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ᐅ Fremdgewerk, Schadensbehebung, Gewährleistung?


Erstellt am: 23.03.19 19:08

Nordlys24.03.19 12:37
Ihr reduziert das Problem auf einen Kuhhandel. KingSong jedoch macht mir den Eindruck, als ob er damit schwer leben kann, mit dem Fugenbild. Das ist der Punkt, den er sich erst beantworten muss, bevor wir zum Kuhhandel kommen. K.
berny24.03.19 12:53
Eigentlich fällt es schwer, denjenigen der den Pfusch gemacht hat sein eigenes Geschludere nachbessern zu lassen. Vielleicht kann oder will er es gar nicht besser? Zunächst suche ich aber auch das Gespräch. Kann helfen, muss aber nicht. Wenn es nicht geht, dann ist das halt so.
Bei uns sind ähnliche (kleine) Ärgernisse aufgetreten. Bei Sachen < 2 bis 3 K beiss` ich inzwischen in den sauren Apfel und versuche - halt auf eigene Kosten- einen anderen Handwerker zu finden. Bei "grossen" Sachen, die der GU zu verantworten hat halte ich mich knallhart an eben diesen. Der kann es in der Regel vertragen. Sind heutzutage eh meistens Subunternehmer- Drücker und Bauherren- Nerver. Die letzten 2 Jahre haben uns da schon recht die Augen geöffnet. Schlechte Zeiten für Bauherren, gute Zeiten für Pfuscher und Gauner aller Art... wohl dem der genug Kleingeld und auch Zeit hat um die vielen kleinen Ungenauigkeiten, Pfuschereien usw. dann im Laufe der Zeit korrigieren zu lassen.
Anoxio24.03.19 12:53
Da hast du vollkommen Recht. Er muss jetzt erst einmal entscheiden, ob er wirklich damit leben kann. Ist eine sehr blöde Situation.
Anoxio24.03.19 12:56
Was mich aber noch interessieren würde: Wieviel Zeit ist zwischen dem Fertigstellen der Fliesen und dem Einbau der Sanitärsachen vergangen? Ist das zwischendrin niemandem aufgefallen?
Bookstar24.03.19 16:08
Das Problem ist doch, gesetzlich könntest du ihn aufgrund eines optischen Mangels niemals dazu zwingen, dass er alles Neu macht. Da würdest du auch nur einen Nachlass zugesprochen bekommen, Stichwort Unverhältnismäßigkeit. Und in einem Prozess hättest du einen Vergleich, was dazu führen würde, dass du mehr Kosten als Nutzen hast.

Also 2000 Euro einbehalten und wenn es ihm nicht passt kann er dich verklagen. Das wird er aber nicht.

Er blufft aber sowieso, denn er wird nicht alles neu machen. Das wären für Ihn 5 stellige Kosten
haydee24.03.19 16:43
Wir haben 400 Euro bekommen für ungleichmäßig/wellig verlegt. Da bist du mit 1500 Euro oder 2000 Euro gut dabei. Es wird unterschieden ob Eingang Bank oder private Wohnräume und dann noch die Verhältnismäßigkeit.

Würde sagen 2.000 Euro oder neu. Neu wird er nicht machen da viel teurer. An einem Rechtsstreit ist ihm auch nichts gelegen