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ᐅ Grundstückskauf -> Notar -> was beachten?


Erstellt am: 10.06.20 09:44

L
lisa-kessler
10.06.20 09:44
Hallo zusammen,

wir haben jetzt ein geeignetes Grundstück gefunden.
Auf dieses wollen wir uns heute Abend noch 'bewerben'.

Da wir unverheiratet sind, wollen wir die Grundstückskosten teilen (Hälfte/Hälfte).

Da die Grundstücke von der Gemeinde vergeben werden, gibt es hier einen festen Notar, der die Verträge macht.

Was müssen wir hier beachten?
N
nordanney
10.06.20 10:20
lisa-kessler schrieb:

Was müssen wir hier beachten?
Zunächst einmal nichts. Schaut Euch den Vertragsentwurf an, wenn Ihr ihn habt. Fragen hier stellen oder den Notar löchern, dafür wird er seht gut bezahlt.

Aber! Solche Verträge können i.d.R. in genau 0 Punkten abgeändert werden, da es Standardverträge sein werden, die für alle Käufer gleich sind.
lisa-kessler schrieb:

Da wir unverheiratet sind, wollen wir die Grundstückskosten teilen (Hälfte/Hälfte).
Da hat nichts mit unverheiratet oder verheiratet zu tun. Ihr müsst entscheiden, wer zu welchen Anteilen Eigentümer werden soll.
L
lisa-kessler
10.06.20 10:21
nordanney schrieb:

Zunächst einmal nichts. Schaut Euch den Vertragsentwurf an, wenn Ihr ihn habt. Fragen hier stellen oder den Notar löchern, dafür wird er seht gut bezahlt.

Aber! Solche Verträge können i.d.R. in genau 0 Punkten abgeändert werden, da es Standardverträge sein werden, die für alle Käufer gleich sind.


Da hat nichts mit unverheiratet oder verheiratet zu tun. Ihr müsst entscheiden, wer zu welchen Anteilen Eigentümer werden soll.

Wir wollen das Haus dann zusammen finanzieren.
Es ist sicher möglich, dass wir die Anteile genau 50/50 teilen, oder?
So macht das meiner Meinung nach Sinn.
R
RomeoZwo
10.06.20 11:40
Klar ist das Möglich - ihr müsst es nur dem Notar mitteilen.
C
cschiko
10.06.20 12:03
Exakt, dass ist kein Problem!

Bei allem Anderen dürfte hier gelten, dass ihr wahrscheinlich einen "Standardvertrag" bekommt und diesen entweder so unterschreibt, oder die Gemeinde das Geschäft mit wem Anderem macht. Allerdings sind das auch im Normalen Verträge, die keine großen Probleme enthalten. Ggf. kann ein Bauzwang innerhalb von x-Jahren oder so enthalten sein, aber große Fallstricke sind bei Kauf von der Gemeinde eher unwahrscheinlich.

Dennoch gilt: Vertrag vor Unterschrift aufmerksam durchlesen.
1
11ant
10.06.20 14:43
lisa-kessler schrieb:

Wir wollen das Haus dann zusammen finanzieren.
Es ist sicher möglich, dass wir die Anteile genau 50/50 teilen, oder?
So macht das meiner Meinung nach Sinn.
Dazu wurdest Du doch in Deinem anderen Thread schon beraten, wann da was anderes als ein pauschales 50/50 sinnvoll sei.
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