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Erstellt am: 14.08.15 00:37

P
Patchwork
20.08.15 09:12
Martin-84 schrieb:
Wieso sitze ich in meiner "Gartenparzelle" meiner Doppelhaushälfte "press" am Nachbarn und bei einem Einfamilienhaus nicht, angenommen das Grundstück ist bei beiden gleich groß?
Klar ist es ein Unterschied, wenn das Grundstück der Doppelhaushälfte nur 300 qm hat, das des Einfamilienhaus aber 800 qm. Dann vergleichst du aber Äpfel mit Birnen. .

@ martin84: Oje...Grundlagenkunde Bebauungsplan: Bei einem Einfamilienhaus hast Du in der Regel einen Mindestabstand zw. den Häusern von Minimum 2x2,50m (in BaWü), und somit auch zwischen den Terrassengrenzen im Garten. Bei einer Doppelhaushälfte bist Du (wie es der Name so schön sagt) unmittelbar neben dem Nachbarhaus. Die Größe des Grundstücks spielt daher hier keine Rolle.
fresh2 schrieb:
in einem Einfamilienhaus hast du auch Nachbarn. Und wer sagt das die nicht laut und nervend sein können?!?

: Schöner Hinweis, nur hast Du nicht gelesen respektive verstanden, was ich geschrieben habe. Mir geht es rein um den Tatsache, ob sich ein Mehrinvest lohnt, um ein Einfamilienhaus statt eine Doppelhaushälfte zu realisieren unter der Voraussetzung, dass beides finanziell machbar ist.
Martin-84 schrieb:
Übrigens kann es auch sein, dass ein Bauherr die Lage eines Grundstücks für super hält und sonst Grundstücke in dieser Gegend gar nicht bis kaum zu finden sind. Auf dem Grundstück ist aber eine Doppelhaushälfte gebaut und es sind auch nur Doppelhaushälfte zulässig. Es gibt also noch andere Gründe, außer Kosteneinsparung für die Wahl einer Doppelhaushälfte

: Ebenfalls ein schöner Hinweis, aber gleiche Antwort wie bei fresh2. Hierum gehts mir nicht.
M
Martin-84
20.08.15 12:31
Patchwork schrieb:
@ martin84: Oje...Grundlagenkunde Bebauungsplan: Bei einem Einfamilienhaus hast Du in der Regel einen Mindestabstand zw. den Häusern von Minimum 2x2,50m (in BaWü), und somit auch zwischen den Terrassengrenzen im Garten. Bei einer Doppelhaushälfte bist Du (wie es der Name so schön sagt) unmittelbar neben dem Nachbarhaus. Die Größe des Grundstücks spielt daher hier keine Rolle.
Danke für deine Grundlagenkunde. War aber nicht nötig.
In meinem Garten kann ich sitzen wo ich will. Das hat mit der Bebauung erst mal garnichts zu tun. Klar richte ich eine Terrasse irgendwie am Haus aus. Aber die Terrasse hast du jetzt erst in deinem letzten Post ins Spiel gebracht. Eine Terrasse kann ich aber auch so ausrichten, dass diese nicht direkt neben Nachbars Grundstück liegt. Ich kann auch zwei oder drei Terrassen einrichten.
Vorher schriebst du, dass man in seiner Gartenparzelle press sitzt, wenn man eine Doppelhaushälfte hat. Und dieses Argument habe ich widerlegt, weil es einfach unsinnig ist.
P
Patchwork
20.08.15 13:12
Martin-84 schrieb:

Vorher schriebst du, dass man in seiner Gartenparzelle press sitzt, wenn man eine Doppelhaushälfte hat. Und dieses Argument habe ich widerlegt, weil es einfach unsinnig ist.

:-> Okay, ich gebs auf. Du hast natürlich völlig recht. Ich geh jetzt mal nicht davon aus, dass man in der Regel im Garten auf der Terrasse sitzt, sondern immer an der Grundstücksgrenze, am Besten noch in Nachbars Hecke.
Dass die Terrasse beim Einfamilienhaus nicht an der Grundstücksgrenze liegen darf, ist Dir sicher bekannt. Bei der Doppelhaushälfte ist die Terrasse meist mit dem Nachbar verbunden, aber lassen wir das.
Du kannst gerne so viele Terrassen wie Du möchtest haben (allerdings bezweifle ich, dass die auf das Doppelhaushälfte-Grundstück passen und Du die Grundflächenzahl-Zahl einhältst...vom Wiederverkaufswert ganz zu schweigen...) . Würde mich aber freuen, wenn Du mir hier ein Photo schickst, ich lerne gerne dazu....
M
MartinN
20.08.15 15:34
Was ist eigentlich mit Urlaub, Auto, Reparatur..usw.
Y
ypg
20.08.15 22:29
HilfeHilfe schrieb:
Die Lebensqualität geht mM nach ein wenig verloren. Wer vorher in Skiurlaub war , Sommer und evtl sogar Herbsturlaub war und jetzt 2 Wochen Balkonien und Ski Selbstversorger macht wird evtl nicht glücklicher

Wenn die Darlehenssumme einem ein banges Gefühl gibt, sollte man es sein lassen. Auch wir haben vor 16 Jahren lieber ein ERH gekauft, weil mir das Gefühl, ein freistehendes Einfamilienhaus mit damals 200000 DM mehr zu finanzieren, übel aufgestossen ist. Zwar waren wir beide im öffentl. Dienst, quasi unkündbar, dennoch gibt es noch andere "Luxus"Produkte im Leben, bei uns waren es kaum Fernreisen, noch mehrmalige Reisen, aber eine Rate in Höhe einer Kaltmiete hat schon was Währenddessen kann man weiter ansparen.
Patchwork schrieb:
Mir ist Platz und Freiraum wichtiger als eine teure Küche (die ich mir auch später noch kaufen kann).

Tja, auf Brechen und Biegen ein freistehendes Haus, aber nichts zu beissen (so ein Satz, den ich mal gehört habe)
Patchwork schrieb:
aber was spart man denn bei einem Doppelhaushälfte ein. Lass es 100 oder 150 T€ sein....

Nö, 100000 sind monatlich 300 €...
Patchwork schrieb:
... doch bei den Einschränkungen, die man bei einer Doppelhaushälfte hat, ein Witz.

Ich sehe - ehrlich gesagt - keine erwähnenswerten Einschränkungen für denjenigen, der sich bewusst für eine Doppelhaushälfte und gegen eine höhere Rate entscheidet!
Patchwork schrieb:
Minimum 2x2,50m (in BaWü), und somit auch zwischen den Terrassengrenzen im Garten. Bei einer Doppelhaushälfte bist Du (wie es der Name so schön sagt) unmittelbar neben dem Nachbarhaus.

Wenn Du im Standard denkst, sitzt Du auch im Einfamilienhaus mit Deinen BaWü-Abstand 5 Meter neben dem Nachbarn... pff
Patchwork schrieb:
dass man in der Regel im Garten auf der Terrasse sitzt,

die Standardterrasse direkt nach hinten im Garten am Haus
Patchwork schrieb:
Bei der Doppelhaushälfte ist die Terrasse meist mit dem Nachbar verbunden,

Nö, zumindest nicht, wenn man mal nicht im Standard denkt und die Terrasse an die Seite legt ...
Patchwork schrieb:
@ martin84: Oje...Grundlagenkunde Bebauungsplan: Bei einem Einfamilienhaus hast Du in der Regel einen Mindestabstand zw. den Häusern von Minimum 2x2,50m (in BaWü), und somit auch zwischen den Terrassengrenzen im Garten.

Oje, oje... Der Abstand ist nicht im Bebauungsplan geregelt, sondern in den Landesbauverordnungen
Patchwork schrieb:
..vom Wiederverkaufswert ganz zu schweigen..

Hä?... bei jungen Familien sind RH sowie Doppelhaushälfte sehr beliebt als Starterimmobilie

Gruss Yvonne
P
Patchwork
21.08.15 09:31
Hallo Yvonne,

hab mir kurz überlegt, ob ich auf die Kommentare eingehen soll, aber da Du ja Moderator bist, komm ich nicht drumrum.
ypg schrieb:
Tja, auf Brechen und Biegen ein freistehendes Haus, aber nichts zu beissen (so ein Satz, den ich mal gehört habe)
Ist ein bisschen weit her geholt Deine Interpretation. Es ging darum, dass beide Varianten finanziell machbar sind. Steht alles im Thread.

ypg schrieb:
Nö, 100000 sind monatlich 300 €...
Bei einer monatlichen Darstellung wird der Betrag nicht mehr oder weniger, außer dass Du die Zinsen unterschlagen hast....
ypg schrieb:
Wenn Du im Standard denkst, sitzt Du auch im Einfamilienhaus mit Deinen BaWü-Abstand 5 Meter neben dem Nachbarn... pff
Rechnen scheint Dein Hobby zu sein. Ja, 2x2,5 =5. Das Gegenargument lautet 5>0.


ypg schrieb:
Nö, zumindest nicht, wenn man mal nicht im Standard denkt und die Terrasse an die Seite legt ...
Das ist in den seltensten Fällen die Südseite des Hauses. Dazu kommt noch, dass Du dann wieder nur "Deine" 5m zum nächsten Haus hast...

ypg schrieb:
Oje, oje... Der Abstand ist nicht im Bebauungsplan geregelt, sondern in den Landesbauverordnungen
Das ist jetzt reichlich kleinkariert. Im (guten) Bebauungsplan stehen die Abstände, die Regelung kommt aus der Landesbauverordnung. Wie viele Bauherren lesen die Landesbauverordnung....?
ypg schrieb:
Hä?... bei jungen Familien sind RH sowie Doppelhaushälfte sehr beliebt als Starterimmobilie
Ähm. Da hilft wieder nur Thread lesen. Die Aussage mit dem Wiederverkaufswert bezog sich auf die vorgeschlagene 3 Terrassen meines Vorredners. Würde mich immer noch interessieren, wie das bei einer Doppelhaushälfte aussehen kann.
Natürlich ist eine Doppelhaushälfte, wenn sie gut geplant ist für junge Familien die beste Alternative, aber darum gings ja gar nicht......
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