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ᐅ Erker Möglich? Neubau im Neubaugebiet?


Erstellt am: 27.01.2024 19:21

Maximus99 27.01.2024 19:21
Hallöchen,

entschuldigt die blöde Frage, aktuell sind wir dabei unsere finalen Grundrisse zu planen und diese dann im Nachgang mit einem Architekten zu besprechen.

Nun waren wir bei unseren zukünftigen Nachbarn und haben uns darüber unterhalten ob wir nicht einen Erker auf der rückwärtigen Baugrenze bauen können, er würde dies auch gerne nachträglich machen. Die rückwärtige Baugrenze können wir um 3 Meter überbauen, allerdings ist der Erker nicht gelistet. Schließt dies den Erker somit direkt aus?

Wir liegen im Baugebiet W11

Baufenster liegt bei 10x10 Metern.

Ansonsten sollte ein Erker nicht möglich sein, können wir einen geschlossenen warmen Wintergarten bauen? Geplant waren 2,5 Meter Tiefe und ca. 6 Meter Tiefe.

Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen freuen.
Ebenfalls über Tipps oder Tricks.


Screenshot eines deutschen BauGB-Textes mit Abschnitten zu Baugrenzen.

11ant 27.01.2024 20:02
Maximus99 schrieb:

aktuell sind wir dabei unsere Finalen Grundrisse zu planen und diese dann im Nachgang mit einem Architekten besprechen.
Bespreche die Grundrisse doch besser ersteinmal hier. Wenn die bisher noch ohne Architekten entstanden sind, könnte die Finalität auch ein Wunschtraum sein, aus dem Euch ein "Architekt" (mit Anführungszeichen, also Bauantragszeichner eines GU oder Vertriebsbeauftragter einer Fertighausfirma) nicht wecken wird, falls Eure Laienplanung genehmigungsfähig abmalbar ist.
Maximus99 schrieb:

Hier: Brühl (Badorf) Nr.06/15 "Alte Bonnstraße / Südl. Otto-Wels-Straße ..." / W11 ist der Link zum Bebauungsplan.
Maximus99 schrieb:

Die Rückwärtige Baugrenze können wir um 3 Meter überbauen, allerdings ist der Erker nicht gelistet. Schließt dies den Erker somit direkt aus?
Baugrenzen sind ernst gemeint, und Ausnahmen eng umrissen - eben damit die Ausnahme nicht zur Regel wird.
Maximus99 schrieb:

Baufenster liegt bei 10x10 Metern.
2. dann plane Deinen Wintergarten innerhalb dieser Baugrenzen.
1. die Gemeinde hat zu heiß gebadet. So festgenagelt zu beschreiben, wo die Häser zu stehen haben, verletzt m.E. das Gebot des angemessenen Verwaltungshandelns. Da wundert mich nicht, daß der Plan noch keinen Rechtskraftvermerk zeigt.

11ant 27.01.2024 20:15
11ant schrieb:

wo die Häser zu stehen haben
user natürlich. Rechtschreibung ./. Bearbeitungszeit ...

Maximus99 27.01.2024 20:23
Erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Allerdings gibt doch der Bebauungsplan her, dass die rückwärtigen Baugrenzen überschritten werden darf. Das Problem ist der Bebauungsplan schließt keinen Erker formell aus, allerdings wird dieser hier auch nicht klar genannt.

Der Architekt hat selber nur vorgeschlagen es in den Plan mit aufzunehmen und den Bauantrag zu stellen. Aber vlt hat hier jemand mehr Erfahrung.

Bei einem Erstgespräch vor ca. 1 Jahr bei der Stadt wurde die Frage auf einen Erker auch nicht klar verneint: Laut Mitarbeiterin: „sollen wir doch einfach mal 50cm tiefe und 300cm Länge beantragen.“


Ein warmer Wintergarten wäre nur eine absolute Notlösung.

Das Neubaugebiet ist auch bereits fertig gebaut nur noch 2 Häuser von privat fehlen. Unter anderem unser Haus.

Maximus99 27.01.2024 20:35
Maximus99 schrieb:

Ansonsten sollte ein Erker nicht möglich sein, können wir einen geschlossenen warmen Wintergarten bauen? Geplant waren 2,5 Meter Tiefe und ca. 6 Meter Tiefe.

Ich meine natürlich 2,5 Meter Tiefe und 6 Meter Länge* auf der rückwärtigen Baugrenze.

Ich würde ja den Nachbar nicht beeinträchtigen und in meinen 3 Metern bleiben.
Ebenfalls ob ich einen Warmen Wintergarten mit Balkon oder einen Erker mit Balkon baue sollte doch auch baulich nicht den Nachbarn oder sonstige Parteien beeinträchtigen.

Vorbesitzer des Grundstücks hatte in seinem Bauantrag einen Wintergarten mit Balkon 3x3 Meter bewilligt bekommen.

Falls sich jemand den gesamten Plan anschauen möchte.
Wir sind leider absolut neu im Thema daher auch soviel offene Fragen.
Kartenabbildung des Bebauungsplans Alte Bonnstraße südlich Otto-Wels-Straße mit Grünflächen und Straßen.

K a t j a 27.01.2024 20:43
Ich schließe mich dem Architekt an und würde es einfach mit planen und einreichen. Sollte der Versuch fehlschlagen, wäre es allerdings gut, wenn Ihr vielleicht schon mal Plan B in der Tasche habt. Aber versuchen würde ich es.
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