ᐅ Frage zum Vermessen einen Grundstücks bezgl. Eingabeplan
Erstellt am: 25.06.2015 22:31
macrums 25.06.2015 22:31
Hallo an alle.
Ich bin komplett neu im Forum und habe gleich eine Frage. Ich werde Ende des Jahres ein Haus bauen
und habe folgende Situation:
Ich habe von einer Gemeinde in einem Neubaugebiet ein Grundstück gekauft. Dieses ist voll erschlossen, mit Kanal auf dem Grundstück, etc.
Das Grundstück befindet sich in einem Neubaugebiet, welches komplett neu "angelegt" wurde. Vorher war dort nur Wiese.
Nun habe ich eine Hausbaufirma mit der ich bauen will. Der Architekt dieser Firma sagt nun, dass er für die Eingabeplanung einen Vermesser braucht, der die Höhen und Grenzsteine etc aufnimmt. Dieser Vermesser kostet laut Angebot 1300 Euro.
Der Mann von der Gemeinde sagt, dass alle Daten welche der Architekt braucht, aus den amtlichen Dokumenten entnommen werden können.
Wer hat hier Erfahrung? Wer kann mir sagen, ob ich das Grundstück noch einmal vermessen lassen muss? Wie ich erfahren habe, kommt das Vermessungsamt später noch einmal um dann das fertige Gebäude zu vermessen.
Wie oft messen wir eigentlich? Grundstück zum Verkauf, dann noch mal für den Bau und wenn es fertig ist noch mal? Das sind ja nicht unerhebliche Kosten!
Danke vorab für Eure Hilfe.
Viele Grüße aus Augsburg
Ich bin komplett neu im Forum und habe gleich eine Frage. Ich werde Ende des Jahres ein Haus bauen
und habe folgende Situation:
Ich habe von einer Gemeinde in einem Neubaugebiet ein Grundstück gekauft. Dieses ist voll erschlossen, mit Kanal auf dem Grundstück, etc.
Das Grundstück befindet sich in einem Neubaugebiet, welches komplett neu "angelegt" wurde. Vorher war dort nur Wiese.
Nun habe ich eine Hausbaufirma mit der ich bauen will. Der Architekt dieser Firma sagt nun, dass er für die Eingabeplanung einen Vermesser braucht, der die Höhen und Grenzsteine etc aufnimmt. Dieser Vermesser kostet laut Angebot 1300 Euro.
Der Mann von der Gemeinde sagt, dass alle Daten welche der Architekt braucht, aus den amtlichen Dokumenten entnommen werden können.
Wer hat hier Erfahrung? Wer kann mir sagen, ob ich das Grundstück noch einmal vermessen lassen muss? Wie ich erfahren habe, kommt das Vermessungsamt später noch einmal um dann das fertige Gebäude zu vermessen.
Wie oft messen wir eigentlich? Grundstück zum Verkauf, dann noch mal für den Bau und wenn es fertig ist noch mal? Das sind ja nicht unerhebliche Kosten!
Danke vorab für Eure Hilfe.
Viele Grüße aus Augsburg
Bauexperte 25.06.2015 23:07
macrums schrieb:
Nun habe ich eine Hausbaufirma mit der ich bauen will. Der Architekt dieser Firma sagt nun, dass er für die Eingabeplanung einen Vermesser braucht, der die Höhen und Grenzsteine etc aufnimmt. Dieser Vermesser kostet laut Angebot 1300 Euro.
Der Mann von der Gemeinde sagt, dass alle Daten welche der Architekt braucht, aus den amtlichen Dokumenten entnommen werden können.
Wer hat hier Erfahrung? Wer kann mir sagen, ob ich das Grundstück noch einmal vermessen lassen muss?Der Architekt hat Recht. Ich war mir nicht sicher - arbeite ja in NRW - aber ein Blick auf die Seite des Verwaltungsservice Bayern brachte Klarheit:Erforderliche Unterlagen
- aktueller Auszug aus dem Katasterwerk
- Lageplan, soweit es sich nicht um Änderungen baulicher Anlagen handelt, bei denen Außenwände und Dächer sowie die Nutzung nicht verändert werden und weitere Unterlagen
macrums schrieb:
Wie oft messen wir eigentlich? Grundstück zum Verkauf, dann noch mal für den Bau und wenn es fertig ist noch mal?Einmal für die Einmessung des Grundstückes beim Kauf desselben und 4x für den Hausbau.Edit: es braucht den Vermesser insgesamt 4x; sorry, habe ich mißverständlich formuliert.
Grüße, Bauexperte
macrums 25.06.2015 23:09
Hallo Bauexperte,
danke für deine Antwort.
Gruß
Mac
danke für deine Antwort.
Gruß
Mac
laemat 26.06.2015 08:26
Nicht ganz, du brauchst den Vermesser 3x
- Lageplan für den Bauantrag (Ingenieursleistung ca. 800 - 1000 Euro)
- Absteckung des Fundamentes ( Ingenieursleistung ca. 400-500 Euro)
- einmessen des fertigen aufgehenden Mauerwerks, zeitnahe nach Fertigstellung des Hauses oder nach Aufforderung durch das Katasteramt
(nach Gebührenordnung des Bundesland 300-700 Euro)
Ergänzung d. Mod bzgl. Einmessung Kataster: In NRW z.B generell €830.- netto zzgl. MwSt. für Herstellungskosten bis 300T€ (ohne Grundstück) - Aussagen zu Kosten halte ich grundsätzlich für äußerst bedenklich. Die Kosten für die Einmessung eines Einfamilienhaus mit Herstellungskosten von +300T€ betragen in NRW bereits €1350.- zzgl. MwSt.; das sind brutto über 900€ / 130% mehr, als Du angegeben hast.
zum Vergleich, die Stadtwerke bekommen für ein lausigen Gasanschluss 1200 Euro, ungerechte Welt.
- Lageplan für den Bauantrag (Ingenieursleistung ca. 800 - 1000 Euro)
- Absteckung des Fundamentes ( Ingenieursleistung ca. 400-500 Euro)
- einmessen des fertigen aufgehenden Mauerwerks, zeitnahe nach Fertigstellung des Hauses oder nach Aufforderung durch das Katasteramt
(nach Gebührenordnung des Bundesland 300-700 Euro)
Ergänzung d. Mod bzgl. Einmessung Kataster: In NRW z.B generell €830.- netto zzgl. MwSt. für Herstellungskosten bis 300T€ (ohne Grundstück) - Aussagen zu Kosten halte ich grundsätzlich für äußerst bedenklich. Die Kosten für die Einmessung eines Einfamilienhaus mit Herstellungskosten von +300T€ betragen in NRW bereits €1350.- zzgl. MwSt.; das sind brutto über 900€ / 130% mehr, als Du angegeben hast.
zum Vergleich, die Stadtwerke bekommen für ein lausigen Gasanschluss 1200 Euro, ungerechte Welt.
laemat 26.06.2015 08:39
In der Regel wird ein Bebauungsplan Gebiet von einer stadtnahen Entwicklungsgesellschaft vertrieben oder einem privaten Investor.
Es wird entweder ein Bodenordnungsverfahren nach Baugesetzbuch durchgeführt, eine Sonderung oder eine "normale" Vermessung.
Die Erwerber haben damit aber nichts zu tun, die Vermessungskosten für die Aufteilung der Flurstücke wird über den Kaufpreis umgelegt.
Es kann sein, dass noch keine Grenzpunkte abgemarkt werden, hier muss man beim Kaufvertrag ein bisschen schauen, dass der Punkt geregelt ist.
Der Investor kann im Innenverhältnis auf eine Abmarkung verzichten, Abmarkungszwang gibt es in dem Fall nur zu den öffentlichen Verkehrsflächen.
Kleiner Ausflug ins Katasterrecht
Anm. Mod: Das ist die Regelung (vermutlich) in MV. Katastergesetze in anderen Bundesländern haben teils erhebliche Abweichungen. In NRW gilt zB grundsätzlich Abmarkungszwang für Eigentumsgrenzen. Daher immer entspr. Landesgesetze prüfen.
Am besten den am Projekt beteiligten Vermesser anrufen, Vermesser haben ein Helfersyndrom.
Es wird entweder ein Bodenordnungsverfahren nach Baugesetzbuch durchgeführt, eine Sonderung oder eine "normale" Vermessung.
Die Erwerber haben damit aber nichts zu tun, die Vermessungskosten für die Aufteilung der Flurstücke wird über den Kaufpreis umgelegt.
Es kann sein, dass noch keine Grenzpunkte abgemarkt werden, hier muss man beim Kaufvertrag ein bisschen schauen, dass der Punkt geregelt ist.
Der Investor kann im Innenverhältnis auf eine Abmarkung verzichten, Abmarkungszwang gibt es in dem Fall nur zu den öffentlichen Verkehrsflächen.
Kleiner Ausflug ins Katasterrecht
Anm. Mod: Das ist die Regelung (vermutlich) in MV. Katastergesetze in anderen Bundesländern haben teils erhebliche Abweichungen. In NRW gilt zB grundsätzlich Abmarkungszwang für Eigentumsgrenzen. Daher immer entspr. Landesgesetze prüfen.
Am besten den am Projekt beteiligten Vermesser anrufen, Vermesser haben ein Helfersyndrom.
Bauexperte 26.06.2015 10:35
laemat schrieb:
Nicht ganz, du brauchst den Vermesser 3x- Wer ein Grundstück kauft, welches im Grundbuch und Liegenschaftskataster noch nicht als selbstständiges Grundstück eingetragen ist (z.B.: in einem neu erschlossenen Baugebiet), braucht einen Vermesser für die sog. Teilungsvermessung. Dies deshalb, die Umschreibung im Grundbuch zu beantragen und dort Eintragungen (Finanzierungen) zu veranlassen.
- Zur Erstellung des Bauantrages braucht es einen Vorabzug Lageplan. Steht die Entwurfsplanung geht diese an den Vermesser, damit er das EG im Lageplan eintragen und die Abstandsflächen nachweist.
- Grob- und Feineinsteckung
- Einmessung des fertigen Gebäudes für das Katasteramt
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