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ᐅ Garagen in NRW ab 2019 genehmigungsfrei?


Erstellt am: 18.01.19 16:03

dobbelhaus18.01.19 16:03
In den verschiedenen Medien wurde Sommer 18 berichtet, dass ab Januer 2019 in NRW die Bauvorschriften gelockert und die kleineren Projekte wie Garagen, Wintergärten oder Balkonverglasungen genehmigungsfrei gebaut werden dürfen.

Da ich bald bauen will und die Doppelgarage, wo ich die haben möchte leider nicht den 3m Abstand zur Straße halten kann, sondern nur 1,5m (verkehrsberuhigte Zone, Sackgasse, Wendehammer), würde eine Gesetzesänderung für mich eine Erleichterung bedeuten.
Aber es wusste gestern weder die Beraterin vom Bauamt was davon und noch finde ich etwas konkretes darüber im Netz.

Ist dieses Gesetz nicht in Kraft getreten oder wenn doch, hat sich mit den Abstandsflächen nichts geändert?
Zaba1218.01.19 16:16
Ich frage mich eher, was hat die Lockerung der Genehmigung von Garage und Co. mit der Abstandspflicht zu tun?

Nur weil es ggf. Genehmigungsfrei ist, sind Abstände nach Labo weiterhin einzuhalten. Oder siehst Du das anders?
dobbelhaus18.01.19 16:54
Zaba12 schrieb:
Ich frage mich eher, was hat die Lockerung der Genehmigung von Garage und Co. mit der Abstandspflicht zu tun?

Nur weil es ggf. Genehmigungsfrei ist, sind Abstände nach Labo weiterhin einzuhalten. Oder siehst Du das anders?

Keine Ahnung aber vielleicht kannst Du es mir erklären?
Wenn sämtliche Abstandregelungen und Bauorschriften erhalten bleiben, was wäre dann der Unterschied zum Vorher?
Zaba1218.01.19 16:56
Die nicht mehr benötigte Baugenehmigung, oder? Die regelt ja mehr als nur die Abstände.
dobbelhaus18.01.19 17:00
Zaba12 schrieb:
Die nicht mehr benötigte Baugenehmigung, oder? Die regelt ja mehr als nur die Abstände.

Im Klartext, die Abstände sind weiterhin einzuhalten und da hat sich nichts geändert?
Steven18.01.19 18:27
Hallo dobbelhaus

eine Mogelpackung.
Genehmigungsfrei, ja.
Aber du musst die Bauvorschrift genau so einhalten, wie wenn es noch Genehmigungspflichtig wäre. Nur etwas weniger Bürokratie.
Du hast nur die Chance, die Garage auf die Grundstücksgrenze zu setzen.
Oder, bei 1,5 Meter Abstand, die Zustimmung (Eintrag ins Grundbuch als sogenannte Baulast) des Nachbarn einholen. Dann muss er die fehlenden 1,5 Meter Abstandsflächen theoretisch auf sein Grundstück übernehmen. Wenn er das überhaupt macht, wird dich das etwas kosten.

Steven
genehmigungsfreiabstandsflächengarage