Einbruch - Wichtiger Hinweis zur Hausratversicherung

4,30 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 05.10.2025
Sie befinden sich auf der Seite 5 der Diskussion zum Thema: Einbruch - Wichtiger Hinweis zur Hausratversicherung
>> Zum 1. Beitrag <<

Neige

Neige

Hier sind ja nun sehr viele wichtige Punkte genannt worden. An der Stelle auch ein Dankschön meinerseits. Nun aber würde mich mal interessieren, ob es sich in den Kosten niederschlägt, minimiert man durch o.g. Maßnahmen das Einbruchsrisiko.
Geben da eure Versicherungen Nachlässe, wenn bestimmte Vorkehrungen getroffen worden sind?
 
O

oleda222

Eine, wie von Dir aufgeführte, Vergitterung, ist im Übrigen weder wünschenwert (da meist potthässlich - wer will schon im "Gefängnis" wohnen) noch an allen Fenstern zulässig - hier nur das Stichwort "Zweiter Fluchtweg".
Über den 2. Fluchtweg braucht man sich dann mit den abgeschlossenen Fenstern auch keine Gedanke mehr machen. Oder schließt Du die jedes mal auf und zu, je nach dem ob du zu hause bist oder nicht?
 
D

Doc.Schnaggls

Über den 2. Fluchtweg braucht man sich dann mit den abgeschlossenen Fenstern auch keine Gedanke mehr machen. Oder schließt Du die jedes mal auf und zu, je nach dem ob du zu hause bist oder nicht?
Deshalb habe ich im zitierten Beitrag auch "zulässig" geschrieben. Die praktische Umsetzung ist ja meist ein anderes Thema als die gesetzlichen Vorgaben...
 
O

oleda222

Mir ging es mehr um die Praxis. Du hast Dir doch mit Deinen abschließbaren Fenstern Dein Gefängnis geschaffen - nur ohne Gitter. Ich finde es nicht so schlecht wenn man das brennende Haus durch ein Fenster verlassen kann.
 
D

Doc.Schnaggls

@oleda222

Wie ich sicherstelle, dass wir unser Haus auch im Notfall durch ein Fenster verlassen können werde ich hier ganz bestimmt nicht posten.

Schlussendlich ist das auch ganz allein unsere Sache.
 
B

Bauexperte

Ich finde es nicht so schlecht wenn man das brennende Haus durch ein Fenster verlassen kann.
Dafür gibt es ja die vorgeschriebenen Fluchtfenster, deren Funktion durch vorgesetzte, Französische Balkone, nicht wirklich beeinträchtigt wird.

Ansonsten gibt es immer noch Deine Freunde von der Feuerwehr, welche überwiegend schnell am Einsatzort sind und überhaupt kein Problem mit geschlossenen Fenstern haben ... jedweder baurechtlichen Vorschrift zum Trotz

Grüße, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 05.10.2025
Im Forum Versicherungen beim Hausbau gibt es 154 Themen mit insgesamt 2063 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Einbruch - Wichtiger Hinweis zur Hausratversicherung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Einbruchsichere Fenster? - Seite 233
2Innenraum Gestaltung - Fenster 14
3Aufpreis für farbige Fenster realistisch? - Seite 319
4Gutachter Mängelfeststellung, Feststellung Einbau Fenster 10
5Riesiges Problem mit dem Kondenswasser am Fenster - Seite 334
6Trefz Fenster Preise und Erfahrungen? 14
7Fenster, Vorbaurollladen, Außenputz 10
8Rundes Fenster - unzufrieden mit Innenlaibung 16
9Welche Rollläden bei verschlossenem Fenster, nur Verglasung? 13
10 Küchenplanung mit tiefen Fenster - Seite 643
11Fenster im Neubau: Dreifachverglasung mit Grünstich? - Seite 321
12Grundrissfrage, Treppe, Fenster, Ausrichtung 12
13Welche Fenster und Türen empfehlenswert? 21
14Bodengleiche Dusche mit Fenster in der Nähe 13
15Grundriss Einfamilienhaus geplant, Fenster gefallen uns 43
16Mindestbreite bei 2flügeliges Fenster/Terrassentür? 48
17Richtig Trocknen / Fenster kippen? 24
18Sichere Fenster/Haustüre für Randlage 34
19Finaler Grundriss-Entwurf - bis auf die Fenster - Seite 535
20Fenster / Türen / Garderobe 13

Oben