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ᐅ Finanzielle Abwertung des eigenen Grundstücks durch Nachbarhaus


Erstellt am: 11.06.15 20:51

Slintrebla11.06.15 20:51
Hallo liebe Foren-Mitglieder,

nach den guten Erfahrungen die ich bis dato hier im Forum gemacht habe, möchte ich mal kurz eure Meinung zu folgendem "Problem" hören.

Im vergangenen Jahr haben wir ein Baugrundstück in einem Neubaugebiet gekauft (ca. 500qm, Breite 18m). Mittlerweile hat unser Nachbar im Westen sein Haus genau auf die 3m-Grenze zu unserem Grundstück gebaut hat. Bis hierhin alles schön und gut und auch vollkommen legitim. Das Problem an der Sache ist aber die Tatsache, dass unser neuer Nachbar sein Kellergeschoss Max. aus dem Erdreich hinausgezogen hat und die erlaubte Gesamthöhe des Hauses um ca. 1 m überschritten hat (erlaubte Gesamthöhe 6,50m - Gesamthöhe des Nachbarhauses ca. 7,5m). Dies hat die Bauaufsicht des Landkreises auch mitbekommen und unserem Nachbarn eine Geldstrafe i. H. v. 5.000,- € auferlegt. Das Bauvorhaben selber muss aber nicht zurückgebaut werden und darf weiterhin stehen bleiben. Durch die schmalen Grundstücke von 18m sind wir jetzt die Leidtragenden aus dem baulichen Verstoß, denn schließlich haben wir jetzt eine erhöhte Schattenbildung auf unserem Grundstück (Terrasse und Wohnzimmer).

Zum Abschluss möchte ich noch kurz sagen, dass es mir eigentlich moralisch widerspricht, gegen meinen neuen Nachbarn juristisch vorzugehen, um nicht gleich das Verhältnis zunichte zu machen. Nichtsdestotrotz möchte ich von Euch gerne wissen, ob ich juristisch gegen die Gemeinde, die Bauaufsicht oder den Nachbarn vorgehen KÖNNTE, denn schließlich habe ich durch den Verstoßes eine finanzielle Abwertung meines Grundstücks.

Vielen Dank schon einmal vorab für eure Meinungen und Tipps!

Liebe Grüße und einen schönen Abend,
Slintrebla
ypg11.06.15 21:02
Ich bin kein Jurist, aber ich sehe keine finanzielle Abwertung deines Grundstückes. Es sind ja immer noch 500qm.
Außerdem sehe ich keinen gravierenden Mangel in dem einen Meter Höhe mehr, dass macht Geratewohl 15 Minuten früher Schatten.
...steht also in keinem Verhältnis.
Aber wie schon gesagt: ich bin kein Jurist, aber jemand mit allgemeinem Menschenverstand.
Worin siehst du denn jetzt eine Minderung, in Bezug auf Sonne sagte ich bereits, hast du jetzt weniger Baufenster zum Bebauen?
Bau4511.06.15 21:05
Hallo, es sollten die Abstandsflächen geprüft werden,um festzustellen ob sie eingehalten wurden.
Wenn sie eingehalten wurden besteht keine rechtliche Handhabe.
ypg11.06.15 21:07
Bau45 schrieb:
Hallo, es sollten die Abstandsflächen geprüft werden,um festzustellen ob sie eingehalten wurden.
Wenn sie eingehalten wurden besteht keine rechtliche Handhabe.

Genau die meinte ich in Bezug zum Baufenster
lastdrop11.06.15 21:09
Dein Schaden wird wohl schwer zu quantifizieren sein. Deshalb wird es schwer sein, irgendwelche Ansprüche anzumelden.
Slintrebla11.06.15 21:12
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure raschen Einschätzung der Ding.

Der Grenzabstand (3m) ist eingehalten. Es wurde "lediglich" die Gesamthöhe des Hauses um ca. 1m überschritten. Bei einem größeren Grundstück, würde es mich auch nicht stören, aber wir sind vom Bebauungsplan stark eingeschränkt was das Baufenster betrifft und unsere Terrasse sowie die große Glasfront unseres Wohnzimmer sind jetzt vermehrt durch die Schattenbildung des Nachbarhauses benachteiligt.

Gruß
Slintrebla
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