Energieeinsparverordnung 2014 Kellerdämmung

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F

Flexi

Hallo zusammen,

ich schau mir aktuell eine Neubau REH (schlüsselfertig) Angebot nach Energieeinsparverordnung 2014.

Die Baubeschreibung ist leider nicht so detailliert. Es steht nur der Text unten. Zusätzlich habe ich vor ein Estrich mit Fliesen für Kellerboden zu bestellen. Ich möchte Keller nicht als Wohnraum oder ähnliches verwenden aber ich möchte vermeiden, dass dadurch Wohnbereichsboden direkt über dem Keller kalt ist.

Ich frag mich aber ob der Keller durch Energieeinsparverordnung 2014 automatisch isoliert/gedämmt drin ist etc.? Oder hat Energieeinsparverordnung 2014 hier gar keine Vorgaben? Laut google konnte ich bisher nur finden, dass z.B. Dachdämmung Pflicht ist aber die Kellerdeckendämmung keine Pflicht ist.

Besten Dank im Voraus!


2.3 Kellergeschoss
Fundament bzw. Fundamentplatten nach statischer Berechnung. Die Bodenplatte wird für die Hausgruppe durchlaufend hergestellt.
Kelleraußenwände als Stahlbeton in statisch erforderlicher Stärke, mit zusätzlicher Isolierung aller Arbeits- und Dehnfugen gegen nicht drückendes Wasser (DIN 18195) mit Dickschichtisolierung. Kellergeschoss-Haustrennwände in Beton bzw. als Mauerwerkswände nach Statik. Kellergeschoss-Innenwände als beidseitig doppelt beplankte, ausgedämmte
Gipsständerwände (d = 12 cm).
Die Decken- und Wandoberflächen bleiben unbehandelt. Die Beton- Oberfläche des Kellerbodens wird abgezogen. Fundamenterder nach VDI-Richtlinien.
1 Lichtschachtfenster ist auch vorhanden. Das Kellergeschoss erhält keinen Heizkörper
 
U

Ulrich Fuckert

Wenn der Keller ungeheizt ist ("Das Kellergeschoss enthält keinen Heizkörper") dann muss der Keller auch nicht gedämmt werden. Dafür muss dann die Decke zum ungeheizten Keller entsprechend gedämmt werden.
 
F

Flexi

Hi,

ich habe folgende Antwort erhalten von Bauträger:

Der gesamte Deckenbereich im UG ist zum EG hin durch den schwimmenden Estrich im EG mit druckfester Styropordämmung abgedämmt.


Damit sollte es passen oder?

Grüße,
Flexi
 
U

Ulrich Fuckert

Die dicke und Wärmeleitgruppe der Dämmung muss dann halt entsprechend der Energieeinsparverordnung 2014 ausgelegt sein.
 
Zuletzt aktualisiert 20.10.2025
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