Frage zum Vermessen einen Grundstücks bezgl. Eingabeplan

5,00 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Frage zum Vermessen einen Grundstücks bezgl. Eingabeplan
>> Zum 1. Beitrag <<

L

laemat

Aber stimmt schon ich habe den Fehler gemacht und zu allgemeingültig formuliert.
Das Vermessungswesen ist Ländersache und es gibt tatsächlich in den wenigstens Bundesländern noch ein Katasteramt, das auch wirklich noch Katasteramt heißt. Auch die VermKost VO unterscheidet sich deutlich. Das Einzige was alle verbindet, die GBO gilt bundesweit einheitlich.

Die Frage ist ja hinreichend beantwortet, ich wünsche euch ein sonniges Wochenende
 
D

DG

der § 6 Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg ist butterweich
Ist mir klar. Ich achte hier nur darauf, dass keine falschen Erwartungshaltungen geschürt werden. Für Laien ist idR nicht zu erkennen, auf welche Informationen/gesetzl. Vorschriften sich einige Aussagen beziehen.

Der TE hat angegeben, dass er aus BY ist, insofern ist BaWü knapp dran, aber eben auch schon wieder daneben. Es sei denn, mir wäre durch die Lappen gegangen, dass der TE zwar aus Augsburg grüßt, aber in BaWü baut.

MfG
Dirk Grafe
 
S

sauerpeter

Der Architekt hat Recht. Ich war mir nicht sicher - arbeite ja in NRW - aber ein Blick auf die Seite des Verwaltungsservice Bayern brachte Klarheit:

Erforderliche Unterlagen
  • aktueller Auszug aus dem Katasterwerk
  • Lageplan, soweit es sich nicht um Änderungen baulicher Anlagen handelt, bei denen Außenwände und Dächer sowie die Nutzung nicht verändert werden

    und weitere Unterlagen
Im sogenannten Vorabzug Lageplan werden alle Höhen und Kanallagen eingezeichnet, welche es braucht, die Platzierung des Neubau´s auf dem Grundstück sowie dessen Anschluss an die öffentlichen Medien zu bestimmen.


Einmal für die Einmessung des Grundstückes beim Kauf desselben und 4x für den Hausbau.

Edit: es braucht den Vermesser insgesamt 4x; sorry, habe ich mißverständlich formuliert.

Liebe Grüsse, Bauexperte
Das bedeutet, ich muss dann 3x einen Vermesser kommen lassen und bezahlen?
 
D

DG

Es bedeutet eher, dass man den Vermesser seines Vertrauens anruft und sich beraten lässt. Ansonsten kommt der nämlich uU auch 5x, obwohl 2x ausgereicht hätte.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben