfähig sein, dann plant der Buunternehmer mit entsprechenden Puffern und muss bei jedem Bauteil darauf achten, dass es maximal 0,7 der Bauteilliste im Anhang 1 hat.
Das lässt er sich dann entsprechend bezahlen. Dafür kannst du dich dann halt darauf verlassen, dass du nirgends nur 0,75 H'T hast.
Aber an deinem Energieverbrauch (der ja nochmal weniger als der Primärenergiebedarf ist) ändert das kaum was.
Noch ein bsp. Der Transmissionswärmeverlust spielt ja nur bei der Heizlast eine Rolle. Die Heizlast ist aber nur etwa 2/3 des gesamten Energiebedarfs (ca. 1/3) entfällt auf Warmwassser).
Also wenn ich meinen Verbrauch als Bsp nehme: Hochgerechnet haben wir 3300 kWh an Stromverbrauch für Heizung und Warmwasser. Sagen wir 1/3 geht für Warmwasser drauf (ich kann das bei meinem Setup leider nicht genau auslesen).
Dann sind noch 2200 kWh bei der Heizung (jaja, ist viel ich weiß, meine Frau ist leider von der Spezies Dauerlüfter bis -5°C).
Nehmen wir jetzt einfach nur mal an, dass die % des Referenzgebäudes linear verlaufen und 1:1 auf die Heizenergie übertragbar wären (einfach als Modellrechnung), dann wäre dein Gebäudeenergiegesetz 2023 Bau schon 21% sparsamer als mein Gebäudeenergiegesetz 20 Bau.
Also 1738 kWh
2200-1738 = 462 * 0,39 = 180 EUR
Auf 40 Jahre darf dann der Preis für dein Haus 7200 EUR höher sein als für meins (nur für die bessere Dämmung).
Der Unterschied zwischen Gebäudeenergiegesetz 2023 und KfW 55-fähig dürfte noch geringer sein.
Das ist jetzt nur grob auf dem Papier gerechnet.
Und wie gesagt, in der Praxis kann ein Vollbad pro Woche mehr oder weniger schon mehr aus machen.
Der durchschnittliche Aufpreis für KfW fähigkeit dürfte höher sein, aber manchmal hat man Glück.
Besser wäre es tatsächlich, wie schon von Mitdiskutanten erwähnt, einen Anbieter zu wählen, der den Standard als seinen Mindeststandard schon anbietet.
Du solltest deine Zeit und Energie lieber in andere Fragestellungen investieren, die dir bei diesem Lebensprojekt garantiert noch begegnen werden und dort Fruchtbarer angelegt sind.
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