ᐅ Frage zum Vermessen einen Grundstücks bezgl. Eingabeplan
Erstellt am: 25.06.2015 22:31
laemat 26.06.2015 11:49
der § 6 Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg ist butterweich
laemat 26.06.2015 12:01
Aber stimmt schon ich habe den Fehler gemacht und zu allgemeingültig formuliert.
Das Vermessungswesen ist Ländersache und es gibt tatsächlich in den wenigstens Bundesländern noch ein Katasteramt, das auch wirklich noch Katasteramt heißt. Auch die VermKost VO unterscheidet sich deutlich. Das Einzige was alle verbindet, die GBO gilt bundesweit einheitlich.
Die Frage ist ja hinreichend beantwortet, ich wünsche euch ein sonniges Wochenende
Das Vermessungswesen ist Ländersache und es gibt tatsächlich in den wenigstens Bundesländern noch ein Katasteramt, das auch wirklich noch Katasteramt heißt. Auch die VermKost VO unterscheidet sich deutlich. Das Einzige was alle verbindet, die GBO gilt bundesweit einheitlich.
Die Frage ist ja hinreichend beantwortet, ich wünsche euch ein sonniges Wochenende
DG 26.06.2015 12:05
der § 6 Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg ist butterweichIst mir klar. Ich achte hier nur darauf, dass keine falschen Erwartungshaltungen geschürt werden. Für Laien ist idR nicht zu erkennen, auf welche Informationen/gesetzl. Vorschriften sich einige Aussagen beziehen.
Der TE hat angegeben, dass er aus BY ist, insofern ist BaWü knapp dran, aber eben auch schon wieder daneben. Es sei denn, mir wäre durch die Lappen gegangen, dass der TE zwar aus Augsburg grüßt, aber in BaWü baut.
MfG
Dirk Grafe
sauerpeter 02.07.2015 15:55
Bauexperte schrieb:
Der Architekt hat Recht. Ich war mir nicht sicher - arbeite ja in NRW - aber ein Blick auf die Seite des Verwaltungsservice Bayern brachte Klarheit:
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Auszug aus dem Katasterwerk
- Lageplan, soweit es sich nicht um Änderungen baulicher Anlagen handelt, bei denen Außenwände und Dächer sowie die Nutzung nicht verändert werden
und weitere Unterlagen
Im sogenannten Vorabzug Lageplan werden alle Höhen und Kanallagen eingezeichnet, welche es braucht, die Platzierung des Neubau´s auf dem Grundstück sowie dessen Anschluss an die öffentlichen Medien zu bestimmen.
Einmal für die Einmessung des Grundstückes beim Kauf desselben und 4x für den Hausbau.
Edit: es braucht den Vermesser insgesamt 4x; sorry, habe ich mißverständlich formuliert.
Grüße, BauexperteDas bedeutet, ich muss dann 3x einen Vermesser kommen lassen und bezahlen? DG 02.07.2015 16:30
Es bedeutet eher, dass man den Vermesser seines Vertrauens anruft und sich beraten lässt. Ansonsten kommt der nämlich uU auch 5x, obwohl 2x ausgereicht hätte.
MfG
Dirk Grafe
MfG
Dirk Grafe