ᐅ Frage zum Trempel / Kniestock
Erstellt am: 16.10.2016 17:06
Der-w 16.10.2016 17:06
Hi zusammen,
habe eine kurze Frage.
Wir können eventuell ein Grundstück erwerben..

Dort steht folgendes im Bebauungsplan..

Diese Änderung wurde noch mal beschlossen:
Ich verstehe aber ehrlich gesagt nicht den Zusammenhang Traufhöhe 3,50 und "kein Kniestock"
Würde ja fast eine Deckenhöhe von 3,50 im EG heißen.. Wer will das..
Sobald ich nur 2,80 habe und die 3,50m aufbrauche habe ich einen Kniestock.
Hier mal mein Verständiss...
Kniestock in GRAU!!
Bitte um Aufklärung..
Danke..
habe eine kurze Frage.
Wir können eventuell ein Grundstück erwerben..
Dort steht folgendes im Bebauungsplan..
Diese Änderung wurde noch mal beschlossen:
Ich verstehe aber ehrlich gesagt nicht den Zusammenhang Traufhöhe 3,50 und "kein Kniestock"
Würde ja fast eine Deckenhöhe von 3,50 im EG heißen.. Wer will das..
Sobald ich nur 2,80 habe und die 3,50m aufbrauche habe ich einen Kniestock.
Hier mal mein Verständiss...
Kniestock in GRAU!!
Bitte um Aufklärung..
Danke..
Legurit 16.10.2016 17:34
...oder halt nen Halbkeller oder einen der ein paar Steinreihen aus dem Boden guckt... außerdem steht da "bis" über Gelände.
Der-w 16.10.2016 17:43
BeHaElJa schrieb:
...oder halt nen Halbkeller oder einen der ein paar Steinreihen aus dem Boden guckt... außerdem steht da "bis" über Gelände.Verstehe ich nicht... Legurit 16.10.2016 17:52
Wenn dein Keller 0,3 m über Gelände aus dem Boden ragt und du darauf ein Geschoss baust mit lichter Raumhöhe von +~2,5 m bist du bei 3,5 m Traufhöhe
==> 0,3 m + 0,2 m Fertigteildecke + 0,15 Bodenaufbau + 2,5 Deckenhöhe + 0,20 Fertigteildecke + 0,25 Dachaufbau = 3,5 m
==> 0,3 m + 0,2 m Fertigteildecke + 0,15 Bodenaufbau + 2,5 Deckenhöhe + 0,20 Fertigteildecke + 0,25 Dachaufbau = 3,5 m
Der-w 16.10.2016 17:54
Ach so... Tendenziell geht meine Frage eher dahin, dass ich den Kniestock gerne hätte... So hoch wie möglich.. Aber da gibt's keine Möglichkeit... Oder?!
Legurit 16.10.2016 18:00
Im Zweifel frag beim Bauamt, ob es da Ausnahmen gibt - ich nehme an für dein Grundstück gilt (I), richtig?
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