ᐅ Fremdgewerk, Schadensbehebung, Gewährleistung?
Erstellt am: 23.03.19 19:08
KingSong23.03.19 19:08
Hallo,
mal folgende fiktive Frage, ein Fliesenleger legt den Boden eines Bades falsch. In der Zwischenzeit war der Sanitärer da und hat Toilette und waschbecken installiert.
Jetzt würde der Fliesenleger den Boden neu machen wollen, dazu müssten aber Toilette und Waschbecken wieder raus. Welche Firma darf / muss diese Arbeiten nun ausführen ohne die Gewährleistung auf Toilette und Waschbecken zu verlieren? Kann vom Fliesenleger jeder x-beliebige Sanitärer beauftragt werden oder muss zwingend die Firma beauftragt werden welche die Erstinstallation gemacht hat?
Danke schon mal,
greetz Ecko
mal folgende fiktive Frage, ein Fliesenleger legt den Boden eines Bades falsch. In der Zwischenzeit war der Sanitärer da und hat Toilette und waschbecken installiert.
Jetzt würde der Fliesenleger den Boden neu machen wollen, dazu müssten aber Toilette und Waschbecken wieder raus. Welche Firma darf / muss diese Arbeiten nun ausführen ohne die Gewährleistung auf Toilette und Waschbecken zu verlieren? Kann vom Fliesenleger jeder x-beliebige Sanitärer beauftragt werden oder muss zwingend die Firma beauftragt werden welche die Erstinstallation gemacht hat?
Danke schon mal,
greetz Ecko
hampshire23.03.19 19:11
Fiktive Antwort: Er muss nicht den Installateur nehmen, der das installiert hat.
KingSong23.03.19 19:15
Wer übernimmt dann die Gewährleistung der ab- und angebauten Elemente? Der neue Sanitär? Auch 5 Jahre lang wie der vom GU? Was wäre mit den anderen Gewerken? Die Maler müssten bestimmt auch noch mal kommen? Was wäre mit dem Türstock?
Bookstar23.03.19 19:49
Warum fiktiv?
KingSong23.03.19 20:05
Weil diese Begebenheit möglicherweise im Raum stehen könnte.
Bookstar23.03.19 20:46
aber was kann der Fliesenleger denn falsch gemacht haben?
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