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ᐅ Erst angeblicher Festpreis und nun Mehrkosten - legal?


Erstellt am: 07.07.21 16:49

Zaba1209.07.21 09:17
aero2016 schrieb:

du bist ja ein ganz kluger Typ. Nein, kommt es nicht.
Für den TE ist zwar relevant, dass eventuelle maximale Tiefen für BP o.ä. angegeben sind.
Mehrkosten allein auf Grund der Begebenheiten vor Ort kann der BT aber nicht geltend machen, wenn er nicht vorher besichtigt hat.
Entweder verstehe ich was falsch oder Du.
Du hast geschrieben: Wenn GU keine Begehung macht, dann kann er nicht nachfordern.
Ich hab geschrieben: Das wurde schon 2 Seiten vorher angesprochen und zwar wenn der GU im Standard GU-Vertrag schreibt, Festpreis gilt unter der Pauschale für Statik (Stahl) und Gründung (Erdarbeiten). Wenn Pauschale überschritten dann Nachforderung.
Die Begebenheit vor Ort beeinflusst genau diesen Punkt aus dem Vertrag. Wenn die Pauschale Annahme (30cm Oberboden abschieben und Bodenqualität gut ist) zutrifft, dann zieht die Pauschale und der Festpreis wird gehalten, wenn es Abweichungen zur Annahme und der Pauschale gibt, gibt es eine Nachforderung.

Steht es so im Bauvertrag? Daher auch die Aussage, der GU hat bei solchen Standardfestpreisangeboten mit Pauschalen überhaupt kein Risiko. Und zählen tut hat nicht das geschwurbel des Verkäufers sondern alleine der Vertrag, der durch den TE unterschrieben wurde.
Das ist halt Mist aber auch nicht neu.
Der Vertriebler hat doch besichtigt nur ist er nicht der Bauleiter und im schlechtesten Fall noch nicht mal MA des GUs sondern selbstständig tätig.
haydee09.07.21 09:22
aero2016 schrieb:

du bist ja ein ganz kluger Typ. Nein, kommt es nicht.
Für den TE ist zwar relevant, dass eventuelle maximale Tiefen für BP o.ä. angegeben sind.
Mehrkosten allein auf Grund der Begebenheiten vor Ort kann der BT aber nicht geltend machen, wenn er nicht vorher besichtigt hat.

Doch kann er. In der Bauleistungsbeschreibung ist in der Regel genau aufgeschlüsselt was enthalten ist. z.B. 30 cm Mutterboden abtragen und seitlich lagern. Dazu sind noch Floskeln enthalten, die Mehrarbeiten und Mehrkosten aufgrund örtlicher Begebenheiten, abrechenbar machen.
vertragfestpreisnachforderung