Erst Werkvertrag dann Grundstück unterzeichnen ?

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S

scheffe

hallo zusammen,

Wir wollen in den nächsten Tagen eigentlich die Verträge unterzeichnen.

Kurz zur Ausganglage :

Die Volksbank verkauft sogenannte P Grundstücke, diese sind an einen Bauunternehmer gebunden, jedoch nicht Vertraglich.

Damit ich auch tatsächlich den geforderten Bauunternehmer beauftrage sichert sich die Volksbank ab, indem ich zuerst den Bauwerkvertrag unterschreiben muss, 2 wochen ( Rücktrittsrecht) warten muss und dann erst das Grundstück kaufen kann.

Der Bauunternehmer selbst ist seit Jahrzehnten in unserem Gebiet tätig und hat schon 2 Häuser in unserem Bekanntenkreis erbaut, bisher nichts Negatives über sich hören lassen.

Die Verträge lasse ich gerade von einem Bausachverständigem Prüfen.

Liegt hier das Verdeckte bauherrenmodell vor?
Ich muss dazu sagen, alle beteiligten haben von Anfang an gesagt das die Grunderwerbsteuer auf alle Kosten und nicht nur aufs Grundstück anfallen.

Danke für eure Aufmerksamkeit
 
B

Bauexperte

Hallo,

Die Volksbank verkauft sogenannte P Grundstücke, diese sind an einen Bauunternehmer gebunden, jedoch nicht Vertraglich.
Volksbank = Volksbank ?

Liegt hier das Verdeckte bauherrenmodell vor?
Ich muss dazu sagen, alle beteiligten haben von Anfang an gesagt das die Grunderwerbsteuer auf alle Kosten und nicht nur aufs Grundstück anfallen.
Nein. Wie kommst Du darauf? Beide Parteien habe doch klar kommuniziert, das die Grunderwerbsteuer auf Haus + Grund fällig werden.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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