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ᐅ Gartenbauer nennt nur Nettopreise


Erstellt am: 14.12.20 13:13

Alessandro15.12.20 11:01
ja hat es. Mit MwSt.
cschiko15.12.20 11:06
Alessandro schrieb:

ja hat es. Mit MwSt.

Ok! Und er hat dann bei den Nachträgen Preise genannt, die eben Netto waren und jetzt logischerweise mit Mwst in der Abschlussrechnung auftauchen? Was hat er denn auf deine Nachfrage gesagt ob es Nettp oder Brutto ist?

Das Grundangebot wäre ja demnach korrekt gelaufen und es geht um die zusätzlich beauftragten Sachen, richtig?
tomtom7915.12.20 11:17
es gibt genug Urteile wo Privatpersonen mit netto Preisen getäuscht wurden.

Bsp
Gericht gibt Verband Recht: Netto-Preise nicht erlaubt
Das Landgericht Heidelberg stellte sich auf die Seite der Verbraucherschützer (Urteil vom 12.08.2016, Az. 3 O 149/16). Das Gericht urteilte, dass das Umzugsunternehmern gegenüber Verbrauchern keine Netto-Preise verwenden durfte. Die AGB-Klausel war deswegen unzulässig und unwirksam.

Sogar bei MyHammer gibt es ein Artikel dazu, dass Privatpersonen gegenüber brutto Preise genannt werden müssen, sollte das nicht der Fall sein gibt's bis zu 25000 Euro Strafe.

Ich würde es darauf ankommen lassen
Alessandro15.12.20 11:23
ich wäre eigentlich mit der Lösung dass er mir für die nächsten x Jahre die Pflanzen und Hecken schneidet/stutzt schon zufrieden.
Der ist eh ständig in der Gegend, da erspart er sich zumindest mal die Anfahrt und ich hab keinen Aufwand 😉
halmi15.12.20 11:34
Er sagt halt dann notfalls vor Gericht dass er dich mündlich darauf hingewiesen hat und dann steht Aussage gegen Aussage.

Ich würde entweder drauf bestehen dass er schlicht einen Fehler gemacht hat den du nicht zu verantworten hat, und es notfalls dann drauf ankommen lassen oder mich jetzt mit ihm einigen (50/50, wie auch immer). Der gute Mann stirbt nächste Woche an Corona, fällt von der Leiter, geht Pleite, gibt sein Geschäft auf, etc. und die schaust wieder in die Röhre. Von dem her das Thema gleich regeln und abschließen, egal wie.
Tolentino15.12.20 11:36
Ich würde es davon abhängig machen, ob er grundsätzlich (handwerklich) gute Arbeit macht und du zufrieden bist.
Dann kannst du ihm ja so ein Angebot machen und darauf hinweisen, dass es ja bestimmt noch weitere Arbeiten gebe oder man diese Summe auch damit verrechnen könne.
Wenn so lala oder sogar nicht alles sauber lief, Rechnungsnetto als Brutto überweisen (also aus deiner Sicht korrekt, aus seiner Sicht gekürzt). Und einfach abwarten.
Dann muss er nämlich einwandfrei nachweisen, dass er dir die Preise korrekt benannt hat....
gericht