Einbruch - Wichtiger Hinweis zur Hausratversicherung

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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Neige

Neige

Hier sind ja nun sehr viele wichtige Punkte genannt worden. An der Stelle auch ein Dankschön meinerseits. Nun aber würde mich mal interessieren, ob es sich in den Kosten niederschlägt, minimiert man durch o.g. Maßnahmen das Einbruchsrisiko.
Geben da eure Versicherungen Nachlässe, wenn bestimmte Vorkehrungen getroffen worden sind?
 
O

oleda222

Eine, wie von Dir aufgeführte, Vergitterung, ist im Übrigen weder wünschenwert (da meist potthässlich - wer will schon im "Gefängnis" wohnen) noch an allen Fenstern zulässig - hier nur das Stichwort "Zweiter Fluchtweg".
Über den 2. Fluchtweg braucht man sich dann mit den abgeschlossenen Fenstern auch keine Gedanke mehr machen. Oder schließt Du die jedes mal auf und zu, je nach dem ob du zu hause bist oder nicht?
 
D

Doc.Schnaggls

Über den 2. Fluchtweg braucht man sich dann mit den abgeschlossenen Fenstern auch keine Gedanke mehr machen. Oder schließt Du die jedes mal auf und zu, je nach dem ob du zu hause bist oder nicht?
Deshalb habe ich im zitierten Beitrag auch "zulässig" geschrieben. Die praktische Umsetzung ist ja meist ein anderes Thema als die gesetzlichen Vorgaben...
 
O

oleda222

Mir ging es mehr um die Praxis. Du hast Dir doch mit Deinen abschließbaren Fenstern Dein Gefängnis geschaffen - nur ohne Gitter. Ich finde es nicht so schlecht wenn man das brennende Haus durch ein Fenster verlassen kann.
 
D

Doc.Schnaggls

@oleda222

Wie ich sicherstelle, dass wir unser Haus auch im Notfall durch ein Fenster verlassen können werde ich hier ganz bestimmt nicht posten.

Schlussendlich ist das auch ganz allein unsere Sache.
 
B

Bauexperte

Ich finde es nicht so schlecht wenn man das brennende Haus durch ein Fenster verlassen kann.
Dafür gibt es ja die vorgeschriebenen Fluchtfenster, deren Funktion durch vorgesetzte, Französische Balkone, nicht wirklich beeinträchtigt wird.

Ansonsten gibt es immer noch Deine Freunde von der Feuerwehr, welche überwiegend schnell am Einsatzort sind und überhaupt kein Problem mit geschlossenen Fenstern haben ... jedweder baurechtlichen Vorschrift zum Trotz

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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