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ᐅ Gartenbauer nennt nur Nettopreise


Erstellt am: 14.12.20 13:13

ypg15.12.20 09:48
Tolentino schrieb:

Weiß jetzt nicht genau, wo hier der Vorsatz rauszulesen ist
Wenn man ahnt, dass der Handwerker einem schon wieder, wie so häufig die Male davor (man kennt sich), den Nettopreis verkauft, obwohl er uns als Endverbraucher verpflichtend den Bruttopreis sagen muss, dann hat man die Möglichkeit, entweder nachzufragen oder aber "es mal drauf ankommen zu lassen, wie Herr Garten-Landschaftsbauer es wohl findet, wenn man ihm am Ende damit konfrontiere, dass man jetzt nicht gewillt ist, da man davon ausgegangen ist usw..." 6000€ ist sicherlich eine hohe Summe, aber doch letztendlich nur 16% vom Auftragsvolumen. Der kluge Verbraucher hätte stutzig nachfragen können - mehrere Male hatte er die Möglichkeit. Und es geht ja ums Prinzip, nicht wahr 😉
haydee schrieb:

Ich finde 19 oder jetzt 16 % Abweichungen von anderen Angeboten in dem Bereich, kann man als Privatmann nicht erkennen.
Darum gehts nicht. Es geht um netto oder brutto. Der Handwerker hätte vor Ort rechnen müssen. Das hat er nicht getan.
HilfeHilfe15.12.20 10:01
Bin gespannt wie es ausgeht. Das hatten wir ganz zu anfang und draus gelernt.
Alessandro15.12.20 10:06
Ich habe ein Angebot über die größten Posten wie Erdarbeiten, Schottern, Pflasterarbeiten, usw. Änderungen und Zusätze wurden dann mit dem Garten-Landschaftsbauer per Nachricht mit Endpreis vereinbart.
Und ich habe natürlich nachgefragt ob es sich um Brutto oder Netto handelt. Ich kann mir aber nicht jeden Furz schriftlich und mit Unterschrift bestätigen lassen.
Irgendwo muss ich mich auch das Wort und die mündl. Absprachen verlassen können. Denn auch ein mündl. Vertrag ist rechtskräftig.
Bei anderen Gewerken hat das ja auch super funktioniert oder lasst ihr euch bei jeder kleinen Änderung ein Angebot erstellen? Kleinere Firmen haben nicht die Zeit, für jede Änderung ein Angebot zu schreiben und sind extrem genervt wenn man damit um die Ecke kommt.
Wenn mir der Garten-Landschaftsbauer schreibt dass das Holzdeck mit Unterbau und Dielen 4.000,- Euro kostet, takte ich 4.000,- in meine Kalkulation ein und nicht 4.640,-
2x Abflussrinne für je 700,-
Änderung der Pflastersteine zusätzlich 3.500,-
Pflasterfläche vergrößert 2000,-
Bäume 1000,-
Verlängerung der Natursteinmauer 2500,-
...

Es sind solche "Kleinigkeiten" die sich erst während der Arbeiten ergeben und die relativ schnell bestellt werden müssen. Die haben wir besprochen, weil er einfach auch keine Zeit hat für solche Änderungen Angebote zu schreiben.
Tolentino15.12.20 10:08
ypg schrieb:

Wenn man ahnt, dass der Handwerker einem schon wieder, wie so häufig die Male davor (man kennt sich), den Nettopreis verkauft, obwohl er uns als Endverbraucher verpflichtend den Bruttopreis sagen muss, dann hat man die Möglichkeit, entweder nachzufragen oder aber "es mal drauf ankommen zu lassen, wie Herr Garten-Landschaftsbauer es wohl findet, wenn man ihm am Ende damit konfrontiere, dass man jetzt nicht gewillt ist, da man davon ausgegangen ist usw..." 6000€ ist sicherlich eine hohe Summe, aber doch letztendlich nur 16% vom Auftragsvolumen. Der kluge Verbraucher hätte stutzig nachfragen können - mehrere Male hatte er die Möglichkeit. Und es geht ja ums Prinzip, nicht wahr 😉

Darum gehts nicht. Es geht um netto oder brutto. Der Handwerker hätte vor Ort rechnen müssen. Das hat er nicht getan.

Zum ersten Teil: Das ist jetzt aber deine Interpretation, das hat Alessandro nicht so beschrieben. Ich lese folgendes: Es gab ein Angebot über Leistungen (wo wohl korrekt ein Bruttobetrag mit ausgewiesener Mehrwersteuer angegeben war). Dann gab es mehrere rein mündliche Absprachen bei denen Preise seitens Gala genannt worden die Alessandro ad hoc angenommen hatte, in der Annahme, dass dies Bruttopreise sind.
Klar hätte er da wenigstens einmal nachfragen können, andererseits darf er als Endverbraucher von Bruttopreisen ausgehen.

Zum zweiten Teil: Es ist so gemeint: ob 16% oder 19% mehr oder weniger auf einem Preis sind, kann man als (wahrscheinlich noch branchenfremder Endverbraucher) nicht erkennen.
Alessandro15.12.20 10:12
hier mal ein beispiel:


Ausschnitt eines Baumschulen-Preiskatalogs mit einer orangefarbenen Preistafel und darunter ein Baumfoto.
ypg15.12.20 10:12
Alessandro schrieb:

Irgendwo muss ich mich auch das Wort und die mündl. Absprachen verlassen können. Denn auch ein mündl. Vertrag ist rechtskräftig.
Bei anderen Gewerken hat das ja auch super funktioniert oder lasst ihr euch bei jeder kleinen Änderung ein Angebot erstellen?
Da geh ich völlig mit Dir. Ich würde auch auf ein Schriftstück verzichten.
Aber ich hätte nachgefragt, ob netto oder brutto. Ich sag es mal so: ich hab es immer gemacht, bei den erdarbeiten gelernt, beim Garten-Landschaftsbauer aufgehört.
Und jetzt kommst Du und gehst bei einem geraden Preis von brutto aus 😉
war da deutlich plietscher.
gartenlandschaftsbauerendverbrauchererdarbeiten