Förderung Wärmepumpe - Falsche Rechnung hochgeladen

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H

Hausbau55EE

Ich kenn das Prozedere der BAFA nicht im Detail. Bin aber bei dem Thema nicht ganz unwissend.
Wenn du eine Zuwendung per Zusage/Bescheid bewilligt bekommen hast, dann gibt es dafür gesetzliche Regelungen zur Bewilligung und der Auszahlung (BHO oder LHO) Die Auszahlung ist regelmäßig mit der Verwendungsnachweisprüfung (oder anderen Namen) verbunden. Die Bewilligung per Zusage/Bescheid erfolgt immer unter dem Vorbehalt der abschließenden Prüfung. Jetzt hast du irgendwie eine fehlerhafte Rechnung eingereicht und die Zuwendung wurde abschließend reduziert. Soweit alles nach Recht und Gesetz. LEIDER wissen wir aus deinen bisherigen Informationen nicht, warum die BAFA deine Rechnung (Fliesenleger) nicht anerkannt hat. Sollte die Rechnung fehlerhaft sein (Anforderung an Rechnung googeln), dann vom Fliesenleger neue Rechnung anfordern. In deinem bisherigen Abschlussschreiben steht auch eine Rechtsbehelfbelehrung oder ähnliches. Dies sind in der Regel 30 Tage. In dieser Zeit kannst du Widerspruch einlegen gegen die Verwendungsnachweisprüfung. Mit deinem Widerspruch legst du die neue Rechnung vor. Dann beginnt eine erneute dieses Punktes. Alles andere wird in der Regel nicht nochmal geprüft. Deine Angst ist unbegründet.
Vielleicht hast du mit der Rechnung auch formale Anforderungen der Richtlinie verstoßen. Beispiel wäre Barzahlung. Bei solchen Dingen kannst du den Widerspruch vergessen.
 
H

Hausbau55EE

Streng genommen müsstest du jetzt wohl die korrigierte Rechnung einreichen und den zu viel gezahlten Teil der Förderung zurückzahlen.
Eine Rückzahlung ist wird nicht notwendig sein. Bei fast allen Förderungen wird das "Erstattungsprinzip" umgesetzt. Also erst muss der BAFA-Kunde seine Handwerker bzw Auftragnehmer bezahlen, dann kann er mittels Rechnung und Zahlungsnachweis (Kontoauszug) seiner verausgabten Kosten anteilig geltend machen.
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

@Hausbau55EE
Du hast den Text nicht aufmerksam gelesen!

Es wurde eine falsche (zu HOHE Rechnung) eingereicht. Die wurde fälschlicherweise erstattet.
DIe richtige Rechnung des Fliesenlegers wäre 4000€ niedriger! Also wurden (aus Sicht der BAFA) falsche Angaben gemacht die zu einer (Teil?)Rückzahlung führen würden wenn dieses entdeckt würde. Der TE macht sich Sorgen das evtl. die ganze Massnahme dadurch "unwirksam" wird und er alles zurückgeben muss. Und/oder möchte er ehrlicherweise den Fehler korriegieren ohne den gesamten Förderbetrag zu riskieren.
 
H

Hausbau55EE

@Hausbau55EE
Du hast den Text nicht aufmerksam gelesen!

Es wurde eine falsche (zu HOHE Rechnung) eingereicht. Die wurde fälschlicherweise erstattet.
DIe richtige Rechnung des Fliesenlegers wäre 4000€ niedriger! Also wurden (aus Sicht der BAFA) falsche Angaben gemacht die zu einer (Teil?)Rückzahlung führen würden wenn dieses entdeckt würde. Der TE macht sich Sorgen das evtl. die ganze Massnahme dadurch "unwirksam" wird und er alles zurückgeben muss. Und/oder möchte er ehrlicherweise den Fehler korriegieren ohne den gesamten Förderbetrag zu riskieren.
Ja, den letzen Satz im 1. Text habe ich nicht richtig gelesen. Sorry!
Ich würde die Rückzahlung des unberechtigten Teil umsetzen und den Sachverhalt erläutern. Dieses Verhalten wird m.E. nicht zur Rückzahlung der gesamten Förderung führen.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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