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ᐅ Gartenbauer nennt nur Nettopreise


Erstellt am: 14.12.20 13:13

SaschaL29.01.21 15:05
icandoit schrieb:

Ich habe noch mal durchgeschaut. Die urspruengliche Auftragssumme nicht gefunden.

Hat ja auch keinerlei Relevanz... ebenso wenig, wie die Frage, ob das nun pauschal oder pro Stein abgerechnet wird. Ein Unternehmer hat gegenüber Verbrauchern Brutto-Preise anzugeben. Tut er das nicht, ist das einfach falsch. Fertig. Wenn in den E-Mails Preise genannt sind, darf und MUSS der Verbraucher von Bruttopreisen ausgehen. Er muss auch nicht nachfragen und er muss sich auch nicht über "glatte Summen" wundern. Alles andere ist nicht relevant - auch nicht, ob es einen Ersten Auftrag gab, oder wie groß der war. Und zur Höhe der Mwst: Es gilt hier das Lieferdatum! Nicht das Rechnungsdatum.