Es geht um Einfriedungen

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DG

Das "vorgesetzt" bezieht sich auf den Zaun, d.h., man darf mit Hecke einfrieden und noch einen Zaun davor direkt auf die Grenze setzen. Ist ja zB für Tierhalter wichtig. Zur öff. Fläche ist das hier anscheinend untersagt.

Die 1,20m beziehen sich aber mE auch nur auf die Einfriedung zur öff. Verkehrsfläche ...!?

Egal wie es tatsächlich gemeint ist :man kann mit seinen Nachbarn absprechen, was man zur jeweiligen Seite pflanzt. Und falls einer total auf die max. 1,20m pocht, würde ich eben keine Hecke, sondern (im erlaubten Abstand! Geltende Satzungen beachten!) Bäume/Sträucher pflanzen, die einen entspr. Sicht- u. Sonnenschutz bieten.
 
Y

ypg

Das "vorgesetzt" bezieht sich auf den Zaun, d.h., man darf mit Hecke einfrieden und noch einen Zaun davor direkt auf die Grenze setzen. Ist ja zB für Tierhalter wichtig. Zur öff. Fläche ist das hier anscheinend untersagt.

Die 1,20m beziehen sich aber mE auch nur auf die Einfriedung zur öff. Verkehrsfläche ...!?

Egal wie es tatsächlich gemeint ist :man kann mit seinen Nachbarn absprechen, was man zur jeweiligen Seite pflanzt. Und falls einer total auf die max. 1,20m pocht, würde ich eben keine Hecke, sondern (im erlaubten Abstand! Geltende Satzungen beachten!) Bäume/Sträucher pflanzen, die einen entspr. Sicht- u. Sonnenschutz bieten.
So habe ich es auch gelesen - dass hier nur der Bezug zur Erschliessungsseite gemeint ist.
Alles andere ist ja auch im Nachbarschaftsgesetz/-recht geregelt.
 
Zuletzt aktualisiert 09.06.2025
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