Erbschaft für unverheiratetes Paar und darauf folgendes Bauprojekt

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untergasse43

untergasse43

Guten Morgen!

Ich würde gerne wissen, wie ihr folgendes Szenario einschätzt:

Mann A und Frau B leben derzeit noch unverheiratet in Partnerschaft, eine Heirat ist aber bereits geplant. Mann A erbt möglicherweise noch vor der Heirat ein Grundstück von einer steuerrechtlich nicht verwandten Person C. Es fällt also für ihn die Erbschaftssteuer in Höhe von 30% an.

Mann A und Frau B wollen das von ihm geerbte Grundstück zeitnah bebauen und gemeinsam in dem Haus wohnen.

Mann A und Frau B würden gerne gemeinsam im Grundbuch stehen und auch den Hausbau gemeinsam finanzieren. Wie das eigentumsrechtlich aussieht, wissen beide. Es geht jedoch um die anfallenden Steuern. Idealerweise wollen sich beide die Erbschaftssteuer aus jeweils vorhandenem Eigenkapital teilen. Daher fragen sich beide folgendes:
  1. Fällt Schenkungssteuer für Mann A an, wenn Frau B dem Mann A die Hälfte der Erbschaftssteuer gibt und beide damit gemeinsam die Erbschaftssteuer begleichen? Der hälftige Anteil der Erbschaftssteuer wird den Freibetrag von 20.000 Euro für eine Schenkung sehr wahrscheinlich übersteigen.
  2. Fällt irgendeine Art von Steuer an, wenn Mann A die Frau B mit ins Grundbuch eintragen lässt und sich beide die Erbschaftssteuer teilen?
  3. Fällt irgendeine Art von Steuer an, wenn Mann A die Frau B mit ins Grundbuch eintragen lässt und die Erbschaftssteuer allein tragen würde?
Oder denken beide zu kompliziert? Sollten A und B früher heiraten?

Herzlichen Dank für die Antworten
 
Zuletzt bearbeitet:
C

cschiko

Also der erste Tipp zielt auf die letzte Frage ab und da würde die Antwort "Ja" lauten. Zumindest würde ein vorherige Hochzeit (standesamtlich) alles vereinfachen, denn dann muss weniger geregelt werden.

Für alles weitere gilt wohl, dass in der Theorie wohl Schenkungssteuer anfallen würde, wenn Frau B Mann A die Hälfte der Erbschaftssteuer schenkt (abzüglich des Freibetrags). Das man das Ganze eben ja auch hintenrum laufen lassen kann steht ja auf nem anderen Blatt. Dann zahlt der Mann eben die Erbschaftssteuer und die Frau andere Posten in gleicher Höhe. Wobei ja die Erbschaftssteuer eh von Mann A erhoben wird, also ein gemeinsames offizielles zahlen gar nicht möglich sein wird.

Wenn nun beide ins Grundbuch sollen, dann könnte es aber sein das dies als Schenkung gewertet wird und Frau B das halbe Grundstück (den Wert -20.000€ Freibetrag) versteuern muss. Rechtssicher kann das aber nur ein Steuerberater oder ggf. Notar sagen. Einfacher wirde eben alles, wenn ihr verheiratet seit, das würde aber im Grunde reichen bei "Übertragung" des halben Anteils an die Frau. Ein "Teilen" der Erbschaftssteuer wäre ja aber z.B. auch über ein privates Darlehen möglich!
 
face26

face26

...Notar/Steuerberater...

Ganz allgemein aber, kommt B ins Grundbuch ist es eine Schenkung wenn keine Kaufvertrag gemacht wurde. Vor der Heirat mit niedrigerem Freibetrag.

Die Heirat ändert nur im zweiten Schritt was an der Sache. Auch wenn die beiden im Erbfall bereits verheiratet sind, erbt nur A. Und auch nur A ist Eigentümer. Lässt er B mit eintragen gilt wiederum der erste Absatz.

P.S.: Erbschaftssteuer teilen können Sie sich nur im Innenverhältnis. Nach außen hat immer A die zu entrichten. Wenn er sich das Geld wo anders herholt ist das wieder ein separater Fall.

Edith: Meiner Meinung nach sauberste und einfachste Lösung wäre, wenn B von A die Hälfte des Grundstücks erwirbt/kauft. Dazu muss natürlich das Kapital da sein. Alternativ dann tatsächlich als Schenkung nach der Heirat wg. Freibeträgen. Dann sind die eben für 10 Jahre ausgeschöpft.
 
untergasse43

untergasse43

Dankeschön!

P.S.: Erbschaftssteuer teilen können Sie sich nur im Innenverhältnis. Nach außen hat immer A die zu entrichten. Wenn er sich das Geld wo anders herholt ist das wieder ein separater Fall.
Das ist klar, war vielleicht etwas undeutlich formuliert. Es geht um den Geldfluss von B an A.
 
face26

face26

Dankeschön!


Das ist klar, war vielleicht etwas undeutlich formuliert. Es geht um den Geldfluss von B an A.
Geldfluss ohne Gegenleistung ist immer eine Schenkung.

Sollte die Gegenleistung in der Grundbucheintragung bestehen wird's ganz gefährlich, dann wäre es ein Kauf der bei Grundstücken ohne notariellen Kaufvertrag eh nicht geht.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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